Unterlassene Hilfeleistung

Liebe RBTV Gemeinde,

auf Grund von zwei sehr ähnlichen Vorfällen in meinem Leben, würde ich gern mit euch über die Grenzen von Hilfeleistung sprechen und ab wann man sich eventuell schon bei unterlassener Hilfeleistung befindet. Zum Einstieg die beiden Fälle.

Fall 1: Vor einigen Wochen war ich abends (zwischen 22-23 Uhr) noch spazieren und in einer Nebenstraße traf ich plötzlich auf eine ältere (60-70) Frau, die leicht vor und zurück wippte. Als ich näherkam, merkte ich, dass etwas nicht stimmte, da ihre Handtasche auf halb acht hing und drohte runter zu fallen. Ich sprach sie an, ob alles in Ordnung sei oder sie Hilfe benötige. Sie antwortete, dass sie keine Hilfe benötige aber es war offensichtlich, dass sie sehr betrunken war und kaum noch geradestehen konnte. Ich versuchte sie dann zu überzeugen, dass ich einen Krankenwage rufe oder jemanden hole, der sie nach Hause bringt, aber alles wurde abgelehnt. Nach ca. 10 Minuten und weiteren Versuchen bin ich weitergegangen, weil ich nicht mehr weiterwusste. Die Gegend dort ist relativ sicher, hauptsächlich Einzelhäuser und kaum Leute auf der Straße zu der Uhrzeit. Nach ca. 5-10 Minuten habe ich mir aber doch größere Sorgen gemacht und bin zurückgegangen. Allerdings war sie nicht mehr da und sie lag auch in keiner der Gärten in der Straße oder Umgebung.

Fall 2: In meiner Mittagspause sehe ich auf dem Bürgersteig einer recht belebten Straße einen etwas älteren (50-60) Mann der vor seinem Rollator kniet. Seine Hose hängt auch schon in den Kniekehlen. Wieder frage ich, ob er Hilfe benötige und er bittet, ob ich ihm beim Aufstehen helfen kann. Ich versuche es zweimal, aber leider ohne Erfolg, da er keine Kraft in den Beinen hat und zu schwer ist. Ich biete an einen Krankenwagen zu rufen, aber das möchte er nicht. In der Zwischenzeit ist eine weitere Frau hinzu gekommen die ebenfalls anbietet einen Krankenwagen zurufen, was aber wieder abgelehnt wird. Nach ca. 5 Minuten schafft er es doch sich alleine hochzuziehen und auf einer Mauer abzustützen und ebenfalls die Hose wieder zu richten. Er lehnt aber weiter jede externe Hilfe ab und die Frau und ich entschließen uns weiter zu gehen, da wir nicht wissen was wir machen sollen.

In beiden Fällen bin ich mit einem schlechten Gefühl weggegangen und hatte das Gefühl ich würde jemanden zurück lassen der Hilfe benötigt. Allerdings wollte ich mich auch nicht über den Willen der jeweiligen Person stellen.
Was hättet ihr gemacht und ab wann sollte man für jemand anderen entscheiden, weil es sonst eventuell unterlassene Hilfeleistung ist?

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Ich hatte das mal im Studium. Ohne jetzt nachschauen zu wollen würde ich behaupten Hilfe musst du nur leisten wenn du dein eigenes Wohl nicht in Gefahr bringst.

Und wenn die Person keinen Krankenwagen rufen möchte, ist sie als mündige Person in der Regel selbst verantwortlich für ihr Wohl.

Wenn du jemanden am Straßenrand liegen siehst der bewusstlos ist, musst du aber einen Krankenwagen rufen, da hier kein eigener Wille geäußert werden kann und du dich nicht in Gefahr bringst.

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das mag jetzt etwas komisch klingen, aber bei beiden situationen hast du richtig gehandelt, und da kann ich dich gut nachvollziehen.

aber vor allem bei der zweiten von dir beschrieben situation muss ich sagen, dass es richtig war.

Zum Thema „unterlassene Hilfeleistung“ und wie’s gesetzlich da aussieht kann ich mich nicht groß äußern, aber:
Wenn die „zu helfende Person“ die angebotene Hilfe, wie z.B. Krankenwagen, Arzt oder eben Hilfe ablehnt, kann das mehrere Gründe haben, dass es zum einen nicht wirklich so schlimm ist, oder aber auch, dass es für betroffene Person vielleicht etwas peinlich ist, bzw. sie nicht die Hilfeleistung eines anderen in anspruch nehmen und es selbst hinkriegen möchte (ist manchmal ne Frage der „persönlichen Würde“ in diesem Fall).
So eine Entscheidung muss man eben respektieren, auch wenn es manchmal „besser gewesen wäre“ man hätte sich dagegen entschieden und Hilfe geleistet/geholt.

Beispielsweise weiß ich von einem Motorradunfall, bei dem er Verunglückte dann vehement Hilfe abgelehnt hat und weitergefahren ist, obwohl er klar verletzt war. Rückblickend hätte man vielleicht etwas machen können wie Schlüssel vom Motorrad abziehen, etc., aber das wäre vielleicht auch wieder zu viel gewesen.

Allgemein würde ich immer ne „Einzelfallentscheidung“ machen und eben Hilfe anbieten, wenn aber die Person in „guter“ Verfassung ist und Entscheidungen treffen kann, mich danach richten, wenn sie nicht gesetzlich/moralisch meinem Wissen zuwiderläuft.
(Wie du es eben gemacht hast :slight_smile: )

Ich bin mal total betrunken kurz vor meiner Türschwelle abgeklappt. Mein Kumpel hat den Krankenwagen gerufen und ich lag 3 Tage neben einer sterbenden Oma. Mein Kumpel hat jetzt strikte Order mich in einen Straßengraben zu rollen, sollte das wieder passieren.

Wenn die betroffene Person geistig in der Lage scheint das zu entscheiden würde ich es auch nicht tun.

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Richtig. Hatte sowas auch des öfteren (ziehe solche Momente magisch an…). Eine Bekannte von mir - ich weiß jetzt nur mehr die war Psychologin oder hatte sonst irgendeine Ausbildung im Sozialbereich - meinte das selbe nachdem ich sie um Rat gefragt habe.

Habe/Hatte zwei Nachbarn bei denen ich sowas regelmässig erlebt habe. Der eine war quasi jeden Tag so besoffen, dass er versuchte meine Tür aufzusperren (wohne im Erdgeschoss und er 3 Stockwerke über mir), im Lift geschlafen (und noch andere Sachen getan hat), oder einfach mit runtergefallener Hose im Stiegenhaus lag.
Der andere war schon so alt das er sich nicht mehr so richtig unter Kontrolle hatte… ging des öfteren nackt zu den Briefkästen unten bei der Eingangstür (unsere Briefkästen sind jedoch inzwischen im Halbstock darüber) oder stand einfach nur so in seiner Eingangstür und glotze die Leute an.

Ich hab des öfteren gefragt ob ich helfen kann. In vielen Fällen wurde das auch danken angenommen. In manchen Fällen aber - und da gings dann wohl hauptsächlich um die von irishrOy genannte Würde - abgelehnt.
Wenn jemand das Angebot verneint (also bei Bewusstsein) und unverletzt (!) ist, sollte man deren Entscheidung akzeptieren.

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Jap, kann ich bestätigen

Im Zweifelsfall rufe immer einen Krankenwagen oder die Polizei, damit ist die Ersthilfe geleistet

Das mit der Polizei bezieht sich jetzt eher darauf wenn man nachts am Straßenrand einen Pkw vorfindet.[quote=“irishrOy, post:3, topic:27784”]
Wenn die “zu helfende Person” die angebotene Hilfe, wie z.B. Krankenwagen, Arzt oder eben Hilfe ablehnt, kann das mehrere Gründe haben
[/quote]

auch das ist richtig: solange die betroffene Person noch bei Bewusstsein ist (das beinhaltet auch stark alkoholisiert) hat sie das Recht auch jede Hilfe zu verweigern. Hilfst du trotzdem, können sogar rechtliche Schritte gegen dich eingeleitet werden.

Ja, ich hab schon mit mir gerungen, wie ich das schreiben kann :smiley:
Wollte schon „Ehre“ schreiben, bis mir „Würde“ eingefallen ist, was das ganze eigentlich recht treffend beschreibt :slight_smile:

Genau das hab ich mir gedacht bei dem motorrad-beispiel und den schlüssel vom motorrad abziehen.
Denn genau genommen hätte man ihn dann gezwungen am ort zu bleiben und irgendwie „freiheitsberaubung“ durchgeführt :confused:

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Danke für die Antworten und die Einschätzung, dass ich mich korrekt Verhalten habe.

