Spam-Thread VIII - Die Acht, Leude! :florentin:

Was ne Kacke. :simonhahaa: für den Starter zählt es aber offenbar zum Glück nicht. :smile:

1 „Gefällt mir“

Ist mir noch nie passiert :man_shrugging:

Ach bis die so weit wären hat trump schon längst den nächsten Weltkrieg provoziert und die haben andere sorgen

1 „Gefällt mir“

Letzteres, du kannst einfach keine Pokemon mit höherem Level fangen.
Das erhöht sich (aktuell mal) um je 5 Level pro Orden. Super ärgerlich, weil es nach dem 3. Orden Pokemon mit LV 36 gibt und man kann nur bis 35 fangen :eddy:

Edit: Oder eben so wie Tagtraum sagt :simonhahaa:

3 „Gefällt mir“

Mir wird da langsam echt bange, dass die mit ihrem scheiss auch noch überall auf so viele Wähler treffen die damit einverstanden sind und das anscheinend auch wollen. Der Zug wo man von protestwählern und „hoppla mir war gar nicht bewusst wie schlimm die sind“ Wählern sprechen kann ist jetzt lange abgefahren.
Ich bekomme echt Panik vor den nächsten Wahlen.

2 „Gefällt mir“

Und ich dachte, weil sie aussieht, wie jemand der sich oft Nutella selbst macht :kappa:

1 „Gefällt mir“

Sie hat schon was :chipmunk:iges^^

1 „Gefällt mir“

oarchkatzerliges? :rofl:

Und wie lange das her war, dass Homosexualität keine Straftat und Krankheit mehr ist oder wann man gleichgeschlechtlich heiraten durfte. Das ist nur eine Generation her, bzw. paar Jahre :expressionless: Das ist einfach nur krass.

3 „Gefällt mir“

Bei mir in der Gegend ist das noch nicht vorbei :simonhahaa:

1 „Gefällt mir“

Es ist einfach nur traurig :pleading_face:

1 „Gefällt mir“

Fraglich ist hingegen, ob es auch eine rechtliche Pflicht zum Beischlaf unter Ehegatten gibt. Allerdings hat dies das Amtsgericht Brühl mit rechtskräftigem Urteil vom 24. 3. 1999 - 32 F 65/98 bejaht und den Anspruch auf Trennungsunterhalt einer Ehefrau wegen Verwirkung gem. § 1361 Abs. 3 BGB, § 1579 Nr. 7 BGB gekürzt. Dies begründete das Gericht damit, dass sie angeblich drei Jahre lang ihrer „ Rechtspflicht zum Geschlechtsverkehr “ nicht nachgekommen sei. Hier stellt sich bereits die Frage, wie man hierüber Beweis erheben soll. Das Gericht machte es sich hier einfach. Es führte aus, dass die Frau nicht ausreichend dargelegt habe, dass sie sich dieser Pflicht „gestellt“ habe. Trotz Rechtskraft ist zweifelhaft, ob andere Gerichte diese Auffassung teilen werden.
In einer alten BGH-Entscheidung vom 02.11.1966 (NJW 1967, 1078 [1079]) heisst es zudem, dass zum Vollzug der ehelichen Gemeinschaft in der Regel die ständige Wiederholung der geschlechtlichen Vereinigung gehört. Die Frau genüge auch laut BGH ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt.

Oder sowas…

1 „Gefällt mir“

In den 90ern haben ggf noch Frauen gelebt die in ihrer Jugend keine Hose tragen durften und jetzt ein lesbisches Paar zwischen einer farbigen und einer weißen in Hotpants auf der Straße küssen sehen konnten.

Das muss mind blowing gewesen sein

Die guten Zeiten ohne Hosen :beansad:

2 „Gefällt mir“

Die guten knitter freien Zeiten

Darum sind wir alle noch hier im Spam, hier herrscht keine Hosen Pflicht

1 „Gefällt mir“

Ehmm… Ich habe heute… aus Versehen… :beansweat:

1 „Gefällt mir“

@Squidward hat wohl doch recht was dich betrifft :beanmad:

1 „Gefällt mir“

Aber ich habe mich heute ganz alleine angezogen :beansad:

1 „Gefällt mir“

Malltuss heute Morgen:

3 „Gefällt mir“