neue Woche, neue Anfrage: wir haben morgen zwei Menschen von der FSK bzw. der Behörde, die noch eine Stufe darüber liegt, zu Gast. Unser Fahrplan ist schon gut gefüllt, da sie uns mal einen kurzen Überblick über die Hierarchie und Gliederung, ihren Arbeitsalltag, sowie die Herangehensweise an verschiedene Filmtitel erläutern sollen.
Aber falls es sich anbietet und dazwischen immer mal wieder Platz sein sollte, wollte ich gerne auch Euren Input mit einfließen lassen. Also, wenn Ihr bestimmte, allgemeine, fachkundige oder interessierte Fragen zum Theme FSK, Freigaben, Bewertung, Bedeutung, Hierarchie oder dergleichen habt: stellt sie gerne hier rein und ich versuche sie entweder unterzubringen oder eben mit in unsere Planung mit einzubeziehen.
Wie bewertet man Filme, die vor Release noch nicht fertig sind, gerade was neuerdings CGI etc. angeht?
Hört man ja immer wieder mal, dass bis kurz vor Release noch an Effekten gecrunshed wird.
Und ansonsten
Kann man sich Filme aussuchen, die man nicht nimmt, damit man sie einfach genießen kann?
Kann man einfach so Filme überhaupt noch genießen, wenn man im Kino ist?
Ich finde die Alterssprünge in der Reife der Kinder von 6 bis 12 sowie 12 bis 16 recht groß und von 16 bis 18 zu klein. Wie ist eure Meinung zu einer Änderung der Altersstufen zu ab 0, 6, 10, 14 und 18 Jahre?
Inwiefern ist §131 StGB noch zeitgemäß insbesondere wenn Filme wie Terrifier 2/3 eine Kinofreigabe erhalten? Wo wird der Schnitt gesetzt zwischen akzeptabler Gewaltdarstellung und Gewaltverherrlichung?
Wieso verstößt die (u. a. misogyne) Gewalt in Terrifier 2/3 nicht gegen die Menschenwürde, die in Blood Feast 2 oder American Guinea Pig aber schon?
Wieso ist die Verstümmelung von Leichen in Videospielen ein so großes Problem, während exzessive Gewalt an Menschen und menschenähnlichen Lebewesen mittlerweile kaum noch zu Problemen führt?
Ja, die letzte Frage ist eher dem Gaming Bereich zuzuordnen, aber ich habe sie trotzdem mal angeboten.
Kann sich ein Prüfer den Film oder das Genre aussuchen, bzw. wie weit hat man selbst ein Mitspracherecht indem was man sich anguckt? Bzw wird darauf geachtet, dass die prüfende Person prinzipiell was mit dem Genre anfangen kann?