Allgemeiner Thread zu Diskriminierung - (Teil 2)

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Was macht Olaf Scholz in der Show?

Ich musste letztens daran denken, dass es ja Menschen gibt, die Frauen die Schuld dafür geben sexuell belästigt worden zu sein weil sie sich aufreizend angezogen haben. Kein vernünftiger Mensch würde das in irgendeiner Form relativieren, sondern klar sagen: derjenige, der die Frau belästigt hat, ist ohne jede Zweifel schuld.

Viel schlimmer finde ich im Fall Drachenlord, dass Cybermobbing kein Strafbestand ist. Ein Gericht könnte im Zweifel nur auf das eingehen was ohnehin im Strafgesetzbuch vorzufinden ist. Es passiert faktisch nichts wenn ein ehrverletzender Inhalt im Internet geteilt wird, und erst recht nicht massenhaft. Es könnte erst bei einer klaren Beleidigung eingegriffen werden.

Nun wäre Mobbing durch das Internet endlich dokumentationsfähig, dennoch gibt es nichts, das dem entgegentreten könnte. Der Drachenlord ist lediglich das extremste Beispiel, es wird aber sicher noch viel mehr solcher Fälle in kleinerem Rahmen geben.

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Kann dem nur uneingeschränkt zustimmen. Möchte aber nochmal auf den Punkt deines Vorposters eineghen, der sich ja im Grunde auf eine meiner ursprünglichen Aussagen bezieht:

Das ist halt weder das was ich noch was sonst wer hier geschrieben hat. Zu keinem Zeitpunkt wurde hier je gesagt, dass das Cybermobbing gegen ihn in irgendeiner Art und Weise gerechtfertigt wäre. Just sayin’.

Nice, hatte nicht mitbekommen, dass sie weg ist. Was der Artikel nicht erwähnt ist, dass sie jahrelang ihre Stundent*innen öffentlich runtergemacht hat, wenn sie es gewagt haben, sie zu kritisieren.

Sie ist ja nicht weg. Ich habe immer das Gefühl wenn solche Personen durch Druck ihre Lehrstühle aufgeben, dass das dann als „Sieg“ für irgendwen gefeiert wird.

Egal wie man zu der Sache steht, so ist das kein Sieg für niemanden. Stocks Popularität wird nun mit Sicherheit weiter steigen, da sie sich nun als Märtyrerin in die Petersons und Weinsteins dieser Welt einreihen kann. Anstatt ihre Zeit mit Vorlesungen zu verbringen, hat sie nun viel mehr Zeit für Interviews, populärwissenschaftliche Bücher, Social Media und erreicht damit wesentlich mehr Menschen als vorher.

Das Einzige was hier passiert ist, ist eine weitere Verhärtung der Fronten. Das hat niemals irgendwem oder irgendwer irgendwas gebracht.

Nun da hast du recht, aber ich sehe auch nicht wie so etwas zu verhindern wäre. Die TERF „Bewegung“ nimmt in UK (und anderswo) gerade leider noch mehr Fahrt auf. Aber immerhin müssen sich Student*innen nicht mehr mit ihr rumschlagen.

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Stellungnahme der betroffenen Autorin zu der ursprünglichen Situation:

Die Richterin hat in dem Fall einfach nicht klar begriffen oder herausarbeiten können/wollen, dass es einen unterschied gibt, wenn 10 Leute zu einem sagen „du Depp“ oder wenn 10 000 Leute das organisiert online vorbereiten und machen mit dem Ziel eine Person in den Ruin, SElbstmord etc zu treiben

Das deutsche Recht sagt aus gutem Grund, dass die gleiche Tat nicht gleiches Strafmaß bedeuten muss.

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Ich versuche es mal mit meinem Laien-Wissen: Die Richterin hat nichts in der Hand, um die Strafe zu mildern. Normalerweise kann man mit den Umständen argumentieren. Wenn es aber keine Rechtsgrundlage dafür gibt, dann trifft ihn die volle Härte der Justiz.

Angenommen ein Jugendlicher verprügelt seinen Mitschüler, weil dieser und andere ihn über das Internet indirekt verletzt haben. In diesem Fall müsste es den Strafbestand der üblen Nachrede oder der Beleidigung geben, damit man den Jugendlichen bzw. Täter irgendwie entlasten könnte.

Wenn es den Strafbestand „Cybermobbing“ aber nicht gibt, so kommen die Provokateure immer davon (wenn sie sich clever anstellen). Also wie es lange ohne Internet auf dem Pausenhof auch funktioniert hat. Da war immer nur der sichtbar, der sich letztlich nicht mehr unter Kontrolle hatte.

In Österreich gibt es Gott-sei-Dank bereits einen Cybermobbing Straftatbestand.
§ 107c StGB (Strafgesetzbuch) - JUSLINE Österreich

Cybermobbing in § 107c StGB (raoe.at)

Es gibt aber außerhalb des Internets auch den Tatbestand der „behaarlichen Verfolgung“.
Die ist eigentlich so ausgelegt, dass jemand der öfters drangsaliert wird in Form von andauernden Beleidigungen, Aufsuchungen usw., sich ebenfalls strafbar macht.
Eigentlich war die „behaarliche Verfolgung“ das Strafgesetz gegen Stalker, kann aber auch anders ausgelegt werden.

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Danke!

Und auch ohne einen konkreten anderen Tatbestand gibt es noch immer die „Affekt“-Karte bzw. vorübergehende Gemütserregung oder Gefühlswallung, die durch äußere Anlässe oder innere psychische Vorgänge ausgelöst wird, die - sofern es nicht wie bei zB Mord ein eigener Tatbestand ist - immer eines DER Milderungsgründe ist.

Und ja, gerade in diesem Fall, hätte die gut gespielt werden können, weil angesichts des Ausmaßes an Cyberbullying, die Rechtswissenschaft ist sehr viel weiter, als manche hier es glauben.

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Mal schauen ob man Gutachten nun ernst nimmt, wäre ja nicht das erste was die Version der Polizei als äußerst unwahrscheinlich ansieht.

Ist zu hoffen, wäre sonst bzw ist ja schon ein einziges Versagen (vielleicht gewollt) was seit Jahren bezüglich Oury Jalloh passiert, auf behördlicher Seite.

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Nun.

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Der Gehaltsvorsprung der Frauen war mit 31 Prozent den Angaben zufolge so groß wie nie zuvor.

Good for them! You go, girls!

(So kann man den unbereinigten Gender Pay Gap natürlich auch schließen :kappa:)

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Na also. Einfach alle Frauen in DAX-Vorstände und es kann sich keiner mehr beschweren. Problem gelöst, so einfach geht das.

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