Verdienst über 450€/Monat als Student. Was nun?

Hi.
Ich hab seit dieser Woche einen Studentenjob indem ich unter 450€ verdiene. Jetzt gebe ich aber nebenbei noch Nachhilfe. Allerdings gebe ich die Nachhilfe über eine Vermittlung, von der ich auch bezahlt werde.
Wenn ich jetzt aber den Verdienst meines Jobs zu dem Verdienst der Nachhilfe (angenommen ich gebe 4 Stunden Nachhilfe im Monat) dazurechne, komme ich auf 460€.

Jetzt werde ich über googlen nicht wirklich schlau, welche Nachteile ich deswegen haben könnte. Ich lese nur, dass ab der 460€ grenze sich irgendetwas ändert bezüglich Sozialversicherung, für welche ich mich aber eh bezahlt hab, die zu zahlen (Das sind ja ~4% oder so). Kann mir da wer Auskunft geben?

Ein paar Eckdaten:
-Ich bin kein Werkstudent (das scheint auch wieder Unterschiede zu machen)
-Der Verdienst für die Nachhilfe ist auf Honorbasis (falls das etwas ändern sollte)

Sollten mir deswegen zu große Finanzielle Nachteile mit einherkommen werde ich die Nachhilfe wohl kippen.
Danke schonmal im Voraus. :slight_smile:

Es geht dabei nicht um dein Einkommen für jeden Monat - auch wenn sich diese 400/450€ Jobs immer danach anhören - du musst nur auf (ich glaube) das volle Jahr unter durchschnittlich 450€ verdienen. Also erkundige dich da nach den genauen Berechnungen (kannst du auch bei deinem Bürgerbüro/Finanzamt) und siehe dann zu, dass du da drunter bleibst. :slight_smile:

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Also mit so einer Frage hätte ich hier nicht gerechnet :grin:

Ich arbeite bei einer Krankenversicherung, daher kenne ich mich damit aus.

Aus deiner Frage lese ich heraus, dass du gesetzlich Krankenversichert bist (sonst wäre dir der Verdienst egal).

Wenn du deinen Beitrag bereits bezahlst, dann bist als Student selbst versichert und nicht mehr über die Eltern.

Vom Grundsatz her verhält es sich so, dass dein Arbeitgeber des Minijobs deine Krankenversicherungsbeiträge aus dieser Arbeit bezahlt.

Wenn du einen zweiten Minijob, bei einem anderen Arbeitgeber, beginnst und über die Grenze von 450 Euro mtl. Gehalt kommst, dann werden die Beschäftigungen grundsätzlich beide Versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass die Beiträge wie bei einem „normalen“ Arbeitnehmer berechnet werden.

Mein Tipp: Lass dich von deiner Krankenkasse beraten.

Vermutlich wird es für dich besser sein das ganze so zu deichseln, dass du versuchst bei Max. 450 Euro zu bleiben.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

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Vor allem da er ziemlich sicher am Ende weniger raus hat wenn er über 450€ verdient, anstatt das auf 450€ zu begrenzen.

Ich versuch auch immer unter 450€ zu bleiben, außer in den Semesterferien.

Außerdem muss er/sie aufpassen nicht mehr als 20h/Woche zu arbeiten (in den Semesterferien sind mehr als 20 Wochenstunden erlaubt), weil er dann meines Wissens nach aus der studentischen in die “volle” Krankenversicherung fällt. Das kannst du aber sicher besser erklären.

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Wie alt bist du denn? Unter oder über 25?

Ja da hast du recht.

Studenten sind da ein kompliziertes Thema und nicht meine tägliche Arbeit, daher alle Angaben ohne gewähr :grin:

Das mit der 20h Grenze hast du richtig erklärt. Da spielt der Verdienst dann auch keine Rolle (ausser man ist noch unter 25 Jahre und über die Eltern versichert, da geht’s immer nur bis 450 Euro, sonst kommt man von der kostenfreien Familienversicherung in die studentische mit Beitrag).

In den Semesterferien geht wie du erwähnt hast mehr.

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Wie schon erwähnt: für die Krankenkasse ist das wichtig. Musste mich damals auch für die paar Monate, in denen ich mehr verdient habe, selbst versichern. War vorher über meine Eltern familienversichert.
Falls sie dir Steuern berechnen, bekommst du die nächstes Jahr wieder, wenn du deine Steuererklärung abgibst.

Moin,

ich will meinen Vorrednern nicht widersprechen, aber hier mal der pragmatische Ansatz. Die Nachhilfe ist auf Honorar Basis und so gering, dass du keine Steuererklärung abgeben brauchst.

