Mutmaßliche Geschädigte hätten sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich an Journalistinnen und Journalisten, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten.
Ebenso hätten andere von Kyla Shyx benannte Personen nichts strafrechtlich Relevantes beobachtet oder die Personen hätten nicht hinreichend identifiziert werden können.
Auch in einem Bericht erhobene Vorwurf, Lindemann sei eine sexuelle Beziehung mit einer 15-Jährigen eingegangen, habe sich nicht erhärtet. Die Zeugin sei anonym geblieben und konnte deshalb nicht vernommen werden, so die Staatsanwaltschaft.
Ich erkenne ein Muster.
Was mich diesbezüglich mal interessieren würde: „Das Gericht sehe es nicht als ausreichend erwiesen an, dass die Klägerinnen eidesstattliche Aussagen abgegeben haben, heißt es.“
Ist mal als Medium nicht mit Beweisen abgesichert, wenn man von eidesstaatlichen Aussagen schreibt?
Die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung liegt bei 20 Jahren und fängt auch erst ab dem vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers an. Die Betroffenen hätten also noch Zeit sich in Zukunft doch für eine offizielle Anzeige zu entscheiden. Gut möglich also, dass der Fall irgendwann mal wieder neu aufgerollt wird, aber beweisen wird sich das dadurch auch nicht leichter.
Alles in Allem ist es zum Glück gut gelaufen für Rammstein. Die Behörden konnten in Ruhe ihre Arbeit machen, währenddessen hat Rammstein durch die Medien eine Menge Publicity bekommen. Dadurch dass Till unschuldig ist, kann man jetzt gestärkt nach vorne schauen.
Bin mir nicht ganz sicher, ich glaube nicht. Die eidesstattliche Erklärung ist eher dafür da, um sich abzusichern. Nach dem Motto, wenn du was falsches sagst, dann sehen wir uns vor Gericht wieder. Eine eidesstattliche Erklärung sollte allerdings keine gute Recherche erstzen.
Aber wenn ich mir von einem mutmaßlichen Opfer eine eidesstaatliche Erklärung geben lassen, muss ich doch im Zweifel einen Beweis dafür haben, oder nicht? Weil wenn, wie du ja sagst, man sich vor dem Gericht wiedersieht, müsste man in diesem Falle ja auch belegen, dass man eine eidesstaatliche Erklärung erhalten hat.
Ich kann es dir leider nicht genau sagen. Ich denke es ist halt auch noch das Problem, dass die Verdachtnerichtserstattung einem enge Grenzen setzt und es da auch sehr aufs Wording ankommt. Du kannst halt eine eidesstattliche Aussage nicht als Fakt hinstellen, weil immer die Chance besteht, dass es eine Falschaussage sein könnte. Ist zumindest das was ich mir bisher angelesen habe. Bin da aber auch kein Experte.
Deswegen wundere ich mich ja. Du sagst es ja selbst: Es könnte eine Falschaussage sein und dagegen muss man sich als Medium doch absichern, wenn man sowas öffentlich macht.
Achso, ich hab mich schlecht ausgedrückt, das Medium und die Quelle sehen sich wahrscheinlich vor Gericht. So meinte ich das. Ja, menschlich Aussagen sind leider oft die schlechtesten Beweise. Ist ziemlich traurig…
Kurz NUR zu der juristischen Aussage.
Da hat Metal Hammer das einfach falsch wiedergegeben (oder zumindest sehr unsauber formuliert).
Es ging nicht darum dass man die eidesstattlichen Versicherungen anzweifelt. Oder sie als nicht „eidesstattlich“ einstuft.
Am 25 August hat das LH Hamburg ihre Entscheidung vom 14 Juli bestätigt (es gab keine neuen Beweise am 25.08). Heute berichtet Metal Hammer darüber
Am 14 Juli entschied das Gericht dass das was in der eidesstattlichen versicherten Angabe stand nicht das war was der Spiegel in seinem Artikel schrieb.
Die Antragsgegnerin [hier der Spiegel] transportiert in der Berichterstattung den Verdacht, die von dem Antragsteller [hier Lindemann] angegriffenen Bezeichnungen seien gängige Praxis gewesen. Dies geht allerdings über das hinaus, was die Zeugin W. in ihrer eidesstattlichen Versicherung angegeben hat.
Dem Spiegel wurde also untersagt bestimmte Punkte zu berichten die das Gericht nicht in der eidesstattlichen versicherten Angabe gelesen hatte bzw. den Inhalt bemängelte (ohne genauen Ort und Zeit etc.).
Aber es wurde nicht angezweifelt dass die eidesstattlichen versicherten Angabe irgendwie uneidestattlich wäre. Der Beweis ist also formmäßig ok, aber inhaltlich wird sich gestritten was dort steht und was man davon auch gerichtlich bestimmt sagen kann.
Alles klar, danke.
Das Positive, vielleicht hat Lindemann es nun ein wenig schwerer, wenn all das öffentlich auch in die Köpfe von Frauen und Männern abgespeichert worden ist.
Die Realität wird wahrscheinlich eher aussehen, dass wenn Gras über die Sache gewachsen ist, es wieder weitergehen kann. Ob er sich als Mensch selbst hinterfragt? Wahrscheinlich nicht. Er hat nichts falsch gemacht, juristisch auch nichts nachweisbar oder straftwürdig, da werden sich dann auch wieder Wegseher und Abnicker finden im beruflichen Umfeld.
Im November steht ja seine Solotour an und bisher ist da auch nichts bekannt, ob abgesagt wird oder nicht. Wohl eher nicht.
Sich selbst hinterfragen fällt vielen Menschen schwer, mal sehen ob das auch auf ihn zutrifft.
Die wird sicherlich stattfinden. Er hat ja auf der Rammstein Tour gezeigt, dass ihm das alles am Arsch vorbeigeht und ein überwiegender Anteil der Fans sieht es wohl genauso.
Da sieht man, einmal mehr ist hier ein Mann durch Frauen, die einfach nur Aufmerksamkeit wollten, völlig zerstört worden.
Ja, endlich aufatmen, die Gebete wurden erhört
Es kotzt mich dermaßen an. So viel Macht hat man wohl als Promi. Kann mir doch keiner sagen, dass es da nicht Einschüchterungsversuche gab. Ist halt auch verdammt schwer für Betroffene, etwas zu beweisen…
Was ich aus meinem Umfeld kenne hat das nichts mit Promi zu tun. Keine Freundin/Bekannte der ähnliches passiert ist hat vor Gericht gewonnen, es hieß in jedem Fall es gäbe nicht genug beweise dass sie wirklich nicht wollte und Verfahren eingestellt. Bestenfalls kam ein annäherungsverbot heraus das absolut Zahnlos war weil die Polizei nie reagiert hat wenn Typ plötzlich vor der Wohnungstür oder Arbeit stand.
Hier müsste rechtlich dringend ausgebessert werden damit Opfer besser geschützt werden.