Die Morbidität der Wiener und der Hang zu “einer schönen Leich” sollte ja hinlänglich bekannt sein ^^
Oder kennst du eine andere Stadt in der der Zentralfriedhof ein tatsächlicher Touristenmagnet ist und so erfolgreich besungen wird, dass die Single für 9 Wochen auf Chartplatz 1 klettert?
Da müsste man eigentlich mal allgemein die Legitimität von Gewalt diskutieren. Wir leben ja in einer Zeit, wo das Mantra “Bloß keine Gewalt” bei vielen Leuten das reflektierte Denken ersetzt hat. Nicht alles lässt sich mit Worten und Argumenten lösen. Gewalt ist ein notwendiges Übel, um sich gegen jene durchzusetzen, die sich den Argumenten verweigern oder eine von Grund auf unterschiedliche Wertevorstellung haben. Meiner Meinung nach ist Gewalt immer dann ein legitimes Mittel, wenn es für das Individuum oder eine Gruppe keine Möglichkeit gibt, ihre Interessen oder Rechte gewaltfrei durchzusetzen. Und das gilt für mich uneingeschränkt. Ja, auch für Nazi. Es ist nicht die Aufgabe desjenigen, der sich in seinen Rechten eingeschränkt oder seine Interessen missachtet sieht, eine Begründung zu finde, warum das ihm gegenüber richtig ist. Wenn ich mich einem Unrecht gegenübersehe und dieses Unrecht nur durch Gewalt abschaffen kann, dann ist die Gewalt (meiner Meinung nach) legitim.
Das hört sich für mich sehr nach Selbstjustiz an. Wer entscheidet, welche Interessen legitim sind? Dann darf jeder, der in unserem Rechtsstaat einen Prozess verloren hat, zu Gewalt greifen, um seine Interessen trotzdem noch durchzusetzen?
Wenn er findet, dass der Prozess, seine Rechte nicht angemessen verhandelt hat, ja. Wie gesagt, es ist nicht die Aufgabe desjenigen, der sich ungerecht behandelt fühlt, eine Begründung dafür zu finden. Die muss in deinem Beispiel der Rechtsstaat liefern.
e: und ob Interessen legitim sind oder nicht, ist irrelevant. Mir geht es hier wirklich um das reine Prinzip. Wenn du das Interesse hast das 4. Reich zu gründen, dann gilt die Argumentation genauso. Das heißt allerdings nicht, dass die Gesellschaft das einfach passieren lassen muss. Die Gesellschaft kann in dem Fall ja Gegengewalt einsetzen. Weil die Gesellschaft (zumindest momentan) das Interesse hat, dass es kein 4. Reich gibt.
Du schreibst, dass Du es legitim findest, wenn Menschen ihre Interessen mit Gewalt durchsetzen. Wie würde man dann deiner Meinung nach eine Strafe für dieses Verhalten rechtfertigen, wenn Du es legitim findest, was sie tun?
Wenn also jemand zur Befriedigung seiner Triebe andere ermordet, dann findest Du diese Taten legitim?
Ich finde es legitim, wenn das System ihnen keine Möglichkeit gibt ihre Interessen gewaltfrei umzusetzen. Dann ist es aber auch nicht universal legitim, im Sinne die dürfe man nicht bestrafen. Wie gesagt, die Gesellschaft kann ja genauso ein Interesse habe, was dem Interesse der Einzelperson entgegensteht. Und auch sie dürfte dieses Interesse mit Gewalt durchsetzen. So was nennt man dann Machtmonopol des Staates.
Wenn ich sage, dass es legitim ist, dann meine ich damit, dass es keine Rechtfertigung bedarf, warum man Gewalt anwendet. Das System muss ich rechtfertigen, warum es dem Individuum (oder der Gruppe) nicht die Möglichkeit gegeben hat sein Interesse gewaltfrei zu vertreten. Bzw. nicht vermitteln konnte, warum man die Interessen nicht umgesetzt hat.
Mit Interessen meine ich politische Interessen, keine persönlichen.
Nein. Du verwechselst Legitimität mit Legalität. Mal ganz davon abgesehen, dass es bei den von dir genannten nicht darum ging, nicht-gewaltfrei-durchsetzbare Interessen mit Gewalt durchzusetzen, sondern Gewalt selbst war das Interesse.
So ist es halt ein schmaler Grat zwischen Terrorist und Freiheitskämpfer. Oder halt auch Rebellen-Gruppen. Je nachdem von welcher Seite man es betrachtet oder woran man glauben mag.
Ist nicht jeder Terrorist aus seiner sicht ein freiheitskämpfer? Je nach Sieger wird er später als Märtyrer, Freiheitskämpfer oder Terrorist eingestuft.
Was Du beschreibst, ist gerade kein Gewaltmonopol des Staates, wenn Einzelne ihre Interessen mit Gewalt durchsetzen dürfen.
Hier hast Du geschrieben, dass Gewalt uneingeschränkt legitim ist, wenn es keine gewaltfreie Möglichkeit gibt. Nun hast Du es eingeschränkt auf “nur” politische Interessen. Die Trennung zwischen politischen und persönlichen Interessen ist schwer möglich, besonders bei den Taten, die hier beschrieben wurden. Ein politischer Mord erfolgt wohl auch aus persönlichen Interessen. Genauso kann der Triebtäter auch argumentieren, mit seiner Tat ein politisches Zeichen setzen zu wollen, damit seine Taten von der Gesellschaft nicht mehr geächtet werden.
Was ist mit Terroristen, die Geiseln nehmen? Handeln die legitim, weil es aus ihrer Sicht keine andere Möglichkeit gibt, ihre (politischen) Interessen unmittelbar gewaltfrei durchzusetzen? Man kann seine Interessen immer so definieren, dass eine gewaltfreie Lösung nicht möglich ist.
Ich weiß nicht ob Artikel 20 der GG schon erwähnt wurde. Aber danach hat Georg Elser nach dem GG der BRD gehandelt. Die einzige Frage die sich stellt ist, ob man eine Handlung unter ein Verfassungsmässigenschutz stellen kann, obwohl die Verfassung erst später inkraft trat.
In der Weimarer Verfassung gab es kein Artikel zum Widerstandsrecht.
Nein, das hat nichts mit gleichsetzen zu tun. Mord bleibt Mord egal aus welchen gründen er ausgeübt wird.
Aber das Widerstandsrechts gibt Gründe die Beweggründe die zu denn Mord geführt haben anders zu bewerten und ihn zb milder zu Bestrafen.