Hürden für PietSmietTV: Sendelizenz, Twitch-Partnerschaft und Exklusivität

Er redet da, wenn ich mich richtig erinnere, allerdings auch von monatlichen Kosten für die Lizenz. Von daher scheint er da grundsätzlich auch schonmal schlecht informiert zu sein.

Der Lefloid hätte sich vlt. ein Beispiel an Pietsmiet nehmen sollen. Ruhig und alles sachlich darstellen.
Dann noch falsche infos als “News” Kanal streuen ist auch keine schöne sache.
Und “anpassen” direkt als Negativ ansehen, auch schwierig. Peter hat ja in seinem Video das anpassen als positive Sache gesehen und es kam auch von ihm so rüber das die Politiker mit denen er geredet hat dies auch so meinten.

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ist halt die „auf youtube ist zuviel drama und kein niveau clique“ von david hain :smiley:

An und für sich gut, das Pietsmith zahlen muss und jetzt andere Tuber auch bangen, weil es gegenüber den anderen Sendern ein wettbewerbsnachteil ist, wenn diese zahlen müssen und im Internet hier rechtsfreiheit besteht.
Die Rundfunkvergabe könnte man aber auch mit den jeweiligen Plattformbetreibern aushandeln, hier könnte youtube seine Youtuber “schützen” und zb einen erheblichen Vorteil gegenüber Twitch aufbauen, indem sie sagen wir handeln einen Deal aus, das Tuber die unter das Gesetz fallen, Daten angaben machen müssen und wir übernehmen die rechtlichen Belange und Gebühren, oder, oder, damit könnten man zumindest im deutschsprachigen raum twitch ein Schnippchen schlagen, wenn die Youtuber wissen auf yotube sind wir rechtlich auf der sicheren Seite.

Das alles könnte Youtube natürlich für Deutschland machen, oder es heißt dann einfach nur noch:

Denke ich nicht, youtube gaming steht unter starken Druck, weil Twitch nach wievor der Platzhirsch ist. Als das damals mit der Gema war, waren sie zumindest im VOd Bereich absoluter Monopolist in Deutschland, das sind sie bei Streaming nicht.
Sollte es dazu aber kommen und Twitch oder andere Plattformen ein Rundumsorglospaket für Streamer anbieten, dann hat YoutbeGaming ein massives Problem.

Da überschätzt Du glaube ich den Standort Deutschland im Gesamtkomplex Youtube. So eine Sonderlösung für Deutschland anzubieten wäre wirtschaftlich total unsinnig aus Youtube Sicht.

Ganz zu schweigen davon, dass Youtube ja dann auch haftbar für Verstöße wäre, was die ganz sicher nicht wollen und schon gar nicht kontrollieren könnten.

Das denke ich auch - Youtube ist ohnehin ein Minusgeschäft - vor dem Aufkauf ganz besonders und selbst jetzt unter Google ist es ein Prestigeobjekt, welches keine schwarzen Zahlen schreibt.

Das könnten sie ja über die Angaben kontrollieren, wer die nötigen Angaben nicht macht, dem bleibt die Streaming Möglichkeit verwehrt ( kleine Verstöße hast du aktuell auch auf youtube, jeden Tag werden illegale Filme hochgeladen oder Musiktitel, zu kontrollieren ob ein Streamer die Kriterien erfüllt ist da deutlich einfacher, zahl der Durschnittlichen Zuseher und regelmäßiges Streamen). Warum sollten sie die Sonderregelung nicht machen? Es wäre wirtschaftlich nicht unsinning, der Wettbewerb in Deutschland sind ja keine anderen Youtuber aus Frankreich, England oder den Staaten, sondern die anderen Streaming Diente und wenn Youtube als einziges ein rechtlich sauberes Angebot hat für Streamer dann sind sie im deutschen Markt Monopolist in dieser hinsicht, ein wettbewerbsvorteil.
In Hinblick auf die gema und rechte Verwertung bzgl Musikvideos etc haben sie sich auch geeinigt und das ist deutlich komplizierter als die Frage, welcher Streamer eine Lizenz braucht und welcher nicht.
Mit der 500 zuseher regel schließt du nämlcih schon mal deutlich über 60% aller Streamer aus, würde sogar sagen 90%.
Viel interessanter ist, wie Twitch darauf reagiert, die großen Fische sind nämlich ja alle da unterwegs und nicht auf youtube Gaming.

Jeder Dienst, den Youtube anbieten rechnet sich nur durch die Querfinanzierung durch AdWords.

