Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Jooo, Koalitionsvertrag einfach ignorieren und brechen und dann einfach weiter machen als ist nichts gewesen.

Werde ich in Zukunft auch so handhaben?
Was, mein Fitness-Vertrag? Ich werde jetzt kündigen und nicht 6 Monate später!

Was, mein Jamba-Sparabo-Vertrag? Einfach ignorieren und das Leben leben!

7 „Gefällt mir“

Ich verstehe die Fokussierung auf den Koalitionsvertrag nicht so recht. Wenn alle Beteiligten darin übereinstimmen, dass man die Position im Rahmen der europäischen Verhandlungen ändern muss, dann ist das halt so.

Es ist ja nicht so, als hätte sich die SPD gegen Artikel 13 ausgesprochen und hätte den Koalitionsausschuss angerufen.

Ähm doch?
https://twitter.com/woelken/status/1097945219843145735
https://twitter.com/katarinabarley/status/1098229171338338312

Oder wie interpretierst du das?

Oder meinst du, die SPD hat wieder mal nicht wirklich ernst gemacht? Da würde ich zustimmen.

2 „Gefällt mir“

Effektiv kann die SPD eine Zustimmung der Bundesregierung blockieren, wenn sie das nicht tut, sind die von dir zitierten Tweets nichts mehr als die Frühphase des Europawahlkampfs. Es gibt ja aus allen Regierungsparteien vereinzelte Stimmen, die sich gegen “Uploadfilter” aussprechen.

Du verlangst also von der SPD aktiven Selbstmord? Der Koalitionsvertrag gilt in der Frage offensichtlich nicht mehr und somit wäre es ein Koalitionsbruch gewesen, wenn sich die SPD-Ministerin verweigert hätte.
Soll die SPD etwa wegen Artikel 13 die Koalition platzen lassen? Neuwahlen in ihrer jetzigen Verfassung?

Es mag gerade das beherrschende Thema im Internet sein und alle sind (teilweise zurecht) echt besorgt, aber vom Juniorpartner in einer Koalition zu verlangen sich deswegen selbst zum Fraß vorzuwerfen, geht langsam echt zu weit.

Gerade auf EU-Ebene sind SPD-Minister immer echt arme Schweine, weil die Kanzlerin oft ihre Beschlüsse abräumt. Überlegt mal, was die seit Jahren mit den SPD-Umweltministerinnen anstellen. Das sind die ärmsten Säue. Jetzt hat es die Justizministerin erwischt.

Ich bin kein SPD-Pressesprecher und schon 2014 ausgetreten, aber wenn jetzt Leute im Internet Katarina Barley als Verräterin beschimpfen, schaden sie wieder eher ihrer eigenen Sache.

2 „Gefällt mir“

Tolle Artikel von Sascha Lobo

3 „Gefällt mir“

Die CDU ist einfach ein Drecks haufen. Ich werde sie nie wieder Wählen für sie ist das Internet ja Neuland

1 „Gefällt mir“

Das macht ja überhaupt keinen Sinn, wenn es doch im Vertrag steht kannst du den Vertrag nicht dadurch brechen. Und Selbstmord wäre das doch offensichtlich nicht, gefühlt sind 99% gegen Artikel 13 und 100% würden ihn nicht vermissen. Damit kann die SPD sich doch nur noch retten nach ihren letzten Aktionen. Aber pseudo Opposition betreiben um sich ins gute Licht zu rücken während man es mitträgt wie die CDU ist ein Klassiker =)

1 „Gefällt mir“

:sweat_smile:

1 „Gefällt mir“

Ich sags mal so. Die Uploadfilter sind dämlich, aber bei weitem nicht das schlimmste, dass die Union in der Vergangenheit so verbrochen hat. Aber wenn die nachfolgende Generation das hier:

verinnerlicht, hat sich der ganze Trubel schon gelohnt :upside_down_face:

Und 95% der Wahlberechtigten ist das Thema vollkommen egal und die würden sich fragen, warum ausgerechnet wegen sowas die Regierung zerbricht.

