Das stimmt meines Wissens überhaupt nicht. Gibt es da eine Quelle zu?
Klar, es wird sich niemand von Nintendo beschweren, sollte ein Prime per Dolphin gespielt werden, aber darum geht es nicht.
Auf der anderen Seite … ich zöge es immer vor, wenn die LPs mit den jeweiligen Original-Versionen oder mit offiziellen Mitteln wie etwa Virtual Console gespielt würden.
Natürlich stimmt das, du darfst dir sogar tausend Sicherheitskopien machen wie willst und die Nutzung eines Spieles per Emulator ist sozusagen die Nutzung einer Sicherheitskopie. Einzige Außnahme sind Cartridges bei denen die Hürde zur Nutzung durch die Umgehung der Schutzes in Form des Mediums, eine rechtliche Grauzone ist. Außerdem, und das ist nicht böse gemeint, wenn du schon Quellen verlangst und sagst meine Aussage würde nicht stimmen, bitte ich dich schon von selbst Quellen zu nennen.
Der Besitz und die Verwendung von Emulatoren ist grundsätzlich legal.Einige Emulatoren benötigen zum Ausführen der ROMs jedoch das BIOSdes jeweiligen Geräts, welche grundsätzlich nicht mit dem Emulator ausgeliefert werden darf. Die Legalität von ROMs bestimmt sich durch entsprechende Regelungen durch Gesetze zum Schutz der Urheberrechte. Sofern ROMs nicht vom Rechteinhaber bezogen werden, sind für die Legalität vor allem die Art und die Umstände relevant, unter denen die Kopie entstanden ist. In Deutschland greift § 53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) des Urheberrechtsgesetzes.1Neben kommerziellen ROMs gibt es auch die Homebrew-Szene,welche sich mit meist unautorisierter Programmierung von Fremdsystemen
auseinandersetzt. So gibt es zum Beispiel Programmierer, die unlizenziert auf Konsolen und Handheldsentwickeln und deren Produkte als Freeware im Internet verfügbar sind. Rechtlich gesehen ist dies (in Deutschland) nicht illegal, es befindet sich jedoch in einer Grauzone. Die Endprodukte werden oft als ROM verbreitet und können mit entsprechender Hardware oder Emulatoren gespielt werden.
Und warum ziehst du es vor ? Weil es etwa “offiziell” ist ?
Zur Frage: Ja, ich denke schon. Es ist oftmals auch sauberer (vor allem, je moderner die zu emulierenden Spiele werden) und ein Galaxy mit nem DS4? Mäh.
Jaja, Dolphin ist weit und sehr viele Spiele laufen nahezu reibungslos, ich weiß.
Im Endeffekt ist’s halt egal.Geht da ja nur um Präferenz.
Wozu eine emulierte Version, wenn es die Trilogy (inklusive 16:9 Modus) sowie Super Mario Galaxy im eShop der Wii U als Download gibt?
Alternativ ist die GameCube beziehungsweise Wii Fassung vorzuziehen – auf (herstellerfremde) Emulationen sollte meiner Meinung nach weitestgehend verzichtet werden.
Es ist erlaubt sich eine Privatkopie zu erstellen, dementsprechend ist es auch erlaubt auf einem Emulator zu spielen, solange die Iso nicht aus dem Internet geladen, sondern von der Original CD erstellt wurde.
§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig:
Wenn ein Menscheinzelne Vervielfältigungeneines fremden Werks für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweckherstelltund diese weder verbreitet noch veröffentlicht
und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder
offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit
Anfang 2008),ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.
können GC-Discs denn mittlerweile von normalen PC-Laufwerken, wie sie die Bohnen haben, ausgelesen werden? Wenn nicht, ist die Diskussion eh hinfällig.