Ich kann mich nur darauf berufen, was mal beiläufig im Stream von Tobias Huch gefallen ist. Abgemahnt wurde anscheinend, wie er sich zu ihrem Verhalten gegenüber der Äqualist geäußert hat. Mehr weiß ich nicht.
Im Zivilprozessrecht ist die Rechtsbeschwerde nach § 574ZPO nur dann zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder sie der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Die Rechtsbeschwerde muss vom Beschwerdegericht, dem Berufungsgericht oder vom Oberlandesgericht im ersten Rechtszug zugelassen worden sein. Das Gesetz kennt einige wenige Ausnahmen von diesem Zulassungserfordernis, der praktisch häufigste Fall ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, der eine Berufung als unzulässig verwirft, § 522 Abs. 1 ZPO. Umgekehrt gibt es auch Verfahren, in denen eine Rechtsbeschwerde von vornherein nicht stattfindet, also auch nicht zugelassen werden kann; etwa dann, wenn es um Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung geht.
Klingt eher als wäre die Sache abgehakt, aber vielleicht verstehe ich es einfach nicht
Finds lustig wie das halt absolut ihr üblicher Modus Operandi ist, aber hier im Thread ihre Tweets dann trotzdem z.T. gar nicht hinterfragt werden und einfach unkritisch übernommen werden. War von anfang an fishy, dass sie da halt gar keine Details posted.
Mal ne Frage, können wir einen eigenen Thread für Shurjoka machen? Dann muss man sich nicht mehr zwangsläufig mit Ihr und all das Drama um sie herum auseinandersetzten, wenn man das nicht möchte.
Ich empfehle dir einfach mal zu googeln, was ein Beschluss ist, und wozu ein einstweiliges Verfügungsverfahren angewandt wird. Ich habe keinen Anspruch auf Richtigkeit, ich bin sowieso kein Jurist.
Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, bei der in der Regel keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann. Ein Beschluss ist in der Regel eine Entscheidung nach Aktenlage.
Ein richterlicher Beschluss ist eine Entscheidung des Gerichts, die in der Regel ohne mündliche Verhandlung getroffen wird.
Beschlüsse regeln meist Verfahrensfahren, wie: Anordnung von Beweismitteln, Erlass einer einstweiligen Verfügung (um drohenden Schaden abzuwenden), Einstellung eines Verfahrens. Es gibt die Möglichkeit gegen einen Beschluss eine Beschwerde einzulegen.
Noch wichtig: bei einer einstweiligen Verfügung ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass die Gegenseite angehört wird. In der Regel geschieht das über die Beschwerde.
Der Unterschied zu einem Urteil ist demnach:
es gibt in der Regel eine mündliche Verhandlung
Urteile entscheiden über den Streitgegenstand (ist eine Forderung berechtigt?)
Gegen Urteile ist die Berufung möglich
Die Beschwerde ist daher nur logisch. Das ist das normale Prozedere und kein Rechtsstreit, der im klassischen Sinne gewonnen wurde, in denen beide Anwälte im Gericht aufeinandertreffen.
Der Mann braucht offensichtlich Hilfe und man macht sich über ihn lustig. Shurjoka mit ihm gleichzustellen ist Ableismus. Kannst du das bitte unterlassen?
Ist es nicht auch Ableismus jemandem eine Behinderung anzudichten, ohne irgendeinen Beleg dafür zu haben, nur weil er sich nicht innerhalb der gesellschaftlichen Norm bewegt?