Nur kurz mal eingeschmissen, weil jetzt 2-3 mal von Haaren die rede war.
Auch wenn es Tierhaarallergie heißt, ist man nicht gegen die Haare allergisch sondern gegen ein bestimmtes Protein was sich unter anderem im Speichel oder in den Hautschuppen befindet und daher auch oft an den Haaren der Tiere hängt.
Also selbst wenn man einem Hund permanent mit de Staubsauger hintereherrennt (was hoffentlich niemand tut,ich kenne kaum Hunde die das Geräusch des Saugers mögen), kann ein Allergiker, je nach stärke der Ausprägung, trotzdem noch merken dass ein Hund den ganzen Tag in einem Raum war weil gerade Hautschuppen als Schwebeteilchen in der Luft rum hängen.
Als jemand, der an einem arbeitsrechtlichen Lehrstuhl arbeitet und glücklicherweise regelmäßig seine Hündin mit zur Arbeit nehmen darf:
Ob der Arbeitgeber einen Bewerber wegen einer Tierhaarallergie nicht einstellen darf, ist durchaus eine interessante Frage. Generell richtet sich das Antidiskriminierungsrecht in erster Linie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Grundsätzlich ist eine Diskriminierung nur wegen der in § 1 AGG aufgeführten Gründe unzulässig (und auch eine solche Diskriminierung kann ggf. noch gerechtfertigt werden). Eine Tierhaarallergie könnte man allenfalls als Behinderung i.S.v. § 1 AGG ansehen. Der Begriff der Behinderung ist nicht deckunsgleich mit der Schwerbehinderung. Menschen gelten als behindert, „wenn ihre körperl. Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Alter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (Schlachter/ErfK, § 1 AGG Rn. 9 mwN.; ähnlich: § 2 Abs. 1 SGB IX) Bei einer Tierhaarallergie würde ich allerdings argumentieren, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere am Berufsleben, noch nicht derart beeinträchtigt ist, dass man von einer Behinderung sprechen kann. Etwas schwierig ist das natürlich, weil dies v.a. auch deswegen der Fall ist, weil Tiere am Arbeitsplatz noch nicht so weit verbreitet sind. Allerdings spricht man auch nicht von einer Behinderung, wenn dieser durch Kompensationsmaßnahmen erfolgreich entgegengewirkt werden kann. Rechtsprechung dazu habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, es spricht aber meines Erachtens mehr dafür, eine Tierhaarallergie nicht als Behinderung i.S.v. § 1 AGG anzusehen. Dementsprechend dürfte ein Arbeitgeber jemanden wegen einer Tierhaarallergie zulässigerweise nicht einstellen.
Entwickelt sich eine Allergie erst im Laufe der Zeit bei einem der anderen Arbeitnehmer*innen, ist der Arbeitgeber gem. § 3 ArbSchG meines Erachtens relativ unproblematisch dazu verpflichtet einzuschreiten. Dies geschieht durch Ausübung seines Direktionsrechts, das er nach §§ 106 GewO, 315 Abs. 1 BGB nach billigem Ermessen ausüben muss. Am naheliegendsten wäre es dementsprechend, die betroffenen Arbeitnehmer in verschiedene Büros zu setzen und dafür zu sorgen, dass der Allergiker oder die Allergikerin nicht mehr in Kontakt mit dem Tier kommt. Sollte das gar nicht möglich sein und auch eine friedliche Konfliktlösung nicht gelingen, wäre es wohl angemessen, dem Tierhalter oder der Tierhalterin eine Mitnahme des Tieres für die Zukunft zu untersagen, zumal die auch hier genannte Alternative, den Allergiker zu einer Immunisierung zu verpflichten oder Medikamente zu nehmen, entweder nur langfristig (Immunisierung) greifen würde oder sich als unverhältnismäßig darstellt (Medikamente). Auf eine entgegenstehende betriebliche Übung könnte sich der Tierhalter oder die Tierhalterin meiner Meinung nach nicht beurfen, denn egal wie man diese begründet (vertreten werden eine Vertragstheorie und eine Vertrauenstheorie), greift diese entweder gar nicht ein (da kein Vertrauen auf ein Beibehalten der Mitnahmemöglichkeit im Falle einer Allergie aufgebaut werden konnte) oder kann jedenfalls wirksam geändert werden.
Andere Arbeitnehmer*innen können nach dem arbeitsrechtlichen Nichtdiskriminierungsgrundsatz, den es schon vor dem AGG gab und der mit diesem nichts direkt zu tun hat, grundsätzlich verlangen, dass sie ihr Haustier mit zur Arbeit nehmen dürfen, wenn dies anderen Arbeitnehmer**innen ebenfalls erlaubt ist. Der Arbeitgeber kann dies gleichwohl zulässigerweise verweigern, wenn dem sachliche Gründe entgegenstehen (z.B. Hund nicht erzogen, Arbeitsplatz mit Kundenkontakt).
Falls Fragen dazu bestehen, kann ich gerne versuchen, darauf zu antworten, wobei ich für weiterführende Detailfragen sicherlich selbst erstmal etwas mehr recherchieren müsste. Im Übrigen halte ich es in der Hinsicht ähnlich wie @Marah , als dass ich mir meinen Arbeitsplatz jedenfalls auch danach aussuchen würde, ob ich meine Hündin mitnehmen darf oder nicht. Zumindest solange meine Freundin sie weiterhin nicht mitnehmen darf.
