Allgemeiner Thread zu Diskriminierung - (Teil 2)

Ich finde das einen so schwierigen Punkt, weil der halt viel aussagt, über unser Umgang mit dem Rechtssystem. Auf der einen Seite hast du ein vermeintliches Opfer, welches man so behandeln will, auf der anderen Seite hast du unser Rechtsystem welches einen als unschuldig sieht, so lange es da keine Veurteilung gibt. Man sieht es in so vielen fällen, wie falsche Anklagen leben zerstören, und da ist es meiner Meinung nach wichtig, das man dies nicht aus den Augen verliert. Ich finde es daher etwas unfair, Hohn zu unterstellen.
Das Thema ist Geselllschaftlich kaum zu lösen, ohne das du jemanden im Stich lässt, also sollten wir es auch so betrachten, und nicht so vereinfachen.

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Ich weiß nicht, ich finde bei dir schwingt immer mit, wenn man die Opfer stärkt, da mehr und sensibler hinschaut, würde man mehr Unschuldige zu Tätern machen. Was ich aber nicht sehe, besonders weil wir ja noch das sind, das Opfer (egal in welchen Bereich) es oft sehr viel schwere haben und das weit über „in Zweifel für den Angeklagten“ geht.

Was einfach so nicht stimmt. Je höher Status, Macht sind und je niedriger die Marginalisierung, um so weniger trifft diese Aussage zu, besonders im Bereich der Sexual Delikte. Ja es gibt da Punkte wo es krass in Gegenteilschlägt, Migranten oder Arme Menschen sind hier viel öfter Opfer, nur sind das andere Gesellschaftliche Probleme die da mit reinfließen.

Am ende haben es die Opfer, besonders im Bereich, sexual Delikte, schwerer und steht meist eher vor dem Punkt das ihr Leben „zerstört“ wurde. Sie häufiger Job und Umfeld verlassen müssen, Psychische Betreuung brauchen.

Keiner spricht davon das man weiterhin nicht genau hinschauen muss, genau Ermittler wird und falschen Anschuldigung nachgegangen wird.

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Doch, wie du perfekt im Nachfolgenden dann noch erklärst. Also hör doch einfach auf mit solchen Aussagen.

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:cluelesseddy:

Ich glaube du liest da gerade nur raus was für dich spricht.

Nur weil es in Bereich von Migranten häufiger Fälle gibt wo es falsche Beschuldigungen gibt, wo eine Verurteilung, schlimmer noch mit Haft, ein weitere starkes Makel ist. Trifft das nicht auf die breite Gesellschaft zu und ist dort auch bei weiten kein Problem das man angehen muss.
Es gibt keine „viele Fälle“ von falschen Anschuldigungen wo leben zerstört wurden, das stimmt einfach nicht.

Das ist auch ein Satz den man so oft hört und den ich in diesem Zusammenhang auch ziemlich schwierig findet. Impliziert er doch, dass man im Zweifel auf der Seite des vermeintlichen Täters steht und nicht auf der Seite des vermeintlichen Opfers. Und genau das passiert auch so oft. Vermeintliche Täter werden zunächst geschützt solange sie noch nicht verurteilt sind. Aber den Opfern wird erst geglaubt und sie erfahren erst Unterstützung wenn ihre Anschuldigung bewiesen wurde. Möchte man sie aber ebenso wie die Täter bereits schützen solange es Zweifel gibt (bis zum Urteil und wenn dies nicht beweisbar ist darüber hinaus), sollte es auch heißen „im Zweifel für das Opfer“. Solange man der Person kein Lügen nachweisen kann wird sie unterstützt und man glaubt ihr.

Leider sieht man in den Medien vor allem, wie sich Anschuldigungen negativ auf die Karriere vermeintlicher Täter auswirken (oft ist das ja nichtmal der Fall), während das Leiden der Opfer unsichtbar bleibt. Doch deren Leben wurde unverschuldet noch viel mehr zerstört und anstatt dass ihnen beigestanden wird müssen sie sich erst beweisen bevor sie nicht mehr als Lügner:innen abgestempelt werden.

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Nein, sondern dass im Zweifel der Rechtsstaat im Zweifel für den Angeklagten entscheidet, wenn keine Schuld nachgewiesen werden kann,

Nicht mehr und nicht weniger.