Die 450€ Grenze ist nur für deine Krankenkasse wichtig und du musst das Jahr beachten nicht den Monat. Hier wäre es etwas ungünstig diese zu überschreiten, aber bei Jobs auf Honorar Basis wird nichts gemeldet, weshalb die Krankenkasse davon eher nichts mit bekommen wird, außer du meldest dich…

Kenn mich jetzt mit dem aktuellen deutschen recht nicht mehr so aus aber das schwierigste ist eigentlich nicht die krankenversicherung sondern die steuer die da draufkommt wenn du mehr als 450,-€ im monat verdienst.

Den sobald du mehr als die 450€ verdienst fällst du aus der geringfügigkeit raus und dann werden steuerabgaben nötig.
Dabei gibt es 2 Dinge zu beachten:

  1. Diese 450€ zählen als durchschnitt, es ist dir erlaubt mehr als 450 in einem monat zu verdienen wenn du im schnitt auf das jahr gerechnet aber unter den 450 bleibst
  2. Es gibt einen freibetrag von ca 8000 (glaube etwas mehr oder weniger) den man steuerlich frei hat, der kommt bei 450€ jobs nicht ran ist aber wenn du mal als werkstudent arbeiten willst wichtig.

Zur Vollständigkeit: Werkstudentenvertr#ge sind meist verträge die es einem erlauben 50 Tage im Jahr vollzeit zu arbeiten und dann bei der steuererklärung, alle bezahlten steuern wieder zurückzubekommen, dadurch kann man als Student 2 Monate vollzeit arbeiten verdient aber brutto wie netto wenn man seine steuererklärung macht.

Unterm Strich: schau das du aufs jahr gesehen in summe der verdienst von beiden jobs nicht mehr als 450€ pro monat ist also du nicht mehr als 5400€ verdienst im Jahr dann sollte das klappen, alternativ schwarz arbeiten was aber natürlich verboten ist und niemand macht…

Ne das stimmt nicht, da der eine Job auf Minijob Basis ist und der andere auf Honorar Basis, das vermischt sich nicht.

Das ist auch Falsch, du meinst den Grundfreibetrag der bei € 9.000 liegt. Hat aber mit einem Mini Job nichts zu tun, da dieser Pauschal versteuert wird und nicht in der Erklärung angegeben werden muss und auch nicht in die Steuerberechnung mit einfließt.

Alles über 450 ist steuerpflichtig.
Da das unter 850 (oder was die Grenze war) liegt, wäre es Gleitzone, heißt du bekommst weit weniger abgezogen. Nach den Steuern hast du allerdings immer noch weniger, als wenn du auf max 450 kommen würdest, lohnt sich also nicht wirklich.

Musst du dich für Honorarbasis nicht als Kleinstunternehmer beim Finanzamt melden und selbst um die Versteuerung kümmern?

Gilt nur wenn du mit allen Minijobs nicht über 450 kommst.

Du kannst nur einen Minijob angeben, wenn das auf Honorarbasis sozialversicherungspflichtig ist (heißt auf 450+ kommt). Ansonsten müsste das zusammengerechnet werden, da es als Nebenverdienst zählt.

Es ist auch unter 450€ steuerpflichtig nur schon pauschal abgegolten.

Kleinunternehmer ist aus der Umsatzsteuer und hat damit erstmal nichts zu tun. Bei Nachhilfe ist es freiberuflich und wird über die Erklärung gemeldet. Aber es ist so wenig, dass er dafür keine Erklärung abgeben brauch.

Ich habe nichts anderes geschrieben, aber ist hier ja nicht der Fall.

Das macht keinen Sinn. Du scheinst nicht zu wissen, was auf Honorarbasis bedeutet, denn das kann gar nicht sozialversicherungspflichtig sein. Und ich bezog mich in meinem Satz auf die steuerliche Seite und da sind das unterschiedliche Einkunftsarten. Bei der Krankenkasse wird es zusammen gerechnet, aber die muss es halt erstmal erfahren…

Falls das freiberuflich läuft, müsste @Nesis90 die Tätigkeit trotzdem erst mal beim Finanzamt anmelden.

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Theoretisch ja, praktisch nein, weil der Betrag zu klein ist und es niemanden interessiert, auch das Finanzamt nicht.

Ich bedanke mich schonmal für die zahlreichen Antworten und beantworte mal ein paar Fragen.´:

Ich bin über 25

Es sind nur 8h die Woche, mit der Nachhilfe wären es dann 9.

Bin mittlerweile selbst versichert.

