Allerdings frage ich mich, wann sie Twitch Streamer hätten werden sollen. RB würde im selben Jahr wie Twitch eröffnet und da haben sie Game one schon einige Jahr gemacht. Die einzige Möglichkeit wäre gewesen nach Game One die Firma dicht zu machen, alle zu entlassen und anfangen zu streamen. Oder sie hätten nochmal abseits ihrer Firma ein eigenes Ding machen müssen. Das Twitch und auch das Youtube Ding kam da einfach zu spät.
Rbtv läuft nun auch seit 4 Jahren, entweder sind sehr geschickte Betrüger oder sie schaffen irgendwie das es zu funktioniert. In den 100 Mitarbeiter sind ja auch die Leute drin die über direkte Auftragsarbeit bezahlt werden wie das Game Two Team.
Die meisten Streamer sind aber nicht als GmbH aufgestellt, sondern Einzelunternehmer.
Die die eine GmbH haben müssen auch veröffentlichen.
RBTV macht das nicht weil sie so nett sind, sondern weil sie müssen.
Ist ja auch nicht so das sie darauf hinweisn.
Bonjwa ist ja zb eine UG(haftungsbeschränkt) und müsste meines Wissens eigentlich auch Jährlich veröffentlichen, was mich etwas irritiert da ich bisher dazu nix finde.
Die RBTV ON Tour Folge kann ich absolut empfehlen. Ist noch nicht als VOD erschienen, wer sie nicht als Aufzeichnung schon sah hat echt was verpasst. Was die da im VRHQ haben ist echt stark.
Weiter unten auf der Seite steht eine Ausnahme für kleine Unternehmen (und ich geh mal davon aus dass Bonjwa keine 6 Millionen Euro Bilanzsumme hat). Demnach muss keine Gewinn und Verlustrechnung erstellt werden. Wird nicht genau das beim Bundesanzeiger veröffentlicht? evtl. fällt Bonjwa da halt raus, weil sie zu klein sind und keine “große” Bilanz erstellen.
@kettlerne Verzeihung wenn ichs übersehe, aber wo beschreibt der Paragraph, dass eine UG keine Jahresbilanz veröffentlichen muss? Steht für mein Verständnis genau so da wie ich es verstehe. Ein Jahresabschluss muss erstellt werden, nur halt nicht in der ausführlichen Form.
Im HGB steht ja genau wer einen Jahresabschluss erstellen muss.
Irgendwo hatte ich mal auch was von ab einen Umsatz von 600k muss man erst als Einzelkaufmann einen erstellen. Aber ka ob das stimmt, länger her bei mir mit dem Wirtschaftsrecht.
Kleinstunternehmen können für Geschäftsjahre mit einem Abschlussstichtag ab dem 31. Dezember 2012 zudem wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung des Jahresabschlusses oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen (§ 326 Absatz 2HGB). Sowohl zur Hinterlegung als auch zur Veröffentlichung erfolgt die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Bei einer Hinterlegung erfolgt keine Veröffentlichung der Jahresabschlussunterlagen im Bundesanzeiger. Die von Kleinstunternehmen zur Erfüllung der Offenlegungspflicht hinterlegten Abschlussunterlagen können nur nach vorheriger Registrierung auf Antrag gegen eine Gebühr vom Unternehmensregister angefordert werden.
Weil die den Abschluss nicht öffentlich zugänglich machen müssen.
Realbrainlessdude hat nur die ganz grobe Norm verlinkt. Das hat aber mit denen nicht unbedingt was zu tun. Sie müssen nur Hinterlegen (das ist der “Trick”)
Danke. Dann hat sich die Sache ja geklärt. Sie erstellen einen Jahresabschluss, der ist aber nicht von so großem Interesse, als dass er öffentlich gemacht wird.