Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt II

Ein Bezirksvertreter ist doch keine Person des öffentlichen Lebens.

Und die anwaltliche Tätigkeit beginnt nicht erst vor Gericht, eine Unterlassungserklärung unterscheidet sich daher auch von einer Unterlassungsklage.

Hätte ich wohl besser extra beides erwähnen sollen. Ach warte, hab ich ja!

Und damit ist das Gespräch mit dir von meiner Seite aus auch schon wieder beendet.

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du hältst es also für gerechtfertigt am amtsweg vorbei und damit widerrechtlich personen unter druck zu setzen?

PS: ein privatanruf hat nichts mit einer unterlassungserklärung zu tun.

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Kannst du mir bitte erklären, gegen welche Vorschriften in diesem Fall verstoßen worden sein soll? Bitte mit den entsprechenden Paragraphen oder Verordnungen belegen. Zumal der Redakteur auch nicht von “unter Druck gesetzt” spricht.

mhm also um so mehr man um den Fall Baehner erfährt um so schlimmer klingt das alles.
https://twitter.com/nasir_ahmad/status/1215398151986851840?s=21

Der Angeschossene äußert sich zum Fall.

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mach ich gerne, sobald du meine frage beantwortet hast, in wie weit du das eingreifen in die privatsphäre durch den anwalt, anstatt den offiziellen weg über entlassungserklärung und -klage zu gehen oder zumindest sich auf die arbeitskontakte zu beschränken, für legitim hältst.

bedenke dabei, dass du noch vor ein paar tagen behauptet hast, die Werteunion und deren ansichten seien dir absolut fremd, was anhand deiner verteidigungen hier eigentlich schon jetzt mal wieder haltlos war.

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Naja, die eine Seite sagt „unter Druck gesetzt“ die andere Seite sagt eben „wollten es erstmal ohne Gericht klären, wie normale Leute, in einem GEspräch“

Wenn du nen privaten oder geschäftlich genutzten Blog/Website hast, würdest du es doch auch bevorzugen,
wenn dich jemand oder dessen Anwalt anruft und sagt „hey xy auf Ihrer Seite finden wir geht so nicht OK wegen Grund Z“
,als das einem eine Unterlassungsklage samt Abmahnung ins Haus flattert und man XXX€ kosten hat.

die trennung zw. privat und geschäftlich gibt es nicht ohne grund :slight_smile:

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Ich sehe es nicht als “Eingriff in die Privatsphäre” jemanden Anzurufen, im Zweifel auch auf dem Handy, um einen potentiellen Rechtsstreit zu vermeiden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass hier im Zweifel schnelles Handeln gefragt war.

Inwiefern dieses Handeln rechtswidrig war, wirst du uns ja jetzt erklären.

auch dir sei noch einmal herzlich der unterschied zwischen privaten und geschäftlichen telefonnummern näher gebracht :slight_smile:

Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Anrufen einer “privaten” Telefonnummer widerrechtlich?

Zumal wir in diesem Zusammenhang nicht wissen, ob der Redakteur im Interview die Nummer damit nur von seiner öffentlich sichtbaren (z.B. auf der Website) Büronummer abgrenzen wollte.

allgemeiner schutz der privatsphäre :slight_smile:

ich wiederhole nochmals: es gibt nicht ohne grund eine trennung von geschäfts- und privatrufnummern.

Das bloße Anrufen ist aber bestimmt nicht widerrechtlich, solange die Nummer nicht auf solchem Wege erlangt wurde. Also durch unbefugte 2te oder Datendiebstahl ect.

Da is doch eher die Frage wo er die her hat, wenn er die online einfach so finden konnte über öffentliche Daten der Person (Seiteneintrag, Telefonbuch ect.) ist es doch nicht widerrechtlich da anzurufen :man_shrugging:

Einfach ein Rechtsgut zu nennen reicht nicht.

Welchen Vorwurf machst du dem Anwalt konkret - mit entsprechenden Verweis auf Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien bitte.

https://www.derstandard.at/story/2000113114473/us-senatoren-fuehlen-sich-von-trump-hintergangen?ref=article
Also wenn mal ein Konservativer die Begründung des Drohnenangriffs auf Soleimani als “verrückt” und “unamerikanisch” beschreibt, find ich das schon ziemlich kurios.

Eine Privatperson die eine andere Privatperson darauf hinweist dass ein Artikel nicht in Ordnung ist ist nochmal eine ganz andere Sache als ein Politiker der über einen Anwalt einen Journalisten zwingt seinen Artikel zu ändern.

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Du meinst also ein Politiker der den Rechtsstaat bemüht um seine Rechte gegenüber Journalisten durchzusetzen, tut etwas falsches?

es geht doch gerade darum, dass er NICHT den rechtsstaat eingeschaltet hat, sondern es auf privat-geschäftlicher ebene regeln wollte :facepalm:

mach ich gerne, sobald du sämtlicher deiner (falsch-) behauptungen mit juristischen bezug der letzten monate auf die selbe art begründet hast. bis dahin verbleibe ich auf der hier gängigen argumentationsebene und weise darauf hin, dass das androhen juristischer mittel über private kommunikationskanäle sich nicht davon unterscheidet, als wenn der journalist den schießwütigen angerufen hätte und die (nicht-) veröffentlichung seines namens an bedingungen geknüpft hätte.

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Irgendwie scheinst du immer neue Forderungen zu stellen, bevor du deine Hypothese mit Fakten belegen willst. Zumal diese Trennung des „beruflichen“ und „privatem“ auf die du so pochst in diesem Fall keine Bedeutung hat.

Das du keinen Unterschied zwischen einer Erpressung („Androhung eines nicht unerheblichen Übels“, in diesem Fall die rechtswidrige Veröffentlichung des Namens) und einer ganz normalen anwaltlichen Tätigkeit - Kontaktaufnahme und Hinweis auf Rechtsgüter - sagt dann das übrige.

Im übrigen sind Rechtsanwälte in Deutschland Organe der Rechtspflege und somit selbstverständlich Teil des Rechtsstaats :wink: