diese kontaktaufnahme hat wenn überhaupt schriftlich und an die geschäftsadresse der beklagten person zu erfolgen, sofern es sich nicht um ein zivilverfahren handelt
edit: gerade noch gefunden: eine direkte kontaktaufnahme ist anwälten sogar untersagt, nur ein kontakt zum anwalt der gegenseite zulässig:
absolut richtig, deswegen wird nur nicht jedes mittel, welches ein anwalt verwendet direkt zum rechtsstatlichen.
Naja, wie schrieb MrsRosa schon: “Wo gehobelt wird, fallen Späne.”
Du hast ja die bisherigen Auseinandersetzungen in diesem Thread immer mehr oder weniger einfach gewonnen, da MrsRosa irgendwann einfach nicht mehr auf die vorgelegten Fakten eingeht, und kennst die Denkweise wohl recht gut- überrascht dich also nicht wirklich, oder Tojan?^^
Naja, „zwang“ gab es da ja nicht.
Wie gesagt wenn ein Anwalt anruft und sagt „wir finden XY nicht ok, entweder sie ändern das oder wir verklagen sie“ ist mir das doch lieber als wenn mir gleich eine Klage ins Haus flattert, oder Abmahnbescheide oder sonstwas.
ich glaube, es geht weniger darum, ob das vorgehen der rechtsanwälte grundsätzlich justiziabel ist.
so wie ich das verstehe ist es eine frage, ob man das in ordnung findet, im vorfeld druck auf medien auszuüben, ihnen quasi angst zu machen, damit gewisse meldungen nicht erscheinen.
nun gibt es leute, die stehen auf dem standpunkt, was rechtlich legal ist, ist auch gesellschaftlich erlaubt.
und es gibt andere leute, die denken, dass es auch grenzen ausserhalb der gesetzbücher gibt.
§12 BORA greift an dieser Stelle aus zwei Gründen nicht. Zum einen, weil sich die Parteien nicht in einem laufenden Verfahren befanden und zum anderen, weil Gefahr im Verzug war - ein entsprechender Artikel, der die Rechte des Beschuldigten verletzt, hätte jeder Zeit online veröffentlicht werden können
gefahr im verzug gilt allgemein nur bei möglichen strafrechtlich relevanten aspekten, unter die die verletzung der persönlichkeitsrechte gewöhnlich nicht fallen
§12 BORA gilt auch außerhalb von laufenden gerichtsverfahren, wenn die entsprechend beklagte person einen bekannte rechtsvertretung hat. in diesem fall wäre es die rechtsabteilung des kölner stadt anzeigers