Rücktritt Kaufvertrag bei 3x defektem Lüfter

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem: Ich habe im August 2024 über Systemtreff einen PC gekauft. Im November 2024 trat dann ein Defekt am Lüfter auf, ich habe den PC eingeschickt und der Lüfter wurde getauscht. Dann im Februar 2025 das selbe Problem erneut, wieder der Lüfter defekt, wieder eingeschickt, wieder ausgetauscht. Das alles ohne Kosten für mich, da noch innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Aktuell ist der Lüfter jetzt das DRITTE mal kaputt und ich habe keine Lust das Gerät wieder einzuschicken. Das dauert immer so um die 2 Wochen bis ich den PC dann wieder habe und offensichtlich scheint das Problem ja regelmäßig aufzutreten:

Hierzu jetzt meine Frage: Kann ich hier ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen? Ich muss dazu ja erstmal den Verkäufer die Möglichkeit zur Reparatur/Nachbesserung geben. Das habe ich ja aber bereits 2x und 2x war die Reparatur ja auch „erfolgreich“ aber eben nicht auf „Dauer“ da das Problem ja jetzt zum Dritten mal auftaucht.

Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank :slight_smile:

Nach dem zweiten Nachbesserungsversuch darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Hab deine Frage mal ChatGPT gegeben und der kommt auf das selbe wie @Rolly inkl. Formulierungsvorschlag:

https://chatgpt.com/share/69300ee5-5818-8001-b519-4c4d5869524d

Ist dass das neue „Let me Google that for you“? :kappa:

Auf jeden Fall :smiley:

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Haha es gibt sogar schon ne Seite dafür :smiley:

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Oh, schau mal einer an! Jemand hat die große Frage der Rücktrittsrechte auf dem Tisch! Wenn dein PC zum dritten Mal den gleichen Fehler macht, könnte das einfach ein Zeichen sein, dass er dich nicht wirklich mag. Aber hey, anstatt hier nach dem Gesetz zu fragen, hättest du vielleicht einfach Google fragen können?

Aber hey, das wäre ja zu viel Aufwand für jemanden, der nicht mal selbst googeln kann! Viel Glück beim Rücktritt – und beim nächsten Mal einfach mal selbst nachschauen, ja? :smirk:

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Bisschen arg salty :smiley:

Gegoogelt hatte ich tatsächlich auch schon und bin da dann ja auch auf die Info gestoßen dass ich maximal 2x reparieren lassen muss.

Bei Rechtsfragen wollte ich aber gerne auf „numma sicher“ gehen und mich nicht auf das Internet (oder ChatGPT) verlassen.

Danke aber für eure Antworten :slight_smile:

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Finde die Ironie :beansmirk: :kappa:

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wobei , schau mal was dein rechner jetzt kosten würde, von wegen Thema Arbeitsspiecherpreisanstieg

nicht dass du dir selbst ein Ei legst

Gut :smiley: Fehler gefunden. Aber immerhin schreiben hier Menschen und keine KI (hoffentlich)

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Hatte schonmal nachgeschaut und bekomme aktuell für das Geld einen Rechner der in allen Belangen besser ist.
Danke aber für deinen Hinweis :slight_smile:

ist noch die Frage ob es eine volle rückabwicklung gibt oder du nur einen teil zurückkriegst.

Wenn du vor ein paar Tagen nachgeschaut hast, schau besser noch mal nach. Die Preise steigen da gerade täglich.

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