Ist das kein Nintendo-Titel?
Es ist ein Wii U Spiel, das ich am PC am Emulator spielen werde
Achso. Na die Info hat gefehlt.
Dann geht halt dein PC vorher in Flammen auf
Die Info war da
Mamaaaa, Kraehe fängt Streit an!
Mamaaaa, Timbo hat seine Hausaufgaben nicht gemacht!
Ich müsste es sogar zusätzlich Digital besitzen
Egal, Ninty wird dich trotzdem jagen!
Ich würds ja auf der Switch spielen wenn sie es endlich porten würden, Nintendo soll froh sein dass ich sie nicht jage
Ich will ja nicht den Moral-Apostel spielen, aber ich glaube es spielt keine Rolle, ob man das Spiel im Original besitzt oder nicht
Deine Moral ist egal, es ist Gesetzlich erlaubt solange du das Spiel im Original besitzt, was glaubst du wie Speedrunner alte Spiele spielen? Die spielen auch oft auf emulatoren.
Das ist wie mit dem Aufkommen von LPs damals. Nur weil es geduldet wird, ist es nicht legal. Auch nicht zwingend illegal. Nur noch nicht abschließend geklärt.
Doch tut es. Du darfst au8ch Sicherheitskopien von Datenträgern erstellen die du besitzt. Eestellen und verwenden von roms ist genauso Geregelt.
Erstellen einer eigenen Rom zum eigenen Nutzen. Aber wenn du die „Sicherheitskopien“ eines anderen runterlädst, doch mit Sicherheit nicht
Nicht wenn du einen Kopierschutz umgehst, zumindest in der BRD. Dumme Regelung um das Recht auf Eigenkopien auszuhebeln
Wie gesagt, rechtliche Grauzone.
Sind Emulatoren und ROMs wirklich illegal?
Die rechtliche Lage zu Emulatoren und ROMs ist komplex. Emulatoren selbst gelten allgemein als legal – sie sind nur eine Software, mit der man Spiele emulieren kann. Solange kein geschützter Code genutzt wird, ist das juristisch grundsätzlich unproblematisch. Bei den ROMs, also den Dateien, mit denen der Emulator gefüttert wird, ist die Lage komplexer. Die Spiele, die mit diesen Dateien emuliert werden, sind nämlich urheberrechtlich geschützt.
Dieser Schutz erlöscht nicht damit, dass ein Spiel auf offiziellem Weg gar nicht mehr verkauft wird, wie es bei Retro-Spielen oft der Fall ist. Das Copyright bleibt unbeeinträchtigt davon in den USA 75 Jahre nach Erstveröffentlichung beim Rechteinhaber. Doch es gibt auch Ausnahmen vom Copyright: In den USA gilt die Fair-Use-Doktrin. Sie sieht vor, dass geschütztes Material unter bestimmten Umständen auch ohne Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt werden kann, wenn es etwa in der Bildung, in der Berichterstattung oder zur Kommentierung und Kritik genutzt wird. Die Fair-Use-Richtlinien sind dehnbar und könnten möglicherweise auch für die Archivierung von Videospielen hingebogen werden.
Letztlich stellt sich noch die Frage der Perspektive: Der Download von ROMs könnte unter Umständen als legal angesehen werden – etwa dann, wenn man das Original-Spiel schon besitzt. Das Bereitstellen der Downloads steht dann aber trotzdem auf einem anderen Blatt Papier. Und dann stehen ja auch noch die Vorwürfe der Verletzung von Patentrechten und unlauteren Wettbewerbs in der Klageschrift – das macht Prognosen über den Ausgang der Verhandlung noch schwieriger. Rechtsprechungen, die als geeignete Präzedenz hergezogen werden können, gibt es nicht. Der Fall Nintendo gegen LoveRETRO und LoveROMs könnte also auch mögliche zukünftige Fälle maßgeblich beeinflussen.
Quelle: Emulatoren: Nintendo verklagt ROM-Anbieter LoveRETRO und LoveROMs | heise online
Ich stelle keinen Download zur Verfügung
Hoffe btw dass du noch nie bei rot über die Strasse gegangen bist
Versteh das bitte nicht falsch. Ich hab auch schon Sachen geladen. Wer nicht. Ich bin nur der Meinung, dass „Ich besitze ja das Original“ im Ernstfall nicht schützt. Aber du darfst machen, was du willst
Als Privat Person passiert da gar nichts solange ich es nicht weiter verbreite. Ich hab mir vorher durchgelesen wie der Stand in meinem Land ist, danke für dein ungefragten Beitrag