Und wie du schon sagst: Mord bleibt immer Mord. Deshalb gibt es juristische Definitionen und mehr als nur Mord… aber darauf wolltest du sicherlich nicht hinaus.
Also alles in allem meinen alle das gleiche…
P.S. Meiner Meinung nach ist ein Mord/Totschlag/whatever durch nichts zu rechtfertigen. Man kann nicht einfach ein Menschenleben auslöschen, weil man dadurch evtl. unter Umständen, vielleicht, möglicherweise Schlimmeres verhindern könnte…
Nein. Es sind in Grunde zwei verschiedene Dinge. Der im Widerstandsrecht gedeckte Widerstand, ist eine Übergeordnete Gegebenheit, Mord nur ein Resultat dieses Widerstandes.
Der Mord bleibt dabei ein Mord, aber man kann eben nicht immer die äußeren Gegebenheiten ausblenden.
Hätte eine Natascha Kampusch ihren Peniger Ermordet, mit allen Merkmalen, sollte sie dann so Bestraft werden als gäbe es die anderen Umstände der Entführung ect. nicht.
Artikel 20 des GG wurde ja auch deswegen Eingeführt, das man nicht überlegt ob man nun Handelt weil es Rechtswidrig ist, sondern das man Handeln weil man die Demokratische Ordnung Aufrechterhalten will. Attentate und Morde sind dabei sicher die schlimmste Form und das allerletzte Mittel. Aber das GG ist nun mal so offen formuliert, schließt nichts aus, und mit dem weitern müssten sich dann Juristen verfassen.
Okay, jetzt betreibst du mir eine zu sehr semantische Diskussion. Du scheinst noch nicht mal richtig verstanden zu haben, auf was das “uneingeschränkt” bezogen war. Auch meinen Punkte mit dem Gewaltmonopol hast du klar missverstanden.
Sollte ich etwas missverstanden haben, so hat dieser Beitrag jedenfalls nicht zur Klärung des Missverständnisses beigetragen. Offensichtlich kann ich Deine Ansichten aktuell nicht nachvollziehen.
Wieso ist Gewalt (deiner Meinung nach) zur Durchsetzung politischer Interessen legitim, aber nicht für persönliche Interessen? (Die Unterscheidung zwischen persönlichen und politischen Interessen hast Du selbst getroffen.)
Wieso soll man für den Einsatz von Gewalt bestraft werden in den Fällen, in denen Du ihn für legitim hälst?
Der Widerstandsartikel meint die demokratische Grundortnung. Das steht natürlich über persönlichen Interessen und die sind beim Widerstandsrecht auch nicht gemeint.
Ich finde das ziemlich absurd das persönliche Interesse, mit dem Interesse des Erhalt der demokratischen Grundortnung gleich setzen zu wollen
So wie ich Lassic verstande habe, ging es ihm garnicht um Art. 20 GG. Er hatte ja angedeutet, dass er eine “gewaltsame Gründung des 4. Reichs” legitim fände:
Das wäre mit Art. 20 GG selbstverständlich unter keinen Umständen zu rechtfertigen.
Jeder von uns wird entweder als Frau oder als Mann geboren. Es gibt also nur weibliche oder männliche Geschlechtsorgane. Weibliche oder männliche Sexualhormone und entweder das Y oder das X Chromosom.
Kommt vor. Ist zwar sehr selten, aber dann hat es 2 Geschlechtsmerkmale. Diese sind dann weiblich & männlich. Es ist aber kein komplett neues Geschlecht. Gibt ja nur 2 Geschlechter aus denen es bestehen kann.
Geschlechter sind nicht wie Farben. Wenn ein intersexueller Mensch eine intakte Gebährmutter bestitzt, macht es sie trotzdem biologisch zu einer Frau, da sie sich als Frau fortpflanzen kann.
Das Problem ist da auch die deutsche Sprache, wenn man von mehreren Geschlechtern spricht, spricht man eben nicht über das biologische Geschlecht. Im englischen wird da zwischen Sex und Gender unterschieden.
Wobei ich das auch etwas differenziert sehe, nur weil man sich mit vielen Eigenschaften die dem eigenen Gender zugesprochen werden nicht identifiziert und vielleicht viele Aspekte des anderen Genders in sich trägt, ist man deshalb nicht irgendeine komische Zusammenwürfelung von Gendern.
Da wird das Schubladendenken bekämpft in dem man 100 kleine Unterschubladen aufmacht in die man sich selber steckt anstatt zu sagen das man auch in die große Schubladen passt selbst wenn man extrem anders als die meisten in dieser Schublade ist.
Ist eine ähnliche Opinion wie die der Flat-Earther.
Es ist wissenschaftlich nachgewiesen (also empirisch, ganz ohne soziale Konstruktion), dass es eben ein Geschlecht gibt, welches man (rein biologisch) nicht dem Geschlecht männlich oder weiblich zuordnen kann.
Diese wissenschaftliche Erkenntnis hat übrigens auch dazu geführt, dass das BVerfG verfügt hat, dass es eine 3. Option in deutschen Dokumenten geben muss. Es gibt also aus wissenschaftlicher Perspektive 3 biologische Geschlechter. Das es diese 3 gibt, steht eigentlich auch in der ganzen Gender-Debatte (die du mit der Meinung vermutlich triggern willst) gar nicht zur Debatte.
Genderstudies / die Gender-Debatte dreht sich vor allem um das Thema soziales Geschlecht und nicht biologisches Geschlecht. Aber die Diskussion ist mir mittlerweile zu müßig geworden, daher werde ich die auch nicht mehr führen.
Also herzlichen Glückwunsch, du bist eine Kategorie gemeinsam mit den Flat-Earthern