Hey ihr Glip Glops!
Also die dritte Staffel gibt es ja noch nicht bei Netflix.
Eine kurze Recherche ergab, dass diese legal hierzulande nur auf Sky und einem Sender namens “TNT Comedy”
(Nie gehört) zu laufen scheint.
Meine Frage jetzt: WIRKLICH?
Gibt es echt keinen anderen Weg als mir Sky zu holen wenn ich die Serie legal sehen will?
Wäre wirklich ein Jammer denn Netflix, Amazon Prime UND Sky will ich eigentlich nicht unbedingt haben.
Willkommen in der Gegenwart, in der es bestimmte Filme, Spiele, Serien oder Musik auch nur auf bestimmten Plattformen gibt… wenn du alles willst, musst du dir alles holen.
Ja, das ist leider die Realität heutzutage…anscheinend wollen immer mehr Firmen ihren eigenen Streamingdienst haben und dadurch wird auch wieder mehr schwarz geschaut. Sky ist aber eigentlich noch sehr okay und empfehlenswert…oder man teilt sich für GoT einen HBO Account mit mehreren Leuten
Ich würde dir in diesem Fall CyberGhost VPN empfehlen, einen (im Moment noch) freien internationalen VPN-Service. Einfach USA als Server auswählen und Adult Swim funktioniert einwandfrei ohne Bandbreitenbeschränkung etc.
Aber immer noch besser als früher als es manche Serien gar nicht über den Teich geschafft hatten, im TV hier abgesetzt wurden oder ein Jahr/Staffel hinterher hingen.
Wenn ich das neueste Urteil vom EuGH richtig im Kopf habe, kann man (Konsument) zwischen legalen Angebot (Netflix, Sky, etc.) und illegalen Uploads auf YouTube, Dailymotion und anderen Streamseiten bzw. durch Nutzen von VPNs unterscheiden; man kann also abgemahnt bzw. mit einer Unterlassungsklage konfrontiert werden, wenn man weiterhin auf diese Taktik setzt.
Also zumindest das Streamen selbst ist illegal. Ob das betrachten eines Stream mit illegalem Inhalt strafbar / illegal ist, darüber streiten sich die Gelehrten immer mal wieder.
Ich frage mich, ob die Streams nur so verteilt werden, weil da irgendwelche “Piraten” Fun dran haben, oder ob die Werbung schalten und somit noch Geld mit diesen illegalen Streams verdienen.
Also ich habe mal “zum testen” in einen reingeschaltet und da kam dann YT-Werbung. Kann mir aber durchaus auch vorstellen dass manche dass einfach als “Service” anbieten, damit es auch andere gucken können.
Zitat aus dem Artikel “Aus Sicht des Trierer Jura-Professors Benjamin Raue ist das heutige Urteil verallgemeinerungsfähig”
Nur kennt den keiner und er hat auch keine Relevanz. Es ist eben noch kein allgemeingültiges Urteil gefallen. Aus meiner Warte heraus hat Herr Raue aber durchaus Recht.
Wie dem auch sei, wenn du die Streams auf der YouTube Startseite angezeigt bekommst, musst du nicht davon ausgehen, dass sie illegal sind und kannst sie ohne schlechtes Gewissen schauen.
Das Urteil bezieht sich im übrigen auch auf einen Händler der mit illegalen Streams Geld verdient und sie beim Verkauf seiner Kodi-Boxen aktiv bewirbt.
Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass es keine schützenswerten Verbraucherrechte auf Seiten der Käufer gibt, die andernfalls der Anordnung die Website auf dem dieser „filmspeler“ basiert entgegenstehen würden, da das von ihnen gekaufte Produkt danach nicht mehr funktioniert.
Ich wollte damit kein neues Thema lostreten, es geht lediglich darum dass es nun einen Vergleichsfall gibt/gab und der nun auch aufs „private“ streaming bezogen werden kann. Seitdem Urteil blieb aber eine große Abmahnwelle aus. Zum nachlesen.