ja? glaubst du die haben freiwillig ihre heimat aufgegeben? die meisten haben sich auch ewig juristisch gewehrt. du hast echt null plan wovon du redest.
Nenn mir ein beispiel.
Das liest sich alles so, als könnte man dagegen vorgehen und manche bleiben ja in ihrer heimat. Also Enteignung ist für mich, wenn es gegen den Willen passiert und man nur ein bruchteil dessen kriegt, was es wert ist. Ich glaube, alle, die Wohnungen leer stehen lassen, machen dass ja nicht, weil sie gemein sind, sondern weil sie Geld verdienen wollen.
gut, dann ist das in berlin keine enteignung, denn es ist im grundgesetz klar geregelt, dass es einen wertausgleich geben muss.
ja und das recht geld zu verdienen steht natürlich über den allgemeinen interessen der gesellschaft.
Dann scheint es kein Problem zu geben, wenn es genügend geld gibt. Scheint ja die Regierung zu haben…
Wieso ihr macht es euch doch einfach, “wir nehmen anderen was weg um es der Gemeinschaft zu geben” das ist Nord-Korea-logik.
hier wurde aber auch schon mal besser getrollt #früherwarallesbesser
Das ist kein trollen. Ihr wollt Sachen haben, die es fast nur in Diktaturen gibt. Und dann kommt ihr mit vergleichen an, wo sogar steht, dass die Leute nicht rausgeschmissen werden also ist es keine enteignung.
ich mache mir überhaupt nichts einfach, ich halte es für absoluten schwachsinn, dafür massive steuergelder aufzuwenden anstatt von diesen neue komunale wohnungen zu bauen.
ändert aber nichts daran, dass das deutsche grundgesetz für genau solche fälle, in denen privateigentümer ihrer pflicht nach GG Art 14 absatz 2, nicht nachkommen, enteignungen vorsieht. Und dass du keinerlei ahnung von politik, gesetzen, statistik, mathematik, kriminalität, wirtschaft und hunderten weiteren feldern hast.
Ich weiß nicht, wo in meine Beispiel stand, das am ende nicht alle gehen müssen. Aber hey demnächst wird dann wieder rumgejammert das keiner dich ernst nimmt.
( 2 ) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Eigentumsgarantie schützt den Bürger vor hoheitlichen Eingriffen in sein Eigentum. Hierzu gewährleistet sie eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen. Diese Sphäre wird als Schutzbereich bezeichnet. Sofern der Hoheitsträger in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist, ist die Eigentumsgarantie verletzt, sodass der Eingriff verfassungswidrig ist.[13
Du verstehst hoffentlich, dass das Gesetz veraltet ist.
genau was daran ist veraltet?
Natürlich, abr ihr zeigt mir artikel wo selbst steht, dass die Eigentümer da bleiben dürfen, wo ist dass enteignum?
Weil es sich widerspricht. Es darf es, und dann wieder nicht, und dann nur in seltenen fällen.
Grundrechte sind eh veraltet.
die stehen doch eh nur der absoluten sicherheit im weg
…der laut Wutbürgern aber deutlich geringer ausfallen soll als der aktuelle Gegenwert