Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Ich habe nun eine Quelle gefunden, die deine Theorie bestätigt:

Einer der Unterzeichner des Briefes (VAUNET) beschreibt dort, wieso die Richtlinie noch nicht weit genug geht. Das ist schon sehr perfide, dann einen solchen Brief zu unterstützen, den ich zumindest auf den ersten Blick ganz anders eingeschätzt hatte. Dann ist übrigens auch die Beschreibung im Patreon-Artikel irreführend, die “Kreativen” hätten ihre Meinung zu Artikel 13 geändert.

So wie ich das sehe, verstößt die geplante EU Urheberrechtreform gegen die Grundrechte der Europäischen Union.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Die Demo in Berlin war jedenfalls nicht wirklich zielführend meiner Meinung nach. Ich glaube kaum, dass Politiker diesen Party Auflauf wirklich ernst nehmen können. Die laute Musik hat die Message überschallt. Das ganze ist zu einem kleinen Konzert verkommen, wo sogar am Ende noch versucht wurde Merch zu verkaufen. Bei so einer wichtigen Angelegenheit ausgerechnet in der Hauptstadt so eine Demo dieser Art zu organisieren, wirft kein gutes Licht auf die Sache.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet aber nicht, dass private Platformen deine Meinung auch veröffentlichen müssen. Dein Recht auf freie Meinungsäußerung wird von staatlicher Seite hingegen nicht eingeschränkt. Selbst private Platformen würden durch Artikel 13 deine dort veröffentlichte Meinung nicht auf politische, religiöse oder ähnliche Inhalte filtern.

Es wird ja befürchtet, dass die Filtererung auf andere kritische Inhalte ausgeweitet werden könnte oder jetzt dabei ist, die Infrastruktur dazu zu schaffen. Neben der EU Urheberrechtreform wird auch an einer Anti Terror Verordnung gearbeitet, welche ebenfalls mit Uploadfiltern arbeiten soll. Die Filter gleichen dann den Inhalt mit den Strafrechtlichen Behörden ab.
In Moment geschieht das auf freiwilliger Basis. In Zukunft sollen alle Plattform aber dazu gezwungen werden. Es wird ebenfalls ein zügiges Tempo zur Umsetzung gefahren, wie wir es jetzt stark mit Artikel 13 mitbekommen.

Leider lässt sich dazu nicht sehr viel finden, aber die Süddeutsche hat letzten Sommer darüber berichtet. Aber spätestens da, sehe ich einen Verstoß, weil die Behörden eben genau dann bei der Informationsverarbeitung eingreifen würden, was eig. das EU Grundrecht allerdings in seiner jetzigen Form verbietet.
Der Zweck heiligt die Mittel.

Der Brief an sich ist ja sehr eindeutig. Sie schreiben, dass die Frage der Plattformhaftung vom EuGH nicht geklärt ist und man das jetzt erstmal abwarten muss. Man muss dabei natürlich beachten, dass die Diskussion dieses Themas außerhalb Deutschlands deutlich sachlicher und kaum von der populistischen YouTuber Szene geprägt ist.

Wenn gewisse Plattformen angehalten werden Inhalte, die schon heute nicht legal verbreitet werden dürfen (Terrorpropaganda, Kinderpornographie etc.) effektiver auf ihren Plattformen zu bekämpfen wird dadurch die Meinungsfreiheit nicht gefährdet, sondern die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigt.

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Oh Mann ey! Du immer mit dem Recht auf freie meinungsäußerung!

Nur weil du immer wieder damit ankommst wird es nicht richtiger!

Freie meinugsäußerung bedeutet, dass ich sagen kann was ich möchte ohne politische Strafverfolgung zu erwarten. (Abzüglich ein paar einschränkungen)

Ich kann also sagen: ich bin gegen Artikel 13, auch wenn die Regierung dafür ist und kann dafür nicht eingesperrt werde.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein anderes Unternehmen meine Meinung auf deren Seite veröffentlichen muss.

