Spam-Thread VI- Die Rückkehr des Spams

Ok, also wenn man sich hat sterilisieren lassen ist man wohl safe, ansonsten

rip ^^

War vielleicht einfach Blödsinn.

Da stehen mehr als nur dieser eine Punkt. Wobei “ein Beweis für unehelichen Verkehr der Kindsmutter” eher schwierig zu erbringen sein dürfte.

er den begründeten Verdacht hat, nicht der Vater des Kindes zu sein (z. B. weil er von einer ihm bislang unbekannten Affäre der Mutter Kenntnis erhalten hat oder er beweisen kann, dass er im Empfängniszeitraum nicht mit der Mutter intim gewesen ist),

Klingt schon leichter.

  1. FAZIT & PRAXISTIPP
    Ein zweifelnder Vater muss sich gut überlegen, was er tun möchte, um Gewissheit über seine Vaterschaft zu erlangen – emotional und auch hinsichtlich rechtlicher Konsequenzen. Andererseits muss er auch die Zweijahresfrist einer Vaterschaftsanfechtung seit Kenntnis der die Zweifel begründenden Umstände (z.B. ein Vaterschaftstest) im Blick behalten. Von heimlichen Gutachten ist in jedem Fall abzuraten!

Ist die Scheinvaterschaft – also der Umstand, dass der Mann nicht der biologische Vater ist – Gewissheit, sind die Rechte des Vaters auf eine Rückforderung von Unterhalt oder Schadensersatz beschränkt. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Gerichte und die Gesetzgebung weiter verhalten.

Klingt auch nach RIP ^^

Ehemaliger Arbeitskollege konnte sich einen Vaterschaftstest nicht leisten und musste so Jahrelang Alimente zahlen. Ka ob er das irgendwann nachgeholt hat. Wobei das Ö Recht ist, das kann durchaus anders sein.

Beweis das mal ^^

Nen Verdacht musst du nicht beweisen, nur begründen.

Das ist aber nur die Voraussetzung wann man überhaupt anfechten darf. Um dann tatsächlich anzufechten braucht man was aus dem zweiten Zitat. Dann geht es vors Gericht und die werden dann nen DNA-Test machen und damit stehts dann endgültig fest.

Bezweifle dass es so einfach ist. ^^

Aber egal, da das auf mich nie zutreffen wird lass ich das jetzt auch gut sein. ^^

Warum? Wenn du glaubst nicht der Vater zu sein und dann aber noch Jahre wartest um das anzufechten ist das dein Problem.

Da soll noch jemand sagen Hunde können nicht klettern ^^

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hat jemand ne Meinung, welchen dieser Filme ich jetzt gucken sollte?^^ (anklicken, um alle lesen zu können. :point_up:)

Dancer in the dark ist schön deprimierend ^^

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The Lobster

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Du musst sie ja erst mal anerkennen. Und das musst du nicht.

Zu einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung kommt es regelmäßig nur, wenn der vermeintlich biologische Vater die Vaterschaft nicht anerkennt.

Als Ehemann bist du erstmal automatisch der Vater.

Für eine Vaterschaftsanfechtung ist von grundlegender Bedeutung, wer dem Gesetz nach der Vater des Kindes ist. § 1592 BGB bestimmt in diesem Zusammenhang, dass der Vater eines Kindes der Mann ist,

  • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
  • die Vaterschaft freiwillig anerkannt hat – sei es als leiblicher Vater oder nach einer Adoption – oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Mich sollte das auch nicht betreffen.

Normalerweise gerne, momentan aber glaub ich eher was anderes… :smiley: hmmm… :thinking:

Wer heiratet ist selbst schuld. :smiley:

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