Bitte lass(t) und dieses Gebiet nicht betreten. Das wird zu persönlich und emotional.
Ich kann diesen Vergleich auch nicht nachvollziehen, aber ich äußere mich nicht wertend dazu. Das betrifft nur die Personen und ihr Umfeld.
Bitte lass(t) und dieses Gebiet nicht betreten. Das wird zu persönlich und emotional.
Ich kann diesen Vergleich auch nicht nachvollziehen, aber ich äußere mich nicht wertend dazu. Das betrifft nur die Personen und ihr Umfeld.
Hier mal ein Artikel aus der zeit, von jemandem von der anderen Seite geschrieben.
Stellt euch vor ihr findet euren Traumjob, bewerbt euch, werdet quasi genommen und stellt dann fest es gibt einen Bürohund und ihr seid allergisch.
und ich will hier keine neuen Kriege anfangen, fand es hier nur thematisch passend
und zum thema medikamente bzw hyposensibilisierung das hier angesprochen wurde
sagt sie
Viele Freunde, denen ich davon erzähle, raten mir, dass ich doch zum Arzt gehen und eine Therapie machen soll. Sie meinen es gut. Doch es gibt keine Immunisierung. Es gibt eine Therapie, die vereinzelt von Ärzten angeboten wird, die sogenannte Hyposensibilisierung – eine Impfung gegen die Allergie. Doch die Therapie dauert drei Jahre und hilft nur in 50 Prozent der Fälle. Sie wirkt auch nicht bei jeder Hunderasse – und ich bin auf alle allergisch.
Ich könnte natürlich Medikamente nehmen. Doch will ich für einen Job jeden Tag Tabletten schlucken? Und ist es gerecht, dass ich mit den Nebenwirkungen leben muss? Ich habe es ein paar Wochen lang probiert, dachte, dass ich damit vielleicht doch einen Job antreten könnte. Doch die Tabletten machen unglaublich müde. Sie führen nicht dazu, dass ich die beste Leistung erbringen kann.
Ich fände ja sehr interessant wie das rechtlich aussähe. Wenn man nicht über einen Bürohund informiert wurde bzw. die Information nicht nachgewiesen werden kann - wie würde dann ein Gericht entscheiden? Abfindung?
Denke auch, dass die Protagonisten hier zu schnell nachgegeben hat. Wenn man bereits einen Arbeitsvertrag hat, ist der Arbeitgeber in jedem Fall dazu verpflichtet, einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, der nicht die Gesundheit der Mitarbeiterin gefährdet. Wenn er das nicht kann oder möchte, muss er sich mit der Mitarbeiterin irgendwie einigen, den Vertrag wieder aufzulösen aber er kann sie ganz sicher nicht fristlos kündigen deswegen.
Wenn der AG nicht blöde ist, gibts ne Probezeit. Da kann er feuern wie er will.
Und dann hat man direkt ne richtig gute Zeit in einem Büro/Start-Up, wenn man die Neue ist, wegen der der allgemein gemochte Bürohund zu Hause bleiben muss.
Rechtlich mag man da irgendwie ne Möglichkeit haben, faktisch hat man dann aber kein Spaß im Büro
Das wäre erstmal festzustellen, ob eine Kündigung wegen einer Allergie rechtskräftig wäre
In der Probezeit braucht er aber keinen Grund anzugeben.
Da kann er einfach sagen:
Passt halt nicht. Wech mit dir.
Eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen dürfte auch in der Probezeit kaum zulässig sein. Aber im Artikel stand auch nichts von Probezeit, in vielen Branchen ist das eher unüblich. Ja, er muss keinen Grund angeben. Es gibt aber dennoch unzulässige Gründe.
Klar ist immer zweischneidig sich mit dem eigenen Arbeitgeber anzulegen. Aber dafür jedes Unrecht einfach hinnehmen? Zumindest etwas Geld kann man dann ja rausschlagen, besser als es gar nicht zu versuchen, finde ich.
Naja, in der Probezeit kann man ja leicht und ohne angabe von gründen gekündigt werden.
Interessant würde es aber, wenn zb Mitarbeiterin X, die in den ersten 3 Monaten krank war, mit Ihrem Hund wieder zurückkommt, man nicht mehr in der Probezeit ist und dann das Problem auftritt
Und wenn der AG eben nicht bescheuert ist, nennt er einfach keinen Grund. Es gibt Eigenschaften, welche der Person anhaften, die eine Kündigung in der Probezeit ausschließt (z.B. Schwangerschaft), aber selbst Schwerbehinderte Menschen können im Rahmen der Probezeit ganz normal ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dort greift auch die besonders geltende Kündigungsfrist erst nach der Probezeit.
Siehe: Die Kündigung in der Probezeit - Arbeitsrecht 2023
Und selbst dann ist die Frage, ob die Begründung wirklich unzulässig wäre. „Wir haben als Team mehrere Bürohunde, da die Mitarbeitering in diesem Umfeld nicht arbeiten kann, haben wir während der Probezeit das Arbeitsverhältnis beendet“
Aber wie gesagt, der AG muss schon ziemlich blöde sein, um seine Kündigung in der Probezeit zu begründen.
Wobei wenn er so blöd ist, sie mit Angabe von Gründen zu feuern und da die Allergie erwähnt wird, dann hat man Grund zur Klage.
99,999% der Chefs werden aber so clever sein da ohne Angabe von Gründen zu kündigen
Ich kenne keine Firma in der Tiere mitbringen erlaubt ist.
Würde gar nicht gehen in der Industrie.
Wegen der Arbeitssicherheit man kann ja nicht mit seinem Tier durch die Werkshalle laufen.
Bei reinen Büro Firmen ist das anschneidend anders.
Dieses Thema wurde automatisch 547 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.