Auch das ist keine Einschränkung der freien Meinungsäußerung.

Das ist es erst wenn du auf wh00ki.de nicht mehr schreiben darfst was du möchtest (ohne dabei gegen bestimmte Gesetze z.b. Beleidigung, kinderpornographie, aufruf zu mord, etc. zu verstoßen, )

Es ist aufjedenfall ein schwieriges Thema und natürlich dürfen solchen Inhalten keine Plattformen zur Ausbreitung geboten werden. Jedoch darf die Methode die das sicherstellen soll meiner Meinung nach trotzdem kritisch hinterfragt werden. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, dass das EU Grundrecht eine behördliche Einmischung bei der Verbreitung von Informationen nicht zulässt. Ausserdem kann nie mit 100% gesagt werden, ob dieses Filtersystem missbraucht werden könnte. Vielleicht wäre es ein besserer Ansatz, die Plattformen dazu zu zwingen die Persönlichen Daten der Quelle den Behörden auszuhändigen, welche zur Ergreifung der Person führen könnten. Dies würde allerdings auch ein Verlust der Anonymität im Internet bedeuten.

@bitcoinfury

Zum einen reicht es, wenn du mich einmal anpingst und nicht mehrmals hintereinander. Ich werde dir dadurch nicht schneller antworten. Und zum anderen finde ich es schon ziemlich zeitraubend sich mit dir immer wieder über das Thema zu unterhalten. Du hast die Diskussion, wie du bereits selber gesagt hast jetzt 16 Tage hier verfolgt und hier auch mehrmals gefragt, was es mit der Meinungsfreiheit auf sich hat. Dazu hast du mich jetzt 2 mal selbst auch schon gefragt. Wieso sagst du nicht einfach sofort, dass dir der Inhalt nicht passt und verschwendest nicht unser beider Zeit. Wenn im EU Grundgesetz steht, dass so ein vorgehen der Behörden nicht vorgesehen ist, darf diese geplante Verordnung schon hinterfragt werden und die Befürchtung ernst nehmen, dass so ein Konstrukt aus staatlich eingesetzten Uploadfiltern missbraucht oder auf andere Inhalte ausgeweitet werden könnte.

Wenn du hier ständig damit ankommst, dass es die meinungsfreiheit einschränkt, werde ich dir hier ständig wiedersprechen.

Oder möchtest du es mir verbieten?

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Artikel 13 wird weder signifikant die Einnahmen der Urheber steigern, noch wird es zur Untergang der Demokratie kommen. Ich bin auch ein Gegner von Artikel 13 aber sehe das doch noch etwas nüchterner mittlerweile. Artikel 13 ist keine Order 66 um die EU in ein diktatorisches Imperium zu verwandeln. Artikel 13 beschneidet nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung. Es „soll“ nur verhindern bzw. die Haftung ausbreiten/klären, dass zum Zwecke der freien Meinungsäußerung oder der allgemeinen Unterhaltung keine urheberrechtlich geschützen Arbeiten genutzt werden, ohne die entsprechenden Lizenzen zu erwerben. Die Idee dahinter ist ja keine per se schlechte. Die Umsetzung ist nur leider m.M.n. mangelhaft. Das hat aber nichts mit irgendwelchen Verschwörungen zu tun.

Hinter Artikel 13 sitzen die großen Rechteinhaber und Lobbyverbände, die seit je her versuchen ihre Lizenzmodelle auch im Internet unterzubringen. Funktioniert leider nur bedingt. Das hat nichts damit zu tun, dass irgendwelche EU Staaten tatsächlich irgendeine Zensur etablieren wollen.

Vorschlag: Diskutiert auf Basis von Fakten, Aussagen und technischer sowie ethischer Machbarkeit statt in irgendwelche Meta Diskussionen über Meinungsfreiheit zu verfallen. Das macht es unglaublich anstrengend der Diskussion zu folgen und beizutragen. :smiley:

tl,dr; Artikel 13 ist blöd, Lobby steckt dahinter, hat nix mit Recht auf freie Meinungsäußerung zu tun.

