Spam-Thread X - Faktor präsentiert von Jonathan Frakes

Nein, aber Chef ist schon im Urlaub. :coolgunnar:

Ich war wieder beim Bäcker. :beangasm: :beangasm:

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Unser Chef wird ihnen gefallen.

Das ist bei uns so Vorschrift

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Fotooo

Also hast du quasi schon Feierabend

@nordlurch ich muss Mal dein Wissen anzapfen. Bei uns gab es gerade eine heiße Diskussion in der Arbeit.
Gibt es sowas wie herrenlose Grundstücke? Wir haben hier eine Grundstück, dessen Inhaber verstorben ist, die Erben haben das Erbe ausgeschlagen.
Die eine Front sagt jetzt, ich kann da meine Fahne hissen und es gehört mir, weil’s herrenlos ist und in diesem Fall, das Land Bawü das Erbe auch quasi ausschlagen kann, bzw regelt welche Grundstücke es übernehmen muss.
Die andere Front besagt (nach BGB Paragraph 1936) erbt am Ende immer der Staat.

… Hab das Paket wieder…

grml …

Ja Bitte? :beannotsure:

Moin :beanjoy:

Hi.
:beannotsure::coffee:

Wie hast du geschlafen?

Im Liegen

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Na?

Batman!

Du bist eher so Robin :face_with_hand_over_mouth:

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Besser Robin als Bridget Jones.

Bin eh schon den ganzen Tag müde und dann läuft im Radio auch noch nur einschläfernde Musik heute. :sleeping:

Das ist wohl wahr.
Aber wie kommst du jetzt darauf? :beannotsure:

Unter Ausschluss aller Garantien:
Ich würde zwischen zwei Konstellationen unterscheiden.
Wenn ein Eigentümer auf sein Eigentumsrecht am Grundstück verzichtet und dies dem Grundbuchamt über erklärt, dann wird es gem. §928 I BGB herrenlos, wobei der Staat (und allein dieser, nicht andere Leute) gem. §928 II ein Aneignungsrecht hat. Das Aneignungsrecht kann dann der Staat gegen Geldzahlung an Dritte abtreten. Aber ich kann nicht einfach das Grundstück für mich beanspruchen. Da wird zwischen beweglichen Sachen wie Autos und unbeweglichen wie Grundstücken unterschieden.

In der von dir beschriebenen Konstellation greift allerdings §1936 BGB ein, wodurch Nach Ausschlagung aller potentiellen Eren das Grundstück als Fiskalerbschaft direkt (also ohne Ausübung des Aneignungsrechts) an den Staat geht.

Also würde ich in deinem Fall Meinung 2 folgen.
Ist ja auch relativ logisch: Bei der begrenzten Bodenfläche in Deutschland muss Klarheit über die Benutzungsrechte herrschen und es soll nicht jeder Bodenfläche einfach für sich beanspruchen können.

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