Hi zusammen,
ich habe gelesen, dass man als Webseitenbetreiber nun auch entsprechende Datenschutzinfos für die Besucher bereitstellen muss. Hierzu eine Frage. Kann mann solche Mustertextgeneratoren wie z.b. den hier problemlos verwenden oder sollte man gleich einen Anwalt beauftragen?
Im Zweifelsfall immer erstmal den Anwalt fragen. Glaube kaum das dir hier jemand deine Frage wirklich qualifiziert beantworten kann. Würde es einmal von einem richtigen Anwalt überprüfen lassen um auf der sicheren Seite zu sein.
Generell ist es so, dass eine Rechtsberatung und dementsprechend eine gültige Aussage immer nur ein Jurist treffen kann und darf.
Die meisten Firmen und Personen nutzen den von dir verlinkten Content oder den von e-recht24 und ich persönlich kenne keinen Anwalt, der andere Dinge empfehlen würde. Du kannst mir gerne den Link mal per Direktnachricht senden - Dennoch darf ich dir keine Rechtsberatung anbieten, nur eine Empfehlung.
Besonderes Augenmerk solltest du aber bei der Internetseite auf alle verwendeten Tools legen. Nicht alle werden in den Generatoren berücksichtigt. Beim Verwenden von Analytics muss zudem auch ein Optout-Script hinterlegt werden etc.
Das kommt auch ein bisschen drauf an, für wen oder was du die Erklärung bastelst.
Wenn es um eine private oder kleine Seite mit wenig Schnickschnack geht, kannst du dir relativ schnell das wichtigste anlesen und selbst eine Erklärung zusammen schreiben. Hilfreich war da bei mir die Seite von Viennawriter .
Wenn es eine Firmenseite ist - dann sollte man sich doch etwas mehr Mühe geben und evlt. tatsächlich einen Anwalt oder externen Datenschutzbeauftragten ranholen.
Ansonsten kann und sollte man sich auch im Bereich “Web” auf datenschutz.org einlesen.
Ist zwar ne Menge Stoff, aber sehr aufschlussreich.
Wie sieht das denn bei einer Vereinsseite aus?
Weil bei uns im Karnevalsverein wird es wohl darauf hinausgehen das ich den Datenschutzbeauftragten machen muss und außer den Gesetzestext des DSVGO gelesen, hab ich mich bis jetzt um nichts gekümmert
Sehr vertrauenswürdig ist übrigens, dass die Seite der Bayerischen Behörde mit https nicht funktioniert
BTW: Ich kenne die dort beschriebenen Leitfäden nicht, ca. 30% der Leitfäden die unsere Kunden von ihren Verbänden bekommen haben, waren aber falsch.
Hm, bei mir funktionieren die Links, auch zu Bayern mit dem https…
Vorteil bei den Leitfäden, das sind halt die Landesdatenschutzbehörden - also die offiziellen Stellen, die für die Auslegung und die Beschwerdeführung zuständig sind. Wenn man sich nicht auf deren Interpretation der DSGVO verlassen kann, na dann Prost.
Da hast du natürlich Recht. Aber man hat ja schon Pferde vor die Apotheke kotzen sehen…
Das kommt auf den Browser an. Der Chrome erkennt, dass das verwendete Zertfikat ungültig ist und ist strenger als die meisten anderen Browser. Die Ausstellende Behörde des dort verwendeten Zertifikates ist nicht zertifiziert, um solcherlei Zertifikate auszustellen. Daher traue ich auch den Behörden nicht, wenn es um deren Einschätzung zum Datenschutz geht.
Ah, ich vertrau der Behörde mehr als dem GOOGLE Browser Chrome
Das bringt dir nur alles nichts, wenn deine Website dann nicht mehr bei Google gefunden wird… (Seiten ohne gültiges Zertifikat zum Beispiel ab Herbst 2018)
Ok, jetzt auch mal in Chrome geguckt und da muss irgendwas bei deinen Einstellungen nicht stimmen. Denn hier klappt alles ohne Probleme - das Zertifikat ist vom Freistaat Bayern ausgestellt und bis Dez 2020 gültig.