Edit: Es ist ziemlich lustig, dass man bei mehrfacher Nennung von Arbeitnehmer*Innen einmal ein Doppelsternchen setzen muss, um kursive Schrift zu vermeiden
Man darf es zumindest erwähnen um den Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass er sich dazu äussern kann.
Wer sich bei Bahlsen bewirbt in dre fertigung, da darf man denke ich schon darauf hinweisen, dass in der Fertigung sehr viel “Nuss” in der Luft, etc vorhanden ist, es also eher kein Job für Nussallergiker ist.
Ja?
Für Hunde gibt es dafür leider Gottes sehr wenige stellen wie bei, Überraschung, Kinderkita Plätzen.
Meine Aussage bezieht sich darauf, dass man den Hund aus oben genannten Gründen nicht mehr halten kann.
Also ihn weggeben muss, ins Tierheim, zu einer neuen Familie etc…
Permanent, nicht Temporär.^^
Hunde sind Menschen ja auch unterzuordnen. Mit Verlaub, als liebender Besitzer von zwei Katzen, aber wenn eines unserer Kinder eine Allergie entwickeln würde, dann würden wir sofort mit einer Therapie anfangen, solange jegliche gesundheitlichen Probleme durch die Behandlung ausgeschlossen sind. Ansonsten müssen die Katzen leider weichen.
Alles was die Arbeit angeht ist dann nun einmal eine Sache des Arbeitgebers und, im Zweifel, von Anwälten. Allgemein denke ich aber, dass man als Hundehalter grundsätzlich (und zu Recht!) den Kürzeren zieht und eher derjenige ist, der Kompromisse ziehen muss. Jemandem wegen einer plötzlich erkannten Allergie zu entlassen dürfte höchstwahrscheinlich null Erfolg haben. Da bewege ich mich aber im reinen Vermutungsraum.
Die Aussage „Wer jemand eine Allergie gegen mein Tier hat ist das erstmal sein Pech“ ist aber sehr…nun…fragwürdig bzw. entspricht in keiner Weise dem Zeitgeist. Nicht, dass ich mich dagegen stellen würde, ganz im Gegenteil, aber mit einer „Wenn andere ein Problem mit etwas haben ist das erstmal ihr Problem“ Einstellung würde man je nach Themengebiet mehrere Shitstorms heraufbeschwören, so sehr man auch grundsätzlich recht hat damit #empörungskultur
Du willst mir jetzt nicht erzählen, dass es sowas in einer Stadt wie Hamburg nicht gibt. Glaube auch nicht, dass man den Hund weggeben müsste, wenn er nicht 24/7 bei Fuß sitzt, aber das ist wieder eine andere Frage.
Aber dann ist das Thema in eine allgemeine Richtung gegangen. Sie hat ja auch allgemein gesagt wie sie dazu steht. Wenn es hier doch nur um RBTV geht dann ist der Thread doch seit mindestens 100 Posts durch. ^^
Hundepensionen gibt es aber auch zuhauf. Ich wohne in ner Mittelstadt und allein in erreichbarer Nähe gäbe es drei von denen. In größeren Städten sicher auch genug, wenn man sie sich leisten kann (aber nen Hund muss man sich ja auch leisten können).
Verzeihung, ich habe gerade eine Baugrube für einen Jacuzzi ausgehoben, da passieren solche Schreibfehler schon mal. ^^
Gibt es bestimmt, dann kommen aber die Probleme des Halters angerollt^^:
Erste Frage wäre dann: Ist da auch Platz?
Kann mir vorstellen, dass das in HH jetzt nicht unbedingt ein Freier Platz gewährleistet ist, da es nun mal eine sehr große Stadt ist.
Nächste Frage wäre: Was kostet das?
Wenn man den Hund ca. 5 Wochentage a 10 Stunden * (im Schnitt) 4 Wochen im Monat abgeben muss.
Nääächste Frage ist, ist der Hund dazu überhaupt dazu fähig, dass man ihn 10 Stunden am Tag in Fremde Obhut geben kann, bzw. kommt das Tier sozial mit anderen Hunden zurecht, wenn der Halter nicht in der Nähe ist?
Wie gesagt, nicht nur die Andere Seite wird plötzlich vor Probleme gestellt. ^^
Deswegen sage ich ja, man muss nach Kompromissen gucken, wie kann man das Regeln sollte es zum Ernstfall kommen.
Und einer dieser Ernstfälle wäre auch, dass der Halter das Tier permanent abgeben muss, weil es keine Möglichkeit gibt, dass Tier anderweitig unterzubringen (Keine Hundekita Plätze Vorhanden/Verwandte/Freunde zum zwischenparken; Zu hohe kosten ; Tier ist nicht fähig so lange in der Kita zu bleiben. etc.)
Wäre interessant mal zu sehen was passieren würde wenn Simon, Nils, Eddy oder Budi plötzlich eine starke Allergie gegen Hundehaare entwickeln würden, oder gar eine Phobie.
Was natürlich keinem von ihnen zu wünschen ist.
Aber angenommen es wäre zum Beispiel Eddy, da glaube ich kaum das ihm gegenüber derart überhebliche, ignorante Reden geschwungen würden! ^^
Ich persönlich hab überhaupt kein Problem mit Hunden, ich mag sie, genau so wie Katzen.