Das klingt ja so, als sei ich selbstständig. Ich habe allerdings Nachhilfeseits einen Vertrag bei einer Vermittlung, über die ich auch bezahlt werde.
Außerdem hab ich das mit der Honorarbasis bei einem Blick in den Vertrag nirgendwo mehr wiedergefunden, keine Ahnung wo ich das her hatte, war mir sehr sicher, das irgendwo gelesen zu haben.


Ich habe nun mal in den Vertrag und in ein Dokument namens „allgemeine Informationen“ geschaut und folgendes gefunden, vielleicht hilft das weiter :sweat_smile:

Der Unterrichtende übernimmt als freier Mitarbeiter die Unterrichtung für die […] übermittelten Schüler in Form von Nachhilfe. Er ist nicht weisungsgebunden.

Für Steuer- und Sozialversicherungspflichten muss der Mitarbeiter, soweit erforderlich, selbst aufkommen.

Und aus den allg. Infos:

Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag, in dem Sie als freier Dozent für uns tätig sind und somit nicht dem Angestelltenstatus unterliegen. […] Sie können selbst entscheiden, wie viele Schüler Sie übernehmen möchten.
Steuertechnisch bedeutet dies, dass Sie Ihre Einnahmen auch selbständig versteuern müssen, sofern Ihr Gesamteinkommen eine gewisse Grenze überschreitet. Der Staat gewährt allen Bürgern, die weniger als 8000 € im Jahr verdienen, Steuerfreiheit. Dies wird für die meisten Studierenden zutreffen. Andernfalls müssen Sie jährlich eine Steuererklärung abgeben.

Ich bin übrigens aus Deutschland, was die meisten aber glaube ich schon richtig angenommen haben :smile:

Vieleicht ist es wirklich besser, die Nachhilfe einfach zu kippen, das nimmt für das bisschen Geld einfach viel zu viel Zeit, die ich eigentlich garnicht dafür aufbringen will, in Anspruch.

Vielen dank schonmal für die rege Diskussion. Solcher Kram ist für mich echt ein Buch mit sieben Siegeln und ich finde es beeindruckend, dass sich Leute finden, die sowas wirklich interessiert.

Offtopic: man darf meines Wissens nicht von Mitarbeitern sprechen, wenn diese nicht „normal“ angestellt sind. Also kenne das aus einer anderen Branche, wo jeder „Vermittler“ selbstständig war, der „Arbeitgeber“ in den Verträgen immer von Mitarbeitern sprach und am Ende die Sozialversicherung die Beiträge vom „Arbeitgeber“ eingefordert hat, da Ja immer von Mitarbeitern die Rede war, jedoch nie Sozialversicherung gezahlt wurde.

Ist kompliziert und ich hab es auch nicht lesbar formatiert, da ich gerade am Handy unterwegs bin :slight_smile:

Für dich zur Orientierung: Die Nachhilfeagentur hat dich als freien Mitarbeiter unter Vertrag genommen, weshalb du selbständig bist und denen Rechnungen schreiben sollst. Wenn man es rechtlich korrekt nimmt, ist das nicht in Ordnung, da du eher in die Kategorie Schein-selbständig fällst. Das ganze Thema wird in den nächsten Jahren noch relevanter und zur Zeit sind die Gesetze leider noch viel zu schwammig.

Aber auf dem geringen Niveau interessiert das erstmal keinen und wenn doch, hat die Agentur ein Problem bei der Steuer und nicht du.

Das Einzige was für dich relevant ist, ist die 450€ Grenze für die Krankenversicherung, aber wenn du schon schreibst:

dann würde ich es tatsächlich auch sein lassen, da es kaum Geld bringt und eventuell ein kleines Risiko für die Krankenversicherung bedeutet.

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Die Gesetze zur Definition von Selbständigen und Scheinselbständigen sind so offen und schwammig, dass es keine eindeutige Definition gibt, weshalb jede Prüfung und Entscheidung oft eine Einzelfallentscheidung ist.

In deinem Beispiel war das nennen der Leute als Mitarbeiter ein Indiz von mehreren, aber nicht der einzige Grund. Mann kann selbständige weiterhin als freie Mitarbeiter bezeichnen auch in Verträgen, wenn sie eindeutig selbständig sind. Aber das ist leider nicht immer so eindeutig und einfach.

Wird das beste sein, ich werd dem auch nicht hinterhertrauern :smile:

Aber da ich jetzt schon ein paar mal gelsene habe, dass sich das auf das gesamte Jahr und nicht monatlich berechnet, muss ich ja auch nicht von heute auf morgen damit aufhören. Kann ja auch meine Schülerin nicht einfach so sitzen lassen.

Danke an alle, die mir geholfen haben.

Jetzt darf gerne frivol weiter über die Freuden der deutschen Versicherungs- und Steuerbürokratie diskutiert werde, solange noch bedarf besteht.