Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Du musst es nicht lustig finden, du musst aber erkennen, dass etwas witzig sein soll.
Schau dir mal die „Der Untergang“ Parodien an. Die Parodie ergibt sich aus den Untertiteln. Wie soll ein Algorithmus das erkennen? Dazu müsste er die Untertitel erkennen, sie lesen und verstehen, dass sie auf englisch nicht das Bedeuten, was Hitler auf deutsch sagt ind das ganze auch noch als „witzig“ einstufen. Um etwas als „witzig“ zu erkennen, müsste der Algorithmus den Kontext raffen, also sämtliche News Portale, Blogs, soziale Medien nach etwas durchsuchen, worauf die Untertitel Bezug nehmen könnten. Und das ganze dann als Verballhornung einstufen.

Nicht mal alle Menschen verstehen Ironie und Sarkasmus oder raffen eine Parodie, weil sie den Kontext nicht kennen. Wie soll man sowas also von einer Maschine erwarten?

2 „Gefällt mir“

Trotzdem werden Voss und seine Mitvosse darauf beharren, dass das Konzernsklaven sind. Sie werden sich der Ironie nicht bewusst sein, dass währenddessen ihr Kampf für Artikel 13 einer für Lobbyinteressen ist.

Und ich muss da fast sagen, wie ich öfter schon angedeutet habe, dass sie da eine Kugel mit in der Kanone haben. Die Gegner von Artikel 13 sollten sich von Youtube etc… emanzipieren und auch mal Gegenvorschläge bringen und nicht nur ablehnen.
Die Möglichkeit, die Youtube bietet -Broadcast Yourself- ist großartig und muss erhalten werden. Gleichzeitig ist Youtube kein Heiliger und man sollte klar herausstellen, dass man sich nicht zum Instrument macht, nur weil man gegen Artikel 13 ist.
Warum fordert man z.B. nicht gleichzeitig von Google weniger Datenkrake zu sein, wenn man schon für sie auf die Straße gehen soll?

Außerdem sollte man aufpassen nicht ins Extreme zu kippen. Gibt man bei Google “Axel Voss” ein, sind die ersten Autofill-Optionen “Haus” und “Adresse”. Ich habe unter diversen Videos gelesen - mit vielen Likes - dass man ihn mit Facebook-Partys und “Schanzenfesten” am Privatwohnsitz belästigen will.
Vieles was ich lese sind Beleidigungen gegen seine Person, teilweise unterste Gürtellinie mit Gewalt- und Mordfantasien.

Das hilft ihm doch nur, sich als Opfer zu stilisieren und das Narrativ der internetsüchtigen, urheberrechtverachtenden Konzernsklaven zu füttern.

Und zur Verhältnismäßigkeit gehört auch, sich nicht mit Klebestreifen auf dem Mund zu inszenieren, wie Dissidenten aus China. So hart es klingen mag: Es ist keine Zensur. Nur der Staat kann Zensur ausüben. Die Uploadfilter werden, wenn sie kommen von privaten Konzernen eingesetzt, um sich juristisch abzusichern.

Weniger “Zensur” schreien und mehr darauf konzentrieren, dass das Gesetz nicht der Lebenswirklichkeit entspricht, Formfehler hat, unrealistisch umzusetzen ist etc…

Mein Wort zum Sonntag.

3 „Gefällt mir“

Ich denke auch, dass der Ansatz einen Rechtsverletzung erstmal zu verfolgen und der Rechteinhaber in Aktiontreten kann um zu sagen, dass er es duldet auch als vernünftiger.

Also zustimmen kann ich dir, wenn es nicht unter der Toleranzgrenze liegt im Detail prüfen zu müssen ob ein Zitat vorliegt wird es schwierig.
Dass Youtube aber Arbeit der Gerichte abnimmt ist falsch, ein Gericht müsste nur entscheiden wenn der Staat versucht eine Maßnahme zu erwirken obwohl du Zitatrecht / Meinungsfreiheit hast. Private Unternehmen dürfen dich sogar sperren weil sie dein Zitat nicht mögen. Oder sonst irgendwas. Oder weil sie deine politische Meinung nicht mögen.

Da die Extra-Arbeit sich auf unter 10 Tastendrücken auf der Tastatur bezieht finde ich, dass das Urheberrecht doch überwiegt. Dafür kann der Schaffende dann auch froh drum sein, dass man seinen Content würdigt indem man ihn vor Urheberrechtsverletzungen schützt.