Edit: In einem meiner vorherigen Beiträgen zu Beginn habe ich geschrieben, dass ich die Meinungsfreiheit dadurch erschwert sehen könnte, wenn die Angebote wegfallen, die Meinung auch verbreiten zu können. Das sehe ich mittlerweile etwas differenzierter.

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Ich denke wir haben uns alles gesagt. Wärst du sofort damit rausgerückt und hättest nicht sowas geschrieben:

Hätte man sich das ganze an den vorherigen Tagen lassen können, denn mit deinem Kommentar kommst du ja erst 16 Tage später raus. Was wolltest du denn mit deiner Fragerei bezwecken?
Deshalb glaube ich das unser Gespräch zu nichts führt. Ich will dir damit jetzt deine Meinung nicht absprechen wie du behauptest. Mir ist das nur langsam zu doof.

Auch wenn man hier unterschiedlicher Meinung ist, wird hier im Thread doch sehr viel Belegt und auf Quellen verwiesen. Also völlig aus der Luft gegriffen ist hier eig. wenig. Aber trotzdem gut geschriebener Beitrag und hat deine Meinung gut wiedergegeben :slight_smile:

Das sehe ich hier eig. bei keinem hier.
Und meine Argumentation sieht ja nur einen Konflikt mit Artikel 11 (1) sollten staatliche Behörden beim Uploadfilter zwischengeschaltet werden. Ebenso darf die technische Umsetzbarkeit stark angezweifelt werden, welche hier auch im Thread bereits von mehreren Leuten argumentiert bzw gegen argumentiert wurde.

https://dejure.org/gesetze/GRCh/11.html

Das wird dieses mal das erste Jahr sein, bei dem ich zur Europawahl gehe und meine Stimme abgebe. Irgendwie scheint mir diese Wahl langsam wichtiger zu werden als die Bundestagswahl.

Ich bin mal gespannt ob sich andere anschließen und die Wahlbeteiligung in die Höhe schnellt.

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Ich hab mal in deine Beispiele reingehört und fühle mich eigentlich bestätigt. (+ das ich mit der Musik nichts anfangen kann, inbs. nachdem ich die Originale gehört habe.)
Ich möchte dabei den betroffenen Musikern nicht ihre kulturelle Existenzen absprechen, “Covern” gehört gehört für mich durchaus dazu und meinetwegen auch das “Sampeln”.
Aber hier geht es darum, ob sie das dürfen ohne vorher das Original zu fragen und zu bezahlen. Und da sage ich ganz klar nein. Das original hat meiner Meinung nah immer noch einen größeren Effekt auf diese Lieder als die Sampler. Und ich finde es schlicht dreist so zu tun als hätte man ein Anrecht darauf doch fremde Zeilen für sich nutzen zu dürfen, ohne dafür zu zahlen.

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Wenn man die Position der Unterzeichner vorher schon kennt, dann ja. Im Brief selbst wird die geplante Richtlinie allerdings an keiner Stelle inhaltlich kritisiert. Stattdessen werden Phrasen benutzt wie „we are extremely and increasingly concerned about the direction of the ongoing trilogue discussions on Article 13 […] as the solutions that are under discussion are worse than the current legal framework“ oder „highly controversial Art. 13“.

Ein solche Anti-Terrorismus-Verordnung sehe ich auch sehr kritisch. Weitere Informationen dazu findet man auch bei Julia Reda, sie macht dort konkrete Gegenvorschläge. Man sollte beide Gesetzesvorhaben in der Diskussion aber voneinander unterscheiden, denn mir kommt es so vor, als wird das oft in einen Topf geworfen. Die Urheberrechtsrichtlinie sehe ich weit weniger problematisch. Bei einem Terrorismusfilter wird tatsächlich inhaltlich auf Konformität überprüft und hier kann ich die Kritik deutlich besser nachvollziehen, dass so etwas leicht auch auf weitere Arten der inhaltlichen Filterung ausgeweitet werden könnte. Das Problem des Overblockings besteht dabei ebenfalls weiterhin.