Wie sehr hier die CDU gehated wird und für die SPD wirklich jede billige Ausrede kommt ist schon verwunderlich :thinking: somal im Europaparlament ja nicht nur die CDU wählt

1 „Gefällt mir“

Was passieren wird (sollte Artikel 13 kommen), ist schwer zu sagen, da das ganze ja noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Selbst hier wird es noch Widerstände geben (wenn es mit geltendem nationalem Recht oder der Verfassung kollidiert; die schwammigen Formulierungen lassen noch so viele Rechtsfragen offen, etc). Bis das dann tatsächlich Gesetz würde und alle Steine aus dem Weg geräumt sind, würde es noch eine Weile dauern (locker 1-2 Jahre).

Panikmache ist natürlich nie gut, da man nur mit Verstand den Tatbestand verstehen, analysieren und bewerten kann. Fakt ist aber dass die Bedenken gegen Artikel 13 auch nicht vollkommen unbegründet sind und durchaus Angst machen können, weil das ganze so unfassbar schwammig ist.

Auch wenn das Wort „Uploadfilter“ nicht direkt genannt wird, impliziert der Text diesen. Es ist auch die einzige technische Möglichkeit den Vorgaben von Artikel 13 gerecht zu werden und aus der Haftung bei User Generated Content (im großen Stil) zu kommen.

  1. […]
    ( b ) made, in accordance with high industry standards of professional diligence, best efforts to ensure the unavailability of specific works and other subject matter for which the rightholders have provided the service providers with the relevant and necessary information, and in any event
    ( c ) acted expeditiously, upon receiving a sufficiently substantiated notice by the rightholders, to remove from their websites or to disable access to the notified works and subject matters, and made best efforts to prevent their future uploads in accordance with paragraph ( b ).

Dann fordert der Artikel 13, dass die Plattformbetreiber Lizenzen einholen sollen (sie also autorisiert sind (alle möglichen?) Werke nutzen zu dürfen):

  1. […]
    ( a ) made best efforts to obtain an authorisation

Man merkt hier schon, dass das unter Umständen sehr umfangreich sein kann aber gleichzeitig sehr sehr schwammig formuliert ist.

Was genau „best efforts“ bedeutet ist nicht klar und auch nicht von wem man alles eine Autorisierung bekommen soll (schätze YT kann auch mehr für „best effort“ leisten, als ein kleines Startup, aber das wäre schon meine Interpretation). Da ich meine Hand photographieren kann und damit schon ein urheberrechtlich geschütztes Werk generiert habe, müsste auch mit mir eine Lizenz geschlossen werden. Ist das aber noch „best effort“? Man weiß es nicht. Ich nutze ja YT, also kennen könnten sie mich.

Angenommen das Gesetz ist dann am Ende in Deutschland und co. auch so schwammig, dann sind YouTube/Google/Alphabet, Facebook/Instagram/etc, Twitter, etc gezwungen entsprechend streng zu filtern (an „Konkurrenz“, die ihnen ein Strick draus drehen wollen, wird es nicht mangeln). Die großen Social Media Konzerne sind ja dann auch nur daran interessiert Urheberrechtsverstöße bestmöglich zu meiden, nicht daran irgendwelche Freiheiten und Zitatrechte der Nutzer zu berücksichtigen oder zu gewährleisten (das sind rein ökonomische Entscheidungen). Sie müssen sich nicht um Zitatrecht und ähnliches kümmern, nur dass sie nicht verklagt werden können. Sie werden das Gesetzt auf ihrer Plattform also noch strenger auslegen. Und genau hier wird es problematisch.

All das muss zur Folge haben, dass sich einiges ändert, besonders beim Umgang mit Bildern, Fotos, Videos, etc. Und Video Hosting mit Uploadfiltern ist etwas was nur ganz wenige Unternehmen auf der Welt im großen Stil anbieten können. Wo lädst du jetzt dein kleines Video hoch? Dein Foto, etc?

Du kannst dir Webspace mieten und dann evtl. selbst deine Videos hosten, was natürlich die volle Bandbreite an technischen Problemen mit sich bringt (spielt das Video nicht ab, Bots haben den Link gefunden und verursachen unnötig Traffic, etc) und deine Reichweite reduziert. Die Frage ist dann aber auch: wer haftet hier bei Urheberrechtsverletzungen? Der Webspace Betreiber und Du? Oder nur Du?

online content sharing service provider’ means a provider of an information society service whose main or one of the main purposes is to store and give the public access to a large amount of copyright protected works or other protected subject-matter uploaded by its users which it organises and promotes for profit-making purposes.