Ich versteht was du meinst mit der Jahresgrenze, aber auch Urheberrechtsverletzungen vor einem Jahr sind natürlich nicht rechtens, und wie viel % auch heute noch durchkommen kann ich leider nicht sagen. Und ich werde auch nicht YT jetzt durchsuchen für solche Beispiele, denke das erste reichte schon um den Punkt darzustellen.
Es ist allerdings auch anzumerken, dass auch das offizielle Hochladen nicht davor schützt, dass Leute trotzdem noch ein Video oder Teile davon klauen.

Aber Schaden kann auch entstehen wenn es nicht um Werbeeinnahmen geht. Und genau so wie man sich jetzt seinen Content registrieren kann, kann man auch Duldungen aufnehmen. Der Ansatz eine Verletzung eher zu viel als zu wenig zu „verfolgen“ ist sinnhaft. Denn wenn du dann nachweisen kannst, dass es den Rechteinhaber nicht kümmert ist es ja wunderbar.

Das stimmt, das weiß ich sogar auch, aber ich finde Diebstahl ist ein gutes Mittel zur Darstellung. Den es geht ja um Inhalte die man verwendet aber einem nicht gehören. Dass ein Jurist mir da widersprechen würde nehme ich mal in Kauf um meinen Punkt besser rüber zubringen.

Vermutlich weil ich recht lange antworten schreibe an viele Personen und so nicht sehe was schon wieder in der Zwischenzeit geschrieben wurde. Sorry, dass ich im Detail auf die Punkte eingehe. :upside_down_face: Cool wäre es gewesen aus solchen Momenten der Online Kommunikation keinen großen Wind zu machen.

Ich bin mir nicht so sicher ob geklautes Bildmaterial mit falschen Untertiteln in die offizielle Definition von Parodie fällt. Würde eine Person die Situation nachspielen wäre das sicherlich anders.

Ich kann nur jedem empfehlen, den vollständigen Text, inklusive Verweisen zu lesen (Quelle: https://juliareda.eu/wp-content/uploads/2019/02/Art_13_unofficial.pdf )

Bitte behaltet auch im Kopf, dass es sich hier um eine Direktive handelt, die vom deutschen Gesetzgeber erst in tatsächliches Recht umgesetzt werden muss. So werden Foren und ähnliches zum Beispiel von Punkt 37 recht klar ausgeschlossen.

Insbesondere sollte man sich auch den Punkt 4, 4a und 4aa anschauen. “Best effort” gilt für alle Betreiber (4,b) während die Betreiber, die jünger als 3 Jahre sind komplett ausgenommen sind. Darüber hinaus gelten nach 4a für YouTube (globaler Marktführer) andere Anforderungen als für einen kleinen Nischenanbieter.

2 „Gefällt mir“

Ähm, der Staat muss da nicht beteiligt sein. Vor Gericht können auch Personen und Unternehmen klagen.

Man kann keine allgemeine Duldung aufnehmen. Eine Duldung muss von Video zu Video entschieden werden. Es gibt diverseste Gründe, wieso man das eine Video duldet und das andere nicht. Das kann der Upload-Filter nicht leisten.

Erstmal alle in den Knast stecken und wenn sie nachweisen können, dass sie gar nicht schuld sind, ist es ja wunderbar? In Europa gilt dann doch die Unschuldsvermutung.

Wer genau soll hier in den Knast gesteckt werden?

Es geht darum, dass YouTube für Content, der auf ihren Servern über ihre Seite abgerufen werden kann eine Verantwortung trägt, die darüber hinaus geht, dass sie darauf reagieren, wenn sie auf spezifische Instanzen einer Verletzung angesprochen werden.

2 „Gefällt mir“

YT ist nicht verpflichtet deine Meinung zu veröffentlichen. YT braucht keinen Gerichtsbeschluss um irgendwen zu sperren.
Meinungsfreiheit und Zitatsrecht werden nur in einem Gerichtssaal diskutiert wenn der Staat eine Maßnahme gegen dich erlassen will. Privatpersonen sind dir da nichts schuldig.

Urheberrecht wird aber wohl keiner dieser Gründe sein.

Ich denke die Gefängnisse von Google werden leer bleiben. Du rutschst hier in Fantasie ab, wenn du von Gefängnissen sprichst. YT ist bald haftbar für Urheberrechtsverletzungen die auf der Plattform stattfinden. Sie werden daher eher verhindern wollen, dass Urheberrecht verletzt wurde, als dass Contentcreators schnell etwas hochladen können.
Urheberrecht > angenehme Uploadgeschwindigkeit. :+1:
Polizei ist hier nichtmal im Spiel. Auch keine Gerichte. Und keine Gefängnisse.:v:

1 „Gefällt mir“

Mit Analogien habt ihr’s nicht so, oder?
Das soll doch nur ein Extrembeispiel aus dem „echten“ Leben sein, um zu zeigen, wie absurd die Regelung ist.