In einem Strafverfahren ist es ja außerdem nicht Täter vs Opfer, sondern Staatsanwalt vs Angeklagter.

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Der Satz ist aber schon längst in den allgemeinen Sprachgebrauch über gegangen. Auch in diesem Forum hab ich ihn bereits gelesen bei genau solchen Themen und hier sind nicht die Jurist:innen unterwegs die am Ende das Urteil sprechen.

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Das „Im Zweifel für den Angeklagten“ rührt daher, dass wir in Deutschland eine Rechtsauffassung haben bei der mal lieber jemanden der schuldig ist frei spricht als jemanden der unschuldig ist einzusperren. Ist in anderen Ländern nicht so. In den USA zum Beispiel ist es eher anders rum. Ich persönlich bevorzuge da unsere Auffassung.

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Die Menschen sollten definitiv mehr dafür sensibilisert werden, was man bei einem Verstoß gegen die eigene sexuelle Selbstbestimmung machen und an wen man sich wenden kann bzw. dass man dabei auch ernst genommen wird. Daher ist es auch wichtig, das Polizeipersonal dahingehend besser zu schulen.
Was nicht passieren sollte, ist ein auf reinen Wahrscheinlichkeiten beruhendes Rechtssystem. Auch wenn bei 99% aller Fälle keine Falschanzeige vorliegt, darf dieser Umstand alleine nicht ausreichend sein, jemanden zu verurteilen (weil man bei 99 von 100 Fällen damit ja richtig liegen würde).

Es ist nicht leicht, aber nein. Der Grundsatz das man im zweifel für den Angeklagten entscheidet, ist zu wichtig für einen Rechtsstaat. Es ist leicht diesen anzugreifen, weil man Opfer schützen will. Aber es führt meiner Meinung nicht zum Ziel.
Wie @Lassic gut beschrieben hat.

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Ganz ehrlich, ich glaube das hat wenig mit schulen zu tun. Ich denke ein nicht unwesentlicher Teil der Polizisten, die sich dann um solche Fälle kümmern müssten oder es aktuell tun, sind auf Grund von persönlichen Vorurteilen schlicht nicht geeignet dafür. Da kann man noch so viel Aufklärung und Seminare machen, das würde sich nicht ändern.

Dem widerspricht @spameule doch auch gar nicht, wenn ich sie nicht falsch verstehe. Natürlich ist es gut, dass du nicht verurteilt werden kannst, wenn deine Schuld nicht einwandfrei bewiesen wird, aber was sie hier anspricht, ist, dass auch in Diskussionen immer wieder „Im Zweifel für den Angeklagten“ aufkommt, wo es von Otto Normal kommt und überhaupt nicht um die Rechtsprechung geht. Ich kann vermeintlichen Opfern glauben und trotzdem dagegen sein, dass vermeintliche Täter*innen ohne Beweise weggesperrt werden.

Es wird in solche Fällen teilweise standardmäßig davon ausgegangen, dass das vermeintliche Opfer lügt, was ja ebenfalls als eine Anschuldigung interpretiert werden kann, wo dann „Im Zweifel für den Angeklagten“ wiederum nicht so genau genommen wird.

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du beschreibst das dilemma mMn sehr gut.
(ich setze mal voraus, dass die beschuldigte person tatsächlich täter ist und die beschädigte tatsächlich opfer, sonst ist das semantisch schwierig aufzudröseln und wird ein schwer verständlicher text)

der beschuldigten person wird nicht nur juristisch sondern auch (wie man auch hier in der diskussion gerade beobachten kann) moralisch (iSv gesellschaftlichen sitten, regeln, übereinkünften) ein passiver vertrauensvorschuss gewährt, den die person sogar einfordern kann und der unverhandelbar ist.
die geschädigte person sieht sich allerdings nicht nur als leidtragende der tat sondern darüber hinaus auch noch mit einem misstrauensvorschuss konfrontiert, den sie aktiv beseitigen muss, da ihr sonst weder gerechtigkeit gewährt werden kann oder gar geglaubt wird.

der satz „in dubio pro reo“ ist ein hohes gut im strafprozess.
im gesellschaftlichen und medialen miteinander ist das aber als oberste maxime fraglich.
und „falsche anschuldigung“ und „sexueller übergriff“ sind außerdem weder gleich zu gewichten noch in der häufigkeit als tatsächlich gesellschaftliches problem gleichwertig.

