Twitch und YouTube -Streamer in der Öffentlichkeit

Shurjoka hat übrigens rechtlich gegen Huch gewonnen, der hier oft für seine vermeintlich sachlichen Einordnungen gelobt wurde.

https://twitter.com/Shurjoka/status/1765762107285418125?t=-IpKhJgGktiyzPKInSSmDw&s=19

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Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit (außer bei Twitter angemeldet zu sein), sich den Thread woanders anzugucken?

https://nitter.poast.org/Shurjoka/status/1765762107285418125#m

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Danke

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Dachte nitter wurde abgedreht?

der Gründer hat glaube ich aufgegeben, aber es scheint noch Versprengte zu geben, die das wiederbeleben
„Poast. org“ Instanz ist wohl auch neu dazu gekommen

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Das finde ich übrigens richtig aorg:

Ihr könnt euch vielleicht vorstellen, wie sich das anfühlt, dass er seit dem Urteil letzte Woche weitere 2 YT Videos, 4 Streams und eine Go Fund Me Page gestartet hat, in denen er nicht nur behauptet hat er würde mich vor Gericht fertig machen sondern auch noch die rechtswidrigen Inhalte wiederholte, und mir als Betroffene untersagt(!) war auch nur ein Wort dazu zu äußern bis das Urteil zugestellt ist.

Hoffe sie hat die Kraft, dass vor Gericht durchzuziehen.

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Das dürfte ja bei der in diesem Fall klaren Faktenlage ein relativ einfacher Fall sein, oder?

Auch einfache Fälle ziehen sich hin. Und wenn die andere Seite einfach Beschlüsse und Urteile des Gerichtes nicht anerkennt, dann bekommt er zwar immer eine tolle Strafe, aber du musst das trotzdem dauernd und dauernd und dauernd aushalten. Und ist ja nicht so, dass manche noch immer dem Troll glauben und sie als linksversiffte Furie darstellen und ungefragt deren Sachen wiederholen. Eher eine Sysiphos Arbeit.

Ja gut, das ist klar, aber eben „nur“ eine Geduldsfrage und keine Frage des Aufwands. Natürlich auch nicht geil, aber hier hat sie es ja schonmal durchgezogen. Hoffe auch, dass sie das wieder schafft und das eben auch bzgl. KuchenTV hinbekommt.

Also ich würd das nicht unterschätzen, was das für ein mentaler Aufwand ist, wenn dann wieder und wieder irgendwelche Revisionsverfahren ins Haus flattern, vom finanziellen und zeitlichen Aufwand mal abgesehen.

Klar ist auch da irgendwann Schluss, die Rechtsmittel sind ausgeschöpft. Aber das muss doch wahnsinnig viel Kraft kosten und birgt ja zusätzlich immer die Gefahr, dass irgendein Folgeurteil dein bereits gewonnen geglaubtes Verfahren nichtig macht.

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Ich unterschätze das auf keinen Fall. Meine nur, dass dieses gewonnen Verfahren Auftrieb geben und künftige leichter machen sollte. Denn jetzt kann sie sich ja immer eben auf genau dieses berufen, wenn ein anderer gegen die Auflagen verstößt.

Ich war nur mal als Zeuge vor Gericht, selbst das hat schon hart genervt.
Wie war das nochmal in D, zahlt der Verlierer immer alle Verfahrenskosten?

Weiß jemand, ob die Unterlassungsklage(n) auch mit Schadensersatzforderungen einher gegangen sind/gehen?

Ich bin nicht sicher, ob Rechtssprechung so funktioniert. Wenn ich juristisch gegen jemanden Auflagen wirksam mache, dann gelten diese Auflagen nur für diese Person und nicht allgemein. Und je nach Rechtsgebiet hat man ja Rechtsmittel, die man einlegen kann. Heisst, wenn diese Person Geld und Lust hat, kann sie dir weiter auf den Keks gehen. Klar bleiben die Auflagen erstmal wirksam, aber sie stehen gleichzeitig auch wieder auf der Kippe.

Sicherlich kann es Auftrieb geben und andere abschrecken, wenn man sich erst einmal durchgesetzt hat. Schützt ja aber nicht davor, was für ein Stress es wäre, wenn es der nächste macht. Dann muss man ja trotzdem den ganzen Weg neu gehen und hat noch dazu vielleicht ein weiteres Scheisserlebnis hinter sich.

Drastisches Beispiel: Ich würde mich nach einem Stalkingverfahren, welches ich gewonnen habe, ja auch nicht nur entspannt zurücklehnen und denken „Jo, wenns mir nochmal passiert, dann weiss ich ja jetzt, dass ich im Recht bin etc.“. Weil wenns nochmal passiert bist du ja trotzdem wieder gestalkt worden, musst ein Verfahren stemmen etc.
Klar ist das immer noch besser, als wenn man garnicht erst gewinnt. Aber auf Null kommt man als Opfer von Verbrechen eigentlich nie, selbst ein noch so hartes Urteil ist ja nur der Versuch einer möglichst vollständigen Kompensation. Du trägst es trotzdem weiter mit dir rum.

Afaik die gerichtlich zugesprochenen Kosten der Rechtsvertretung. Was aber halt nicht jedes Schriftstück, jedes Telefonat, etc. berücksichtigt. Und natürlich verlangen Rechtsanwälte gerne auch etwas mehr, wenn die Materie komplexer ist.

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Weiß man denn um was es konkret geht, also was der „Fall“ ist?
Also was unterlassen werden muss etc.?

Bei KuchenTV habe ich ja durch das Anwaltsschreiben, die Solmecke-Videos usw. teilweise mitbekommen um was es inhaltlich geht, aber hier gar nicht.

Sie hat getweetet mehr zu dem Fall, sobald sie Löffel hat. Was entweder ein Typo ist oder ich verstehe was nicht :D. Aber wird jedenfalls kommen.
Und freut mich für sie, dass sie sich erfolgreich wehren konnte.

Ich möchte niemanden die Freude nehmen, aber ein Beschluss ist kein gesprochenes Urteil. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist ein einfacher und schneller Weg ein vorläufige gerichtliche Entscheidung zu erwirken. Mit einem Beschluss wird in einem Zivilprozess keine Entscheidung über den Streitgegenstand gefällt. Die Berechtigung der Klage ist damit noch nicht geklärt.

Das ist das, was ich in der Kürze der Zeit herausfinden konnte. Das ist wenn überhaupt erst der Auftakt der rechtlichen Auseinandersetzung.

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Um welche Aussagen geht’s da denn? Habe nur die Doxing Geschichte mitbekommen aber da hat er ja glaube ich gegen sie geklagt.