Eure letzten Shopping-Errungenschaften III

Ich bin auch dezent verwirrt deswegen ^^

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eBay übernimmt die Zahlungsabwicklung und lässt sich Schlichtungen extra zahlen.

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Belastend!

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Aaaah OK! Also eine generell sehr gute Änderung

Aber nur als gewerblicher Verkäufer? Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eine Rücknahmepflicht von Privatleuten?

So wie ich es mitbekommen habe auch privat

Ich find es gerade nicht mehr, wo ich das gelesen hatte.

Oh Gott Rip Ebay :beanjoy:

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Das glaube ich nicht. Dann würde ja kein Mensch mehr seinen gebrauchten Kram dort verkaufen.

Das interessiert Ebay auch schon lange nicht mehr. Die richten sich schon seit geraumer Zeit nur noch nach geschäftlichen Verkäufern und richtlinien die dafür gelten. Musste vor einigen Jahren auch meinen alten Prozessor zurück nehmen, weil der Käufer behauptet hat der wäre kaputt, da konnte ich Ebay noch so sehr Beweise liefern, da wurde sich nichtmal mit auseinander gesetzt. Als ich ihn dann hier wieder eingebaut habe lief alles tadellos. Danach hab ichs bei Kleinanzeigen versucht, verkauft und bei dem Käufer lief dann auch alles einwandfrei.

ja damit kann man es dann echt vergessen.

Ich find es nicht mehr und hab es Mal editiert. Die neuen Zahlungsabwicklung halten mich aber auch davon ab, da jetzt was zu verkaufen irgendwie.

Hab schon ewig nur noch Kleinanzeigen benutzt… daher wirds mir eher nicht so sauer aufstoßen

Was ist daran falsch?^^
Oder meinst du damit das Bild von Schröck?

Natürlich meine ich das Bild von Schröck :smiley:

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Wenn er mir das in Blu Ray Format gibt, tausche ich es auch aus :grin:

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Hab im Februar die Grafikkarte dort verkauft.

Eine Rücknahmepflicht bestand dort jedenfalls nicht.

Ein Beatsteaks Tshirt und eine Beatsteaks Kappe

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Um hier die entstandene Verwirrtheit nochmal zu entkräftigen. DIrekt aus den Ebay Grundsätzen zum professionellen Verkaufen:

Als gewerblicher Verkäufer sind Sie verpflichtet , Ihre Käufer bereits vor Abschluss des Vertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu belehren. Als privater Verkäufer können Sie ein Rücknahmerecht freiwillig anbieten,

https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/selling-practices-policy?id=4346#section15

Für private Käufer besteht weiterhin keine Rücknahmepflicht. (@Caro369 @Doomac91 @Twisted-Chi @Angrist @SayprenShepard @Knuspi @Sir_MetalAnarchie und wer da noch alles beteiligt war).

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Also wie ich es mir dachte :slight_smile:

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