Da klingt zumindest wahrscheinlicher aber dann ergibt dieser Satz hier wenig Sinn:
Im Prinzip hatten sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble bereits im Oktober 2016 auf die Regelung geeinigt. Dennoch war sie im Anschluss vor allem in der Union umstritten. Nach Berichten der “Stuttgarter Zeitung” und der “Stuttgarter Nachrichten” haben sich Union und SPD nun darauf verständigt, dass es beim geplanten Garantieverbot bleibt.
Wenn es eh so beschlossen war, warum war er dann besonders in der CDU umstritten?
Die CSU hatte sich zunächst für eine Lockerung dieses Garantieverbots eingesetzt, das von der Versicherungswirtschaft als Hemmnis für ihr Geschäft kritisiert worden war. Davon sei die CSU zuletzt abgerückt, hieß es aus der Koalition. Auch der einflussreiche Arbeitgeberverband Gesamtmetall plädierte für das Garantieverbot. Hauptgeschäftsführer Oliver Zander begrüßte daher die Einigung. Für die freiwillige soziale Leistung müssten die Firmen in den Bilanzen keine Rücklagen mehr bilden, sagte Zander: “Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.”
ich versteh auch ehrlich gesagt nicht genau, worauf du da anspielst. weder im spiegel artikel, noch im dem der FAZ steht etwas davon, dass gerade die CDU dafür war die regelung beizubehalten.
Meine Überlegung war wie folgt: Wenn das Gesetz schon 2016 beschlossen worden war, und zwar mit Garantieverzicht, warum ist dann genau dieser Punkt jetzt Anstoß das Gesetz platzen zu lassen? Laut Spiegel scheitert es ja an der CDU, nachdem Nahles bereits bestehende Vereinbarungen abgesprochen wurden.
ich glaub der union ging es eher um das mitsprachrecht der gewerkschaften in dem fall. alles andere ergibt im aktuellen und parteilichenkontext einfach keinen sinn.
Bei aller Liebe, aber ich sehe in dem Zitat keinen Spielraum. In meiner Auslassung sind zwar Beispiele angebracht, warum man Teilzeit macht, aber es sind eben nur Beispiele. Von Betriebsgröße steht da nix.
Genau das ist der Spielraum^^. Die CDU will das Gesetz nur eben nur in Betrieben mit mind. 200 Mitarbeitern (+gewerkschaftliche Einigung). Die SPD will das Gesetz ab 15 Mitarbeitern. Da sie sich im Vertrag nicht genau festgelegt haben, haben sie es allgemein gehalten, sie wollen ja beide das Gesetz.
Hauptproblem bei solchen Formulierungen ist da eine Diskrepanz zwischen Normalen Textverständnis und höherer Interpretation. Wenn ich den Text lese, sehe ich da eine Allgemeine Aussage, die ich sofort auf alle Betroffenen (Teilzeitarbeiter) umlege. Vertragspartner sehen da aber eher genau das Gegenteil. Sie sehen eine allgemeine Aussage, also eine nicht näher erklärte und damit weit offene Aussage. Auch hier sind Teilzeitmitarbeiter Kernpunkt, aber wie sind diese zu interpretieren?