Vielleicht fällt der Webspace-Anbieter auch unter die Ausnahmen, die im nächsten Absatz angegeben sind (wobei es ein hosting provider wäre und kein electronic communication service provider, damit wäre er nicht Teil der Ausnahmen; ich müsste nochmal in die Direktive 2018/1972 schauen).

Wenn der Webspace Betreiber nun auch haften sollte, dann haben wir wirklich ein Problem, weil er dann selbst Uploadfilter benötigt und dann kann das Internet nur noch sehr schwer im Europäischen Raum mit Bildern und Videos bestückt werden. Du kannst eben nicht davon ausgehen, dass jedes Video, jedes Bild, etc urheberrechtlich einwandfrei ist und hängst sehr leicht in der Haftung (Kläger finden sich immer). Angenommen du beziehst dich aufs strenge Zitatrecht in deiner öffentlich zugänglichen, fiktiven Filmanalyse in Videoform (verdienst 20 Mark damit und bist 3 Jahre im Geschäft), hast aber dein Zitat doch etwas zu lang gewählt (z.B. Fehler beim Schnitt und es nicht gemerkt, etc) was dann (wenn es einen Kläger gibt)? Wer haftet? Wäre dem Hoster das Risiko Wert bei 10000den Geschäftskunden Video Uploads zu erlauben?

Der Anwalt Christian Solmecke (wurde auch schon hier im Thread verlinkt) hat in seinem letzten Video ein interessantes Beispiel gebracht (https://youtu.be/G2RdT5fQkXg?t=939):

Er betreibt eine Foto-Datenbank-Seite auf der Fotografen Bilder unter einer der Creative Commons Lizenzen veröffentlichen können (die Seite ist älter als 3 Jahre). Er führt aus, dass er die Seite unter Artikel 13 schließen müsste, da er nicht aus der Haftung bei Urheberrechtsverstößen kommen kann. Er müsste ja Lizenzen mit allen Menschen der Erde, die digitale Bilder machen können, abschließen und auch noch entsprechend Verstöße filtern, was faktisch unmöglich ist. Es könnte irgendwer (mit oder ohne Absicht) ein Bild hochladen, dass nicht sein eigen ist und Herr Solmecke haftet automatisch mit. Ihn schützt evtl. nur die Formulierung:

best efforts

Würde mich jetzt nicht ruhig schlafen lassen.

Diese Richtlinie ist nicht wirklich zu Ende gedacht, unsauber und schwammig formuliert, ignoriert technische Durchführbarkeit und ist nur dazu da um marktwirtschaftliche Machtverhältnisse zu verändern ohne die Konsequenzen zu verstehen.

Zur Erklärung: Bertelsmann, Axel Springer, etc erzeugen oft Werke neu oder haben halt die Lizenzen, weil sie zu den größten Playern in Europa gehören → Klassiche Medien, wie TV, Radio, Print → kein User Generated Content
Im Kontrast stellen die Social Media Konzerne (YT, Facebook, Twitter, etc) eine Plattform für User Generated Content. Hier gibt es viele Kleine (wenn man bedenkt, dass Bertelsmann 17 Milliarden+ Umsatz im Jahr macht, ist selbst Pewdiepie klein), die Inhalte erstellen und da kommt es natürlich leicht zu Urheberrechtsverletzungen. Gleichzeitig sind sie unfassbar beliebt und laufen den klassischen Medien den Rang ab. Es etablieren sich gerade hier auch neue transformative Werke, die weil die Schöpfer „Klein“ sind, ohne Lizenzen auskommen wollen (und bisher funktioniert das oft auch in so einer Art Grauzone, die durch eine permanente Pattsituation/Symbiose erzeugt wird; Let’s Plays sind ein gutes Beispiel).