wir sollten genau differenzieren, ob es um strafprozessliche maxime geht, um soziale oder um individuelle. man kann nicht einfach alles über einen kamm scheren.
dass einer angeklagten person gegenüber dem staat ein vertrauensbonus gewährt wird, heisst nicht automatisch, dass ich persönlich einer angeklagten person ebenso den selben vertrauensvorschuss gewähren muss.
es ist ein unterschied, ob ein opfer sich an mich als freund wendet und ich sage der person „in dubio pro reo“, ob sich ein opfer an staatliche hilfestellen wendet (z.B. polizei) und die sagen „in dubio pro reo“, ob über einen gewaltvollen übergriff in den (social) medien berichtet /diskutiert wird und der tenor ist „in dubio pro reo“ oder ob vor einem strafgericht gilt „in dubio pro reo“.

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Alleine das Forum hier beweist schon das Gegenteil, denn das Forum ist gar nicht der Rechtsstaat und trotzdem ist hier immer wieder das beschriebene Muster zu erkennen.

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Ich hab nicht die Rechtssprechung kritisiert, sondern den gesellschaftlichen Umgang mit Opfern und die Verwendung des Satzes von Personen die gerade kein richterliches Urteil sprechen.
Sprache formt auch unser Denken und unser Handeln und wenn nun beim Familienabend vorm Fernseher, hier im Forum oder wo auch immer bei öffentlichen Missbrauchsfällen immer der Satz „im Zweifel für den Angeklagten“ fällt, dann hat auch das einen Einfluss. Denn der Satz soll eine neutrale Haltung ausdrücken, impliziert dabei allerdings, dass wir den Täter schützen und das Opfer ausblenden. Dieses gesellschaftliche Denken kritisiere ich. Das Opfer erfährt so erst Unterstützung und Mitgefühl, sobald ein Urteil gesprochen ist, weil man den Täter schützt bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Das Opfer sollte aber mindestens genauso geschützt werden und dazu gehört dass man ihm Glauben schenkt sofern nichts gegenteiliges bewiesen wurde.

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Ja, verstehe jetzt was du meintest.
Im Privaten ist das ja auch kein Problem, problematisch wird es erst, wenn du öffentlich Anschuldigungen aussprichst. Glauben darfst du ja immer jemanden, oder eben nicht.

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man kann auch einfach zum täter schweigen und kein urteil fällen und sich mitfühlend dem opfer zuwenden.
niemand ist gezwungen, öffentlich zu urteilen (solange man nicht richter:in ist).

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Im privaten geschieht das doch denke ich auch.

Der Rechtsstaat kann aber eben nicht erstmal mit „er/sie wird es schon getan haben“ an die Sache rangehen.

das wäre eben ja Vorverurteilung.

Und den Schutz der Opfer gibt es doch.
Wüsste zumindest nicht wo die Zeitungen und Fernsehsender jetzt versuchen Namen oder Bildern an die Öffentlichkeit zu zerren,.

wenn es Vergewaltigungsfälle gab, war der mutmaßliche Täter eigentlich immer die Person, die groß in den Nachrichten ist, wenn es nicht gerade ein Promi vs Promi Fall ist.

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das opfer liest aber auch in social media, schaut nachrichten und wird mit öffentlichen meinungsbekundungen konfrontiert.
niemand lebt im luftleeren raum.

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Da hatte ich deinen vorherigen Kommentar nicht richtig verstanden. Sorry.

Ich finde es allerdings befremdlich, dass man erwartet, dass man sich überhaupt auf eine „Seite“ schlagen muss. Ich muss weder den Täter verteidigen, noch pauschal dem Opfer glauben. Besonders wenn es um einen Fall geht, bei dem ich nur sehr begrenzte Informationen habe. Wenn es ein Fall wie Weinstein ist, dann okay, gibt es sehr viele übereinstimmende Aussagen. Aber wenn es um einen Fall geht, wie aus dem Tweet der hier kürzlich geteilt wurde, dann finde ich das schwierig. Alles was ich weiß ist, dass eine Anwältin gesagt hat, dass ihre Mandatin gesagt hat, dass deren Bekannte gesagt hat, dass der Mann gesagt „Eine Anzeige bringt nichts.“. Jetzt von mir zu verlangen, dass ich das glauben muss, finde ich einfach seltsam.

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