1 „Gefällt mir“

Darum geht es gar nicht. YT will ja nicht sperren, sondern der Urheber.

Das Zitatrecht hat nichts mit dem Staat und dessen Maßnahmen zu tun, sondern ist ein Teil des Urheberrechtes.

Top, du hast endlich das Problem verstanden.

1 „Gefällt mir“

Das Stimmt doch gar nicht. Das haben hier jetzt einige im Forum schon gesagt und auch auf Quellen verwiesen.

Hier Nochmal:

Ist nur eines der Punkte nicht erfüllt muss der Filter her. Da kann der Laden auch nur 6 Monate alt sein, wenn die 10 Millionen User haben sollten pech gehabt.
Das kannst du sogar auch mittlerweile auf deutsch nachlesen.
Hab so langsam das Gefühl du willst es auch gar nicht lesen oder ignorierst dazu die Beiträge hier einfach. Jedenfalls ist das was du oben behauptest so nicht korrekt.

4 „Gefällt mir“

Weiß einer ob noch der Hashtag NiemehrCDU noch in den Trant ist er muss länger drin bleiben. Ich werde sie nicht mehr wählen.

Vorhin war dein Punkt noch, dass es Urhebern egal ist, und es dulden weil sie ja Promo bekommen. YT musste dann aber sperren um sich abzusichern.
Und der Urheber will auch nur sperren, wenn es das Zitatsrecht bricht, bitte nichts unterstellen hier gilt die Unschuldsannahme!

Zitatsrecht gibt es halt aber nicht auf YT. Die dürfen sogar Zitieren verbieten wenn sie eine 6 Würfeln mit der Begründung “Weil wir lustig sind”.

Habe ich vorher auch schon. Ob du mich verstehen wolltest ist auf einem anderen Blatt geschrieben.

Da hast du natürlich recht, die 2 weiteren Kriterien gelten. Habe das nicht ausführlich erwähnt, weil es mir darum ging, darauf hinzuweisen das „best efforts“ für alle Plattformen gilt.

Grundlegend gehe ich davon aus, dass ContentID so wie es heute implementiert ist bereits die Bedingungen von Artikel 13 erfüllen würde - es allerdings zwei gewichtige Gründe gibt, warum YouTube dagegen ankämpft. Aktuell kann YouTube/Alphabet frei entscheiden, welche Rechteinhaber an ContentID teilnehmen dürfen und darüber seinen Content zu lizensieren.

Nach dem neuen System, müssten sie jedem Rechteinhaber Zugriff auf das ContentID System geben - egal ob es sich nur um einen Song oder die gesamte BMG Library handelt. Genau dieser Punkt dürfte es sein, der YouTube am meisten stört.

1 „Gefällt mir“

Es geht darum, dass ein Urheber bei einer Verletzung klagen kann. Dann kann sich der Angeklagte ggf. mit dem Zitatrecht verteidigen. Ob das dann legitim ist, entscheidet ein Richter.
Mit Artikel 13 entscheidet das YouTube, da sie gar nicht auf ein Urteil warten können, ohne sich selber haftbar zu machen.
Selbe Geschichte wie beim NetzDG.

1 „Gefällt mir“

Warum hast du sie überhaupt gewählt?

1 „Gefällt mir“

Was jetzt auch der Fall wäre, wenn der Urheber eine DMCA-Anzeige an YouTube schickt. Artikel 13 trägt lediglich der Tatsache Rechnung, dass es für einen Rechteinhaber, ohne Unterstützung der Plattform, unmöglich ist, alle Instanzen in denen seine Rechte verletzt werden zu finden.

nein nartürlich sie hören gefühlt eh nicht mehr auf die Jungend und es gibt nur einen guten CDU Poltiker dieser Poltiker aus Niedersachen. Es wäre nur interessant ob sich dieser Hashtag oder dieses Artikel 13 Geschichte sich auf die EU auswirken wird.

Klar wirkt sich das aus, im Mai sind EU-Wahlen, ein Gronkh hat alleine 4.5 Mio follower, von denen mit Sicherheit viele dann 2ahlberechtigt sind für die EU-Wahlen, selbiges auch die anderen Influencer. Wenn die sagen “Hey, wählt auf keinem Fall die CDU” dann wird hier in DE das schon Auswirkungen haben.

1 „Gefällt mir“

Gibt ja keine Sperrhürde bei der EU-Wahl, oder?

Folglich könnte man sogar echt mal den Sonneborn oder Piraten wählen.

1 „Gefällt mir“