Artikel 13 soll das jetzt verändern (nicht die LPs, sondern alle möglichen Urheberrechtsverletzungen) und das ist auch dessen primäre Aufgabe. Deshalb steht da auch nicht drin was passiert, wenn die großen Rechteinhaber mal etwas fälschlicherweise Löschen lassen. Z.B. wer leistet denn dann wie viel Schadensersatz? Man sollte ja meinen, dass so etwas auch in einer Urheberrechtsreform streng geregelt wird…

Es ist so bizarr. Der Kern der Richtlinie (alle Uploads nach irgendwas filtern) ist eine komplette Katastrophe, die vermutlich nicht einmal Verfassungskonform wäre. Deshalb hat man ganz viele Ausnahmen eingebaut, damit das auch nur im entferntesten Sinn ergibt und erträglich ist (ohne die Ausnahmen würde man so etwas mehr in Nordkorea erwarten). Im Grunde ist es wie eine Art Spaghetti Code. Bei diesem treten dann auch immer wieder ganz komische Interaktionen und bugs auf. Das wird auch bei dieser Richtlinie nicht anders sein, da man so etwas weitreichendes und ethisch fragwürdiges nicht mit nur genug Ausnahmeregeln zu etwas gutem Verwandeln kann, da man niemals alle Even­tu­a­li­täten vorhersehen kann (das ist so als wenn Diebstahl legal wäre und man baut 200 Ausnahmen, ein wann es doch nicht legal wäre).

Ich finde man sieht schon eine deutliche Handschrift in der Richtlinie und die Verantwortlichen haben diese nicht zu Ende gedacht oder verstanden. Der Federführer heißt auch Axel :aluhut:

Je mehr ich über das was da drin steht nachdenke, desto baffer werde ich, dass es überhaupt durchgekommen ist und teilweise auf Zustimmung trifft. Und das ist nur Artikel 13. Es gibt ja noch Artikel 11 (selbst die Internationale Journalisten Föderation hat mittlerweile erkannt, was dieser für ein Quatsch ist und die waren vor ~4 Monaten noch dafür).

Wie dem auch sei, die Welt wird auch dadurch nicht untergehen, aber ich denke, es ist nicht verkehrt, wenn wir uns bemühen, Artikel 13 und 11 erstmal auf Eis zu legen und nochmal gründlich drüber nachdenken. Panik bedarf es nicht, aber eine gesunde Skepsis sollte bei Ideen der großen Deutschen Medienkonzernen und ihren CDU/CSU Freunden doch immer vorhanden sein (die SPD bekleckert sich auch nicht gerade mit Ruhm, bis auf ein paar Ausnahmen). Das Urheberrecht benötigt eine Reform, aber besonders diese 2 Artikel (11 und 13) sind aus meiner Sicht einfach nur „Rückschritte“ (ich glaube das Urheberrecht war schon mal besser (im Kontext der entsprechenden Zeit), also ist „Rückschritt“ nicht das richtige Wort, so schlecht wie in dieser Richtlinie war es seit seiner Existenz vielleicht noch nie).

3 „Gefällt mir“

Habe gerade eine Mail von Reinhard Bütikofer(Grüne) gesehen in meinem Postfach. Er hat im September noch für das ganze Verhandlungspaket gestimmt, welches auch Artikel13 beinhaltet. Er hat gut da gelegt das er anderes erhofft hatte und bei der nächsten Abstimmung dagegen stimmen wird. Sehr gut!

6 „Gefällt mir“

Ich würde davon ausgehen, Plattformen würden sich die „wichtigen“ Lizenzen holen, die sie selber vorhaben zu nutzen, wie Youtube die Filme lizensiert, die sie anbieten. Das könnten bestimmt unterschiedliche Lizenzen sein für Streaming als für das Recht, dass Nutzer das verwerten dürfen, aber wie auch immer. Müsste halt verhandelt werden.
Für die „kleinen“ einzelnen User würde ich mir das wie folgt vorstellen. (k.A., ob das Sinn macht) Eine Art Standardvertrag nach dem Motto: „mit dem Upload versichere ich, dass die Rechte am verwendeten Material mir gehören / Lizenzen erworben wurden und erteile dem Dienst bis auf Weiteres das Recht auf Veröffentlichung, desweiteren räume ich diese und jene Rechte ein, oder untersage sie (also klären wenn eine Dublette auftaucht).“ Alles schön zum ankreuzen.

Wenn der Service allerdings auch für kleine User angeboten werden soll, DANN wirds richtig schwierig.

Würde ich auch so sehen.

Sollen sie aber nach dem Text. Und ich wäre auch der Meinung, wenn sie die ganzen kleinen, mittelgroßen oder gar die damit groß gewordenen User vergraulen, wären solche Plattformen schnell uninteressant.
Und genau da sehe ich auch Möglichkeiten, dass sich andere Anbieter finden, die das irgendwie hinbekommen (eventuell nur creatice commons anbieten und akzeptieren oder nur mit den „kleinen“ arbeiten).

