mich interessiert da eine Sache:
Durch mein angemeldetes Gewerbe neben dem Beruf weiß ich, dass man so etwas dem Arbeitgeber melden muss. Bei Konkurrenz kann der Arbeitgeber das sogar als unzulässig abstempeln und Maßnahmen einleiten (würde ich z.B. in einer Spielefirma arbeiten, dürfte ich kein ähnliches Spiel privat vertreiben).
Jetzt sehe ich, dass viele Bohnen aktiv auf Twitch und YouTube mit ihren privaten Accounts an Größe gewinnen.
Wäre das nicht genau mein beschriebener Konkurrenzfall?
Und Leute, kein Hate - mich interessiert es nur. Ich liebe Gregs RPG Heaven und Viets Streams. Ich bin nur verwundert, dass das so easypeasy geht.
Ich vermute es so, wie du es halt schon selbst schreibst. Der Arbeitgeber kann es verbieten. RBTV tut dies anscheinend nicht. Außerdem bleibt die Frage offen, in wie weit ein eigener Stream eine offizielle „Nebenbeschäftigung“ ist. Dann müsste das ja jeder als selbstständigen Gewerbe angemeldet haben. Da kenne ich mich aber zu wenig aus, um da zu beurteilen.
Also laut Gesetz muss man es anmelden, sobald man wiederholt für die selbe Tätigkeit Geld bekommt. Dann eben als Freiberufler oder als Gewerbe.
Aber vielleicht nehmen sie mit deren privaten Streams nichts ein oder dürfen es nicht, wer weiß.
Linus Tech Tips zb, mit über 10 Millionen Abos, hat da zb recht genau richtlinien für seine Angestellten, damit da eben keiner einfach einen PC Building Channel aufmacht um mal ein paar Hunderttausend der 10 Millionen LTT Abonnenten sich zu holen und sich ein nettes zubrot zu verdienen.
RBTV ist aber glaube ich gar nicht in der Stellung, solche Forderungen an seine Mitarbeiter zu stellen, sonst sind die eben wohl teilweise weg.
Auch wenn man es schon schade fand, dass quasi die Privatstream mancher Mitarbeiter beim RUST Event, interessanter waren als das was auf dem RBTV Main Channel lief.