Schräge Meldungen zum schmunzeln

Oh wow, ich find das total schön!
Die Wurst übrigens auch!

:ghost:


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Dinge, die nur oe24 online stellt :sweat_smile:

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Qualitätsjournalismus :gunnar:

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Da müsste man den Geist mal fragen wie er das mit der Jukebox ohne Strom macht.

Zum Energie sparen nicht schlecht.

:tomato: :headstone:

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Sehr cool :smiley:

Mein erster, sehr deutscher Gedanke: Darf man das? :ugly:

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Meiner tatsächlich auch :joy:

Wenn ich mir unsere Friedhofssatzung angucke würde ich sagen Nein

§ 20 Allgemeine Gestaltungsvorschriften (1)

Jede Grabstätte ist - unbeschadet der Anforderungen für Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften (§§ 22 und 30) - so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

Dann ist es wohl abhängig von der Friedhofssatzung, aber per se erstmal nicht verboten :thinking:

Also darf man keine :eggplant: und :peach: anpflanzen. :sad_donnie:

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Ich denke einen ähnlichen Passus wirst du in jeder Satzung finde. :sweat_smile:

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Schon, aber die Würde des Friedhofes ist stark auslegbar :smiley:

Aber der Zweck eher nicht

Die Würde des Friedhofs ist unantastbar!

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Ich geh mal davon aus, dadurch dass er dort arbeitet, wirds wohl rechtlich in Ordnung sein

Ganz ehrlich in Wien wundert mich in Bezug auf den Tod nichts mehr :sweat_smile:

Ihr könntet da vermutlich nen Rave veranstalten und keiner würd sich wundern

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Solange sie gepflegte Gräber haben ist doch der Zweck erfüllt? Wenn die jetzt alles als Gemüsebeete anlegen würden, klar, zweckentfremdet. Aber es liegen ja noch viele dort. In den Satzungen steht auch sicherlich dass du dich als Mieter um die Gräber zu kümmern hast :man_shrugging: Sonst könntest du ja auch jede Art Deko verbieten - dient nicht dem Zweck sondern nur der Ästhetik

Wenn ich eingeladen werd, leite ich die gern an dich weiter :crazy_face:

Da ist auch sehr viel reglemntiert Welcher stein, welche farbe, welche Materialien, wie groß, er darf nicht poliert sein usw…

(2) Die Grabmale in Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen:

a) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden. Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete bruchraue, grellweiße und tiefschwarze Grabmale sind nicht zugelassen.

b) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: - stehende Grabmale müssen deutlich höher als breit sein, - die Grabmale müssen allseitig und gleichmäßig bearbeitet sein, - Politur und Hochglanzschliff sind nicht erlaubt, - Oberflächenbearbeitung in Fein- und Seidenmattglanzschliff ist zulässig. - Politur und Feinschliff sind nur zulässig als gestalterisches Element für Schriften, Ornamente und Symbole, die nur eine der Größe des Grabmals angemessene Fläche einnehmen dürfen, - das Grabmal muss aus einem Stück hergestellt sein und darf keinen Sockel haben, - grababdeckende Platten sind nicht zulässig, - Schriften, Ornamente und Symbole dürfen nur aus demselben Material wie dem des Grabmals oder aus Metall bestehen, - nicht zugelassen sind alle vorstehend nicht aufgeführten Materialien, Zutaten, Gestaltungs- und Bearbeitungsarten, insbesondere Beton, Gold, Glas, Emaille, Silber und Farben, Kunststoff, Lichtbilder.