Was mir da auffällt ist, dass Firmen, die Film-/Serien-/Musiklizenzen ohnehin schon haben, da einen harten Wettbewerbsvorteil hätten. Wie der geplante Disney-Streaming-Dienst. Hm~

Bei dem, der mir die besten Konditionen bietet, oder das was ich eben haben will.

Aber nicht immer zu Recht. Aber klar, da kann einiges kommen, gab ja auch schon vorher Abmahnwellen.

… und macht Geld damit? :open_mouth:
Aber ja, die Auswirkungen auf Fanart-Hostingseiten würde mich tatsächlich interessieren. Kann funktionieren, muss aber nicht.

Mich einigermaßen. (Muß natürlich in Text oder Verfahren noch konkretisiert werden.)

Dem ist schwer zu widersprechen, auch wenn ich mich mit der Technik dahinter nicht wirklich auskenne.

Drin steht (oder stand, k.A. ob sie die letzten Tage noch etwas verändert haben), dass die Plattformen klären helfen sollen, das strittige Material und die Vorgaben einsehbar sein sollen und der Rechtsweg ist sicherlich auch offen.

Nach urheberrechtlich geschütztem Material, das die Rechteinhaber ihnen zur Verfügung stellen sollen.

Mir persönlich wäre ja der Hate-Speech-Filter wichtiger, aber das ist ein anderes Thema.

wieso?

Und wer da was wollen soll… verstehe ich eigentlich auch nicht wirklich.

Aber genau das wird halt nicht genau in der Richtlinie erklärt und definiert. Was genau sind die wichtigen Lizenzen? Dazu weißt der Plattform Betreiber bei User Generated Content halt auch unmöglich vorher was hochgeladen wird und welche Lizenzen er braucht. Er muss also wortwörtlich alle Lizenzen haben.

Sollen sie aber nach dem Text.

Nein, der finale Gesetzesentwurf soll nicht so gestaltet werden, dass er das Zitatrecht, etc ignoriert. Der Betreiber einer Plattform muss gar nichts. Du lädst ja was bei ihm hoch. Wenn er der Meinung ist dein Video zu Löschen, dann löscht er es halt. Ist ja seine Plattform. Wenn der Anbieter dann noch in die AGB schreibt, dass sie aus technischen Gründen, das Zitatrecht auf der Plattform beim filtern nicht berücksichtigen können. Dann halt nicht. Haben quasi Hausrecht. Erst wenn du einen Vertrag mit denen hättest das dein Video auf der Plattform abrufbar sein muss, dann wäre das etwas anderes. Aber so funktioniert User Generated Content in der Regel nicht. Die ganz großen bleiben auch, weil die meist so professionell sind, dass sie ja selbst die Lizenzen haben. Werden ja teilweise angeheuert um ein Video zu machen.

Bei dem, der mir die besten Konditionen bietet, oder das was ich eben haben will.

Also über VPN in China? Es gibt ja keinen Verhandlungsspielraum. Das gilt für alle großen kommerziellen Plattformen gleich. Könntest dein Video bei Wikipedia hochladen.

Aber nicht immer zu Recht

Es geht ja darum, dass zu Recht bei jedem kleinsten Verstoß verklagt werden kann und dann immer automatisch die Plattform mithaftet, wenn sie nicht diese nahezu unmöglichen udn fragwürdigen Auflagen erfüllt. Du haftest für jeden Verstoß deiner Kunden mit, selbst wenn du davon nichts weißt, es keine Absicht war. Aktuell haftet nur der Kunde (was mehr Sinn ergibt). Es ist nicht so, dass das Internet aktuell ein rechtsfreier Raum ist.

und macht Geld damit?

Er macht nach aktuell gültigem Recht vollkommen legal Geld damit (20€ im Monat nach eigener Aussage, spielt aber keine Rolle). Wenn ein User Bilder veröffentlicht, zu denen er keine Rechte hat, haftet der User und seine Plattform muss das Bild löschen.
Mit Artikel 13 wäre das auch noch legal, was er macht, aber er haftet halt bei jedem Verstoß von Random Internet Usern mit. Die Auflagen aus der Haftung zu kommen kann er unmöglich erfüllen. Er muss die Seite schließen, wenn er nicht einem Missbrauch von Artikel 13 ausgesetzt werden möchte (böswillige Menschen könnten “verschleiert” (z.B. Komplize aus China (PS: China als Beispiel, weil es da schwer wird jemanden für Urheberrechtsverstöße verantwortlich zu machen)) Bilder hochladen und ihn dann Anzeigen, der Uploader würde nie gefunden, aber er müsste als Seitenbetreiber jedes Mal haften). Seine Verteidigung vor Gericht wäre: “da steht was von best efforts”.

Drin steht (oder stand, k.A. ob sie die letzten Tage noch etwas verändert haben), dass die Plattformen klären helfen sollen, das strittige Material und die Vorgaben einsehbar sein sollen und der Rechtsweg ist sicherlich auch offen.

Es ließe sich in Betrugsfällen irgendwie Regeln, aber dieser Punkt ist halt nicht wirklich Teil der Richtlinie. Sie sagt nur, macht das alles am besten außergerichtlich und nutzt das nicht für Überwachung/Zensur. Dem Verfasser des Textes war es aber offensichtlich egal, Betrugsopfern Rechte und Rechtssicherheiten einzuräumen, was ganz schön schlecht ist für eine Reform des Urheberrechts. Was passiert rechtlich, wenn Unternehmen beliebte negative Rezensionen ihrer Produkte aus dem Netz löschen lassen? Das gibt es ja auch jetzt schon auf Youtube und in den USA kann man da oft sehr leicht mit “fair use” argumentieren. Wir haben aber kein “fair use” (nur die Briten haben das in der EU afaIk und die sind ja bald auch raus), nur das Zitatrecht. Wenn die darlegen können, dass du das strenge Zitatrecht etwas überschritten hast oder es so ein Grenzfall ist (das Recht ist halt sehr schwammig hier, weshalb es ja einer Reform bedarf), ist das auch mal legal möglich. Hätte natürlich einen Imageverlust zur Folge, aber sowas gab es schon und die Richtlinie stärkt nicht die Rechte von Betroffenen, sondern sagt schwammig, dass es das nicht unbedingt in bestimmten Fällen gut fände. Das Dokument wurde halt nicht in diese Richtung gedacht. Ob ein Betroffener Schadensersatz bekommen soll, wird auch nicht erwähnt.

In dem letzten Abschnitt meine ich den Kern des Gesetztes: “erstmal alles filtern” ohne die Ausnahmen. Stelle dir vor, was übrig bleibt, wenn du die Ausnahmen streichst.

Seiten wie Wikipedia werden illegal. Meinungsaustausch über Medien wird verhindert

quotation, criticism, review; use for the purpose of caricature, parody or pastiche.
auch. Dann wäre es schon verfassungsrechtlich mehr als bedenklich . Das würde man dann halt in z.B. Nordkorea erwarten, nur mit dem Unterschied, dass bei uns Großkonzerne den Ton angeben würden.

Der Kern davon ist halt Quatsch. Was Artikel 13 zumindest etwas sinnig erscheinen lässt, sind die Ausnahmen, nicht die Grundidee und das entlarvt es für mich als extreme und schlechte Richtlinie. Aus meiner Sicht sollte eine gute Richtlinie genau umgekehrt aufgebaut sein: eine gute Idee, die alleine Sinn ergibt und nur durch Ausnahmen an wenige Spezialfälle angepasst wird.

PS: Ich finde es auch nicht gut schon mal eine potentielle Zensurmaschine vorzuinstallieren, sie aber noch auf harmlos zu stellen. Wenn dann jemals die “extremen Populisten” das Sagen haben sollten, brauchen sie das ganze nur einen Gang höher zustellen. Die nötige Infrastruktur existiert dann bereits flächendeckend. Die Idee dahinter finde ich halt schon furchtbar.

2 „Gefällt mir“

Hat jemand eigentlich den Überblick, ob es in anderen Ländern auch Proteste und Bedenken bezüglich Artikel 11 und 13 gibt?
Ich les immer nur Deutschland, GroKo, Union aber D allein kann keine EU-Richtlinie verabschieden.

Frankreich hat zum Beispiel dafür gesorgt, dass die KMU Ausnahmen deutlich begrenzter sind, als Deutschland das gerne hätte.

Was viele bei der Richtlinie verkennen ist, dass es sich hierbei nicht um den tatsächlichen Gesetzestext handelt, sondern um die Richtlinie, nach der die nationalen Parlamente Gesetze verabschieden müssen. Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens ist davon auszugehen, dass die bisher unscharfen Begrifflichkeiten näher definiert werden.

1 „Gefällt mir“

Wäre Deutschland von Anfang an geschlossen dagegen, so wie es die GroKo im Koalitionsvertrag stehen hat, quote:

Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.

wäre das Ding mit hoher Wahrscheinlichkeit schon vom Tisch. Frankreich und Deutschland haben sich dann vor kurzem auf nationaler Ebene doch noch darauf geeinigt (Macron und Merkel haben wohl einen Deal und Macron findet Uploadfilter plötzlich toll, vermute Vivendi) und jetzt haben wir den Salat.

Das liegt daran, dass Deutschland z.B. die meisten Sitze im Parlament (96 vs 74 aus Frankreich vs 73 für GB) hat und der Vorschlag auch bei vielen anderen Ländern nicht super beliebt ist oder die Lobby fehlt (Niederlande, Luxemburg, Finnland, Italien und Polen). Die Astimmungenen bis jetzt waren sehr knapp. Dazu ist der Herr, der da hinter steckt Axel Voss von der CDU, wenn Merkel den zurückgepfiffen hätte, würde sich das Ganze recht schnell in Wohlgefallen auflösen (sind ja auch recht viele Lobbyisten aus Deutschland am Werk und in Deutschland haben wir auch schon das Leistungsschutzrecht also sowas wie Artikel 11 bereits, es hat nur Null funktioniert), da dann die treibende Kraft dahinter fehlen würde.

Proteste scheint es auch schon wo anders zu geben, aber noch nicht so stark wie hier (laut Julia Reda, glaube sie erwähnte es in einem Gespräch/Interview auf dem D64 Neujahrsempfang https://d-64.org/livestream-zum-neujahrsempfang-2019/).

PS: Artikel 13 ist so ein bizarres Konstrukt, das muss ein Alptraum werden, es in nationales Recht umzusetzen. Es hat auch zu wenig Antworten auf wichtige Fragen und viel Interpretationsspielraum, was dann auch nicht zwingend zu relativ einheitlichen Gesetzen führen kann.

PPS @Angrist zu Brandon F - Der ist Amerikaner und die haben “Fair Use”. Das können sie als Verteidigung vor Gericht einsetzen, wenn es sich um criticism, comment, news reporting, teaching (including multiple copies for classroom use), scholarship, or research handelt, ihre Arbeit transformativ ist und nicht zu ausufernd zitiert. Das gilt sogar, wenn sie ihre Arbeit selbst kommerziell vertreiben. YT ignoriert Fair Use ganz gerne (das läuft bei YT ja auch nicht auf Gerichtsebene ab), weil es nur als Verteidigung vor Gericht in Urheberrechtsprozessen gedacht ist und den öffentlichen Meinungsaustausch schützen soll.

An der Stelle sollte es Verwunderung geben, dass die Amerikaner in Teilen ein liberales Urheberrecht zu haben scheinen als wir in Deutschland oder Europa, aber tatsächlich ist das Urheberrecht in z.B. Deutschland aus meiner Sicht bereits sehr streng und strikt. Ich würde mir “Fair Use” für transformative Arbeiten auch hier wünschen (sogar als Grundrecht der Bürger), aber das ist leider nicht teil der Urheberrechtsreform, wird auch schwer dafür eine Lobby zu finden.

PPPS: In Deurtschland haben wir nur das Zitatrecht als Pendant und das ist sehr streng. Bei dem geht es nicht um die Anerkennung von transformativen Arbeiten als wertvoll und wichtig, sondern wann man halt in wissenschaftlichen Arbeiten (+ Zitatprivileg für ähnliche Werke) wie lang etwas zitieren darf (und wie man die Quellen angeben muss).

1 „Gefällt mir“

Halt ich auch für äußersts schwierig. Beispielsweise die Auslegung zum viel zitierten “best efforts”. Was passiert denn, wenn Frankreich diesen Satz lockerer auslegt als Deutschland und dann in Frankreich jemand vollkommen legal etwas mit deutschem Material durchführt, was in Deutschland dann wieder illegal wäre? Für jedes Land nen anderen Filter?