Rocket Beans TV ab 1. November 2021: Live ist live, VOD ist VOD (Teil 1)

Rocketbeans ist doch einfach nur noch ein Meme, das könnte sich selbst der beste Drehbuchautor nicht alles ausdenken :joy:

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Die Twitchunit gehört zu der Firma RBTV und die managen Livestreamer die auf twitch streamen. Exakt das was Denzel auch macht.

RBTV macht LetsPlay zu den Spielen, die Denzel privat streamen will?

Denn vergiss nicht: es ist keine Kannibalisierung, wenn alle was anderes streamen, denn so kann jeder schauen, was er möchte und bleibt im RBTV-Kosmos, anstatt wen total Fremdes zu gucken

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Bin froh dass man zumindest mal ein zeitnahes Statement dazu bekommen hat. Danke dafür an @RBTV_Colin & @Lisa_RBTV

Egal was hier für Gesetze oder Regeln gibt, Denzel ist doch seit GIGA mit euch unterwegs. Da hätte man eine bessere Lösung finden sollen als ihn erstmal auszubremsen. Klar muss das geregelt werden, aber das hätte man nebenbei machen können ohne die Handbremse zuziehen.

Ist jetzt blöd gelaufen, bitte findet dazu eine Lösung. Eine Lösung als Freunde, Familie, Partner und nicht als Arbeitnehmer & Arbeitgeber. Wäre cool, danke :v:

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siehe obrigen Post

Aiaiai da geht man mal zwei Minuten Spazieren sind hier direkt 450+ Beiträge.
Ich würde vorschlagen wir atmen mal alle durch und lassen die Verantwortlichen das ganze im Hintergrund regeln.

Liebe geht an alle raus <3

Ich sag nicht dass ich es gut heiße. Rechtlich ist RBTV mit Sicherheit im Recht, wenn sie ihm das nicht erlauben.
FInds trotzdem recht frech.

Das wichtige lässt du aber aus:

Konkurrenzklausel

Also könnte RBTV seinen Angegestellten sehr wohl verbieten zu Streamen, weil das in direkter Konkurrenz zum Produkt ihres AG steht.

Machen sie aber nicht, sie sind ja nicht doof.

Ich kann mir jedoch sehr gut vorstellen, dass es im Sinne der Vertragsfreiheit durchaus möglich ist, sich in einem solchen Rahmen individuell einig zu werden.

Dazu finde ich aber weder bestätigende Quellen, noch welche die das Gegenteil behaupten.

Einige Quellen sagen sogar, dass man auch als selbstständiger Nebenerwerbler darauf achten muss, nicht die 48h pro Woche zu überschreiten, andere sagen dazu gar nichts.

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auch hier: siehe obrigen Post

Das ist erstmal ne Behauptung von dir.

Ob es ausreicht nicht dasselbe Spiel zu spielen wie die Twicht-Unit, sei mal dahingestellt.

Er bietet einen LP-Stream auf Twitch. Genau das macht RBTV mit der Twitch-Unit auch. Du bist der Meinung, das wäre völlig außerhalb der Konkurrenz, ich würde das anders beurteilen.

Im Zweifelsfall müsste das wohl ein Arbeitsrichter im Prozess klären und nicht zwei (oder mehr) Dudes aufgrund ihrer eigenen Überlegungen in nem Internetforum :slight_smile:

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ja würde sagen das nennt man auslegungsfall und bedarf eines richters^^

Das gesetz war nicht für streaming vorgesehen^^

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Nun für dich extra nochmal:

Hierbei kommt es grundsätzlich nicht auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers sondern die Wettbewerbssituation des Arbeitgebers an. So kann zum Beispiel auch die Buchhalterin eines Einzelhandelsunternehmens Konkurrenz dadurch ausüben, dass sie einen Nebenjob als Reinigungskraft in einem anderen Supermarkt antritt.

Ergo ist egal was er streamt, allein, dass er streamt reicht aus um in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber zu gehrn.

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selbst wenn man die Konkurrenzschiene fahren sollte, dann ist es dennoch eine Diskriminierung, wie oben beschrieben. Denn wenns die ersten 50h keine Konkurrenz ist, dann ist es die 51te Stunde auch keine Konkurrenz. Zudem sie Mitarbeiter haben, die genau ebenfalls eine Konkurrenz sind

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das ist doch absolut nicht vergleichbar. Er streamt doch nicht bei nem anderen Anbieter

Sollte das wirklich der einzige rechtliche Grund sein, dann sollte in dem Statement von @RBTV_Colin auch klar davon gesprochen werden, dass diese Regelungen nur darauf fußen, dass die Mitarbeiter eine Konkurrenz darstellen.

Die Streaming-Unit-Idee behauptet ja genau das Gegenteil…

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Alle Mitarbeiter (die nicht Teil der Twitch-Unit sind) unterliegen denselben Regeln.

Meinem persönlichen Verständnis nach, sind solche Abreden durchaus von der Vertragsfreiheit gedeckt. Also RBTV kann es theoretisch verbieten, dadurch ergibt sich die Möglichkeit für RBTV es unter Auflagen zu erlauben.

Jeder normale Angestellte hat dieselben Rechte diesbezüglich.

Mitglieder der Twitch-Unit haben das Streamen explizit als Teil ihres Arbeitsvertrages. Daher ist es dort auch keine Nebenbeschäftigung, sondern etwas für das sie bezahlt werden.

Einen solchen Vertrag hat Denzel zu Beginn (aus diversen Gründen) abgelehnt als er ihm angeboten wurde.

Sehe ehrlich gesagt keine Diskriminierung.

Aber auch hier gilt das Gleiche wie oben. Das ist alles irgendwie mein Bauchgefühl. Da müsste sich im Zweifel ein Richter mit Beschäftigen. Aber ich gehe stark davon aus, das es nicht dazu kommt.

Nein. Die Streaming Unit hat das Streamen als Teil ihres Arbeitsvertrages und daher ist es definitiv nicht privat. Die Fälle kann man einfach nicht miteinander vergleichen.

Hab ich übrigens nie behauptet. Ich versuche blos möglichst nüchtern / sachlich auf die Aussagen von @hucka zu antworten, die aus meiner persönlichen Perspektive so einfach sachlich nicht korrekt sind.

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Das Beispiel zeigt doch sehr deutlich auf, wie weit das „in Konkurrenz stehen“ ausgelegt werden kann.
Das ein Mitarbeiter, der privat quasi das gleiche Produkt anbietet wie sein Arbeitgeber deutlich mehr in Konkurrenz steht dürfte einleuchten, oder ?

Ich finde es auch nicht gut was sie da treiben aber die rechtlichen Voraussetzungen sind halt gegeben.

nur dass er eben nicht „das gleiche Produkt“ anbietet. Ein Stream ist kein Produkt, es ist ein Werkzeug. Der Inhalt des Streams ist das Produkt. Denzel ist der einzige aus der Bubble, der kein Elden Ring zockt und daher der einzige, der kein Konkurrenzprodukt liefert

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steht auch nirgends das dem so ist

alles nur vermutungen … die von einigen zu sehr als fakt dargestellt werden

was, wieso und warum genau sind interna und gehen uns nix an

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In der Regel darf Ihr Arbeitgeber Ihnen die Ausführung eines Nebenerwerbs nicht verbieten . Das gilt auch dann, wenn nebenberufliche Tätigkeiten im Arbeitsvertrag ausdrücklich untersagt wurden. Ein solches Verbot zählt als unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers und ist dementsprechend unwirksam

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