Im Namen des Chats II - 06.05.2022

Wäre auch Standard im Gerichtsverfahren, dass Beklagte als erstes und letztes zu Wortkommen (und die Geschworen die Aussagen der Zeugen mit jener der Beklagten abschätzen können)

Zwischenfazit

  • Schuldig
  • Unschuldig (Unfall)
  • Unschuldig (ein anderer ist schuldig)

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Der Einspieler gerade hat mich gekillt :rofl:

Bohne sind zum Abonnieren da :florentin:

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„Abohnieren“!

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und Abonnieren ist zum bohnen da :upside_down_face:

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Ja irgendwas hätte man haben müssen.
Ein Fingerabdruck an der Flasche oder ein Hinweis vom Toten, irgendwas halt

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die öffentliche Meinung ist gekippt.

Ich bin trotzdem für eine Präventivstrafe in der Form, dass sich die Angeklagte alle Mario Barth DVDs ansehen muss. :eddy:

Ich find die neuen Einspieler dazu richtig toll!

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Na, das sind ja unmenschliche Strafen! Spiel ihnen lieber 24/7 Helene Fischer

Streaming und Essen geht garnicht :eddyugh:

Da wäre ja die Todesstrafe humaner :beanfeels:

Diese Strafmaßnahme wurde 2015 vom Internationalen Gerichtshof in Den Haag als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. :judge:

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Und Mario Barth nicht :cluelesseddy:

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Das Urteil im Fall Menschlichkeit gegen Barth steht noch aus :beansad:

Solche Flaschen werden doch aber nicht einfach mit der Post versendet.

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Der Staatsanwalt behandelt manche Zeugen so, als hätten sie eine Lernschwäche oder wären Kleinkinder. :smiley:

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