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das hat nicht mit „Ich kann mit der Musik nichts anfangen zu tun“. Musik ist eines der subjektivsten Medien aller Zeiten. Du kannst objektiv vielleicht sagen, dass irgendwas nicht im Takt ist, aber auf einer subjektiven Ansicht, kann es eben ein eine bewusste Entscheidung vom Produzenten oder Musiker sein.

in meinen Augen ja, weil es nicht Menschenmöglich wäre, wenn jeder Musiker, ob jetzt berühmt oder nur Besitzer eines Soundcloud Accounts anfragen würde, ob er dieses Stelle vom Song nutzen kann. Vor allem, weil nicht nur ein Song genommen wird, sondern 2,3,4 oder sogar 10 verschiedene Songs, die dann zusammengefügt und eine neues Song ergeben.
„Remix Culture“ vom Rechtswissenschaflter Lawrence Lessig, der auch Creative Commons gegründet hat, sagt selber, dass durch die digitale Technologie von einem Read only Kultur zu einer Read/Write Kultur umgeformt wurde. Web 2.0 ist bspw. auch ein R/W Kultur.

Hier sogar ein interessanter TED-Talk von Kirby Ferguson, der sogar sagt, dass nahezu alle ein Remix ist, da Musikstücke kopiert werden (Copy) und dann tranformiert und umgeformt werden (transform) und am Ende mit anderen Song und Stücken kombiniert werden (combine).
Hier zeigt er sogar, wie der Literaturnobelpreisträger Bob Dylan ältere Song in seiner Art und Weise „geremixt“ hat und wie allegemein Erfindungen aus genau dieser „Remix-Schrittweise“ besteht:

Also, wird Artikel 13 auch für Musikschaffende problematisch und das hindert was, was wichtiger ist, als Nachfragen, und zwar Kreativität und Neuinterpretationen!

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Wenn Kreativität und Neuinterpretation darauf beruhen, anderen ihr Recht am eigenem Werk zu entreißen, bin ich wohl dafür, das einzuschränken. Und es geht mir hier nicht um die Anpassung nach schritten, sondern darum ein Sample zu nehmen, kurz zu pitchen, mit anderen zusammenzuklatschen dun zu behaupten ich habe was neues gemacht. Das hat nichts mit Kreativität zu tun, sondern ist einfache Geldschneiderei, wenn man bereits “funktionierende Melodien” nimmt leicht anpasst und erneut verkauft. Und dann noch so frech ist und nicht teilen will.
Es ist dann nicht so, dass es keine Möglichkeit mehr gäbe genau das weiterhin zu machen. man kann Cloud mit Liedern anbieten, wo man einfach anklickt, von wem ich was genommen habe und am Ende wird er eben bezahlt. Als ob das in der heutigen zeit noch so ein Problem wäre.

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ich habe hier kein einziges Bsp gezeigt, die nur einfach etwas pitcht und dann als sein eigenes verkauft. Das Bsp Vaporwave beruht auf diese Art und spielt mit 70er/80er Jahre Filmen, Technologien, Videospiele und dem Postmodernismus, was schon die Entwicklung der Konsumkultur persifliert.

Ich bin der Meinung, dass es keine Restriktion im Kreativität geben soll. Wenn Geld geblecht wird, werden am Ende die sowiso reichen Musiklabels reicher und nicht die eigentlichen Musiker.

BTW du als Mensch bist auch ein Remix. Du bist die Kopie von deiner Mutter und deinem Vater, was eben etwas transformiert und kombiniert wurde :wink:

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Dabei musste ich an folgendes denken, denn ich glaube du machst es dir mit dieser Argumentation etwas zu einfach:

Oder auch 4 Chords von The Axis Of Awesome.

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