Ich bin ja mal gespannt, wann wir die ersten Berichte über Camgirls lesen, die ne Rundfunklizenz brauchen, wenn sie aus Deutschland streamen

Wenn ich mal die Regularien überfliege, scheinen die Camgirls auf den einschlägigen Seiten nämlich auch darunter zu fallen. Wird sich wohl jemand in den Landesmedienanstalten finden, der sich darum kümmert

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Brauchen die dann auch einen Jugenschutzbeauftragten? :ugly:

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Voraussetzung für die Rundfunklizenz

Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans.

Ich glaube da können Nutzer durch aus zeitlich und “inhaltlich” Einfluss nehmen.

und außerdem “Das Verbreiten von Bildern ohne jede weitere Bearbeitung ist keine journalistisch-redaktionelle Gestaltung (z. B. unkommentierte Live-Cam-Übertragung)”

Zählen monotone Ausdrücke der “Freude” eigentlich als Kommentar?

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http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Themen/Zulassung/Erläuterungen_der_ZAK_zur_PietSmiet-Entscheidung.pdf

Hier wird eigentlich alles wichtige geschrieben und sie sind sich auch bewusst, dass diese Regelung in Zeiten des Internets problematisch ist. (siehe Punkt 5)

Zulassungsgebühren
Die Medienanstalten sind Behörden und von daher verpflichtet, für ihre Arbeit Gebühren zu
erheben. Dies sieht das Gesetz ausdrücklich vor. Letztlich soll der Verursacher der Bearbeitung den Aufwand tragen – und nicht alle Rundfunkbeitragszahler. Für den Bereich des Web-TV wurde bewusst ein deutlich niedrigerer Gebührenrahmen festgelegt (1.000 bis 10.000 €) statt im klassischen TV (5.000 bis 100.000 €). Die Gebühr richtet sich vor allem nach dem des Zulassungsverfahrens. Dieser ist im Bereich der Web-TV-Anbieter naturgemäß gering. Insoweit ist eine Gebühr in Höhe von 1.000,- € möglich. In Härtefällen sieht das Gebührenrecht auch hier noch Ausnahmen vor, die zu noch geringeren Kosten für den Anbieter führen können. Die Zulassungsgebühr ist zudem einmalig und wird für viele Jahre oder sogar für eine unbefristete Zeit erteilt.

und

Ein Anbieter kann seinen audiovisuellen Mediendienst immer auch so gestalten, dass er die Schwelle zum Rundfunk nicht überschreitet. Dann entfällt auch die Zulassungspflicht. Das ist bei den meisten YouTube-Angeboten der Fall, bei denen Inhalte nur on Demand, also nicht linear verfügbar sind. Ein „Sendeplan“ liegt nicht vor, wenn nur vereinzelt, sporadisch, unregelmäßig und/oder nur gelegentlich anlassbezogen live gestreamt wird.

Also wenn man ein Let’s Play ein wenig interaktiv gestalte, braucht man dann auch keine Lizenz mehr? Oder wie habe ich das zu verstehen?

Naja, wenn allein schon das Kommentieren von gameplay hier ausreicht, ist das eine so kleine Hürde, dass wohl auch andere kommentierte streams darunter fallen. Für mich liest sich das so, als ob es vor allem auf den Kommentar ankommt, der in dem Punkt wichtig ist und als „redaktionelle“ Gestaltung gesehen wird

Hallo Leute, ich werde demnächst wieder sporadisch streamen - komplett unregelmäßig und ausschließlich anlassbezogen, feiern wir den Ausklang der Arbeitswoche mit einem Videospiel eurer Wahl (Ps. etwas anderes als Dota habe ich leider nicht auf der Platte). Naturgemäß weiß natürlich niemand genau wann wir starten, doch lasst euch gesagt sein, es wird auf gar keinen Fall um Punkt 15 Uhr sein und auch ganz bestimmt nicht um Punkt 17 Uhr losgehen. Schaut alle fleißig zu, denn ihr wisst, exakt bei 499 Zuschauern machen wir den Chat dicht und wenn niemand zuguckt, nehmt ihr entscheidenen Einfluss auf mein Angebot - das biete ich dann nämlich einfach nicht an. So etwa?

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Pietsmiet hat mal wieder ein Video dazu gemacht ;). Ich finde es immer noch toll, wie unaufgeregt und sachlich Peter die ganze Sache angeht!

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Find ich auch super, dass er das Thema sachlich angeht und auch aufklärt. Nicht die “Wir nutzen unsere Reichweite um euch mundtot zu machen”-Methode wie die andere gerne nutzen…

hust Max hust David hust Webvideopreis hust

Wird das nun die große Wende der Piraten zur ernsthaften (und ernstgenommenen) Jugendpartei?

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Wenn wir für Youtube noch einen GEZ Zusatzbeitrag bezahlen müssen vielleicht :wink:

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