Die Situationen haben mich doch stärker zum grübeln gebracht und ich war mir auch über die rechtliche Situation nicht ganz im klaren. In Hamburg gab es vor kurzem den Fall, dass in einer Bank jemand einen Herzinfarkt bekommen hat und bewusstlos wurde.
Drei Personen wurden hinterher verurteilt wegen unterlassener Hilfeleistung, weil sie dachten es handelt sich um einen Obdachlosen der dort schläft. Das kommt in Hamburg auch häufiger vor.

Der Mann lag aber so zentral, dass sie etwas hätten machen müssen.

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Wie gesagt: in solchen Fällen Polizei oder Krankenwagenholen

Also ich finde du hast dich richtig verhalten - und allein die Tatsache dass du dich selbst hinterfragst und das Thema hier anspricht zeigt mir, dass du da feinfühliger und besser reagierst als die meisten anderen Menschen wahrscheinlich :slight_smile:

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Hast beide male richtig gehandelt und in beiden malen, wäre es keine unterlassene Hilfeleistung. Beide schienen ja Ihren freien Willen noch klar geäußert zu haben. Bei der Dame hättest du nur dann die Polizei oder den Rettungsdienst rufen müssen, wenn sie eine Gefahr für sich selbst oder andere gewesen wäre. Sprich sie läuft auf der Straße herum oder so.

Bei dem Rollstuhlfahrer hast du ebenso richtig gehandelt, wenn er dann noch immer nicht selbst hochgekommen wäre, dann hätte man darüber nachdenken können, den Rettungsdienst zumindest anzurufen und zu fragen wie du vorgehen sollst, letztendlich hast du aber auch richtig gehandelt. Da der Herr ja orientiert schien, nehme ich mal an, wäre auch hier keine unterlassene Hilfeleistung zu betiteln.

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In Deutschland sind wir zum Glück ja auch in der Situation, dass man niemanden durch Rufen eines Krankenwagens ruinieren kann.

Wenn in den USA einer besoffen auf der Parkbank einschläft und runterkippt, dann der Krankenwagen gerufen wird und der keine ausreichende Versicherung hat, wacht er mit einer 20 000 $ Rechnung auf, oder 100 000 wenn ein Heli gerufen wird.

Grundsätzlich gilt auf jeden Fall, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
Das heisst zum einen, dass man wenn man mitten in der Nacht im Winter ein Auto unten an einem Abhang liegen sieht, ich da nicht runterklettern muss und zum anderen dass ich im Falle des Motorradfahrers ich auch nicht die Schlüssel abziehen muss oder sonstiges, da ich auch dadurch mich gefährden könnte.

Durch meinen Zivi beim Roten Kreuz war man eh gegenüber alten, behinderten und alkoholkranken Leuten komplett sozial abgehärtet und solange die Leute noch reden konnten und keine akute Gefahr erkennbar war, hat man irgendwann gar nichts mehr gemacht, gab eh nur Stress sonst.

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ich glaube auch das du richtig gehandelt hast. auser es wäre eine offensichtliche akute verlätzung im spiel gewesen, z. b eine stark blutende kopf verletzung oder eine große starke blutende wunde.

bei bessoffene wirt es aber aucb gefährlich die mit einnem schlüßel in der hand das auto oder Motorrad starten wollen da könnte es etwas komplizierter werden.
denn die stellen eine potenzielle gefahr für sich und andere da. da würde ich die polizei rufen und sagen
„hier ist einn offensichtlich bessoffener mensch der versucht ein fahzeug zu bedienen er könnte dadurch eventuell eine gefahr da stellen.“

ich würde aber eher dazu neigen anzurufen und nachzu fragen ich hab noch nie gehört das mann deswegen eine strafe bekommen würde.

außer mann stellt die situation völlig falsch da.

wichtig is halt auch immer das was mann sagt. aber genaues weiß ich rechtlich gesehen da auch nicht viel mehr als die meißten.

es gibt auch rechtlich nen gewaltigen unterschied von „da ist einne alte besoffene frau die hilflos in der gegend rum steht“ zu " da steht eine alte besoffene frau die auf mich sehr hilflos Wirkt"

aber ganz genau kann ich dir da auch nix sagen.

mann kann halt viel Rätsel über verschidene gesetze und regelungen am ende entscheidet der richter ob mann richtig gehandelt hatt.

Bei dem mann mit dem hertz infakt wenn ich mich richtig erinnere. könnte mann halt auch sagen „joa ich dachte er schläft da seinnen alkohol rausch aus oder er ist halt ein obdach loser der sich da hingelegt hat um zu schlafen“

aber wie das genau wa weiß ich halt grade nicht mehr :wink: