Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Für mich klingt das schon nach einer Forderung YouTube zu verbieten.

Ich werde diese Textstellen wohl auch nicht wieder rauskramen, denn sie existieren nicht. Genau so wenig wie meine angebliche kindische und bockige Reaktion die es nie gegeben hat.

Welche Anforderung denn? Ihr Bestes zu versuchen? Denn mehr wird gar nicht gefordert.
Wenn ich jetzt mal mit Fantasie argumentieren darf: Das kann sogar Youtube noch durchlässiger machen für Zitate etc. Denn der Satz:

„Member States shall ensure that users in all Member States(*)are able to rely on the following existing exceptions and limitations when uploading and making available content generated by users on online content sharing services: (a) quotation, criticism, review;(b) use forthe purpose of caricature, parody or pastiche.“

muss genau so gelten wie Alles andere auch. Dass Unternehmen unliebsame Reviews striken wie im bisherigen ContentID System oft unterstellt wird, wird damit illegal.

Bezweifel ich sehr stark. Einzelne Parteien aus einzelnen Ländern machen nicht einfach solche Entwürfe. Die entstehen auch in Arbeitsgruppen in denen meines Wissens nach viele Parteien vertreten sind.
Aber mit einer Quelle zum Erstellungsvorgang des Textes könnte man mich evtl eines Besseren belehren.

Der Beitrag ist eine Antwort auf meinen Beitrag.
Ich war sehr wohl mit dieser Aussage gemeint. Da hilft auch kein zurückrudern mehr.

Man hätte mich dort auch anfechten können, und meine Argumente dazu hören wollen.
Oder man nutzt die Gelegenheit um mich als „polemisch“ und „an den fakten vorbeigehend“ zu bezeichnen. Und obendrein dann noch die Parteizugehörigkeit vermuten, denn alle die gegen deine Meinung sind, sind ja vom „Feind“!
Hier gibt es kein Wohlwollen, denn dann geht man auch mit minimalprovokanten Aussagen anders um. Du darfst gerne meine Aussage wie „Fake News“ in Frage stellen, dann würde ich es erklären.

Es ließt sich sehr gut raus wem du die „Schuld“ zuschiebst. Zum Beispiel als du das hier gesagt hast:

oder das:

Ich finde wenn man hier seine vielschichtige Betrachtung darstellen will, dann würde man auch dazu sagen, dass der Text ja das eine ist, aber wer dann dafür stimmt - der steht auch dahinter und will es als Realität haben.

„best effot“ sie sollen ihr bestes versuchen. Mehr steht da gar nicht. Es steht wirklich in der Richtlinie, dass sie sich „Straffreiheit“ verschaffen wenn sie ihr bestes versuchen. Normalerweise ist das eine Formulierung wegen der Rot-Rot-Grün auf die Barrikaden gehen, weil mal wieder ein Konzern dank der CDU sich um das Gesetz drücken kann. Aber in dieser verkorksten Debatte ist das schon zu viel.

Wenn du dich hier wieder darauf beziehst, dass es möglich bleiben soll Reviews Zitate etc. hochzuladen, aber dennoch gefiltert werden muss auf großen Plattformen, die sich einen Filter leisten können. Dann ist das kein Widerspruch. Sondern eine Aufforderung eine entsprechend große Toleranz dem Konzern gegenüber zu haben.
Wenn du etwas anderes meinst, lege es doch bitte nochmal dar - ich habe nur noch im Kopf wie du dich an dem oben genannten gestört hast.

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ja, wie gesagt: einer der vielen widersprüche in der richtlinie. es ist technisch nicht möglich beides zu realisieren.

die CDU ist halt federführend bei der richtlinie, da sie sowohl den fraktionsvorsitz der größten fraktion als auch den verantwortlichen für die entsprechende richtliniengruppe stellt. ja auch andere parteien aus der fraktion sowie andere fraktionen haben ein gewisses maß an einfluss, aber die CDU hat sich hier durchaus clever einen gravierenden einflussfaktor gesichert, der nicht zu verneinen ist.

ne warst du wirklich nicht. mein beitrag war eine antwort auf: die Böse CDU. dann hab ich halt aufgeführt, was die CDU im rahmen der richtline und der diskussion darum alles verbockt hat. das war nicht auf dich bezogen.

und gleichzeitig steht in der Richtlinie, dass sie sich strafbar machen, wenn sie nicht zukünftige verstöße verhindern. wie gesagt: die widersprüche in dieser richtlinie sind massivst und ermöglichen keine klare einschränkung in die eine wie in die andere richtung. nur best effort wird durch die widersprüche tatsächlich direkt ausgehebelt.

ist dann auch gleich eine der möglichen antworten auf deine letzte frage.

Hier kommen beide Seiten zu Wort.

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Wenn man bedenkt, dass Artikel 13 nur wegen der aktuellen Regierung in Frankreich und Artikel 11 nur wegen der von Deutschland drin sind, dann kann man denk ich schon sagen, dass die CDU maßgeblich für den Schlamassel verantwortlich ist…

“Vater” von neuem EU-Urheberrecht hält Verbot von Youtube für denkbar

https://mobil.derstandard.at/2000099522644/Vater-von-neuem-EU-Urheberrecht-haelt-Verbot-von-Youtube-fuer

Interessant der Axel Voss will sich also noch mehr unbeliebter machen. Die CDU werde ich wegen solchen Leute nicht mehr wählen.

Endlich zeigt der Typ sein Wahres Gesicht er pfeift auf die Meinungfreiheit der Menschen einfach traurig der Typ, will wirklich das Internet zerstören.

Wieder ein toller artikel von Golem.
Diesmal gings um die Diskussion im Bundestag. Da wurden auch Medienrechtler von verschiedenen Unis angehört und was die zu sagen haben (der Titel ist ein bisschen bekloppt, aber ansonsten sehr lesenswert). Was der Vossten sagt ist zu vernachlässigen, aber das die Medienrechtler vor Zensur warnen (durch die Bank weg) und auch der UN-Sonderbotschafter davor warnt sollte das schon zu denken geben.

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Eine Maßnahme einzubauen, die einen möglichst hohen Prozentsatz von Urheberrechtsverletzungen filtert und gleichzeitig einen möglichst hohen Prozentsatz an Zitaten, Parodie etc. durchlässt ist deiner Ansicht nach unmöglich? Und wo ist das denn widersprüchlich? Es gibt einfach mehr als eine Zahl an der das Ergebnis gemessen wird. Das kann doch nicht den Verstand von Artikel 13 Gegnern übersteigen. Natürlich ist das möglich.
Und die Leute die fälschlicher Weise gefiltert wurden wird ein System zugesichert, damit sie dagegen vorgehen können.
Es ist sogar ohne weiteres denkbar, dass man bei den beiden Zielzahlen den Prozentsatz der Durchlässigkeit von Zitaten und Parodien höher gewichtet.

Diesen Teil würde ich gerne mal mathematisch durchgehen.
Anzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament: 751
Davon EVP: 217
wiederum davon CDU/CSU: 34
Es braucht also 376 Stimmen damit etwas mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
Man kann daran gut sehen, wie viel Einfluss die CDU/CSU auf ihre eigene Partei hat - auch wenn sie den Vorsitz hat - wenn man mit einbezieht, dass diese auch Parteiintern abstimmen.
Dazu kommt also, dass 376 - 217 = 159 Sitze von anderen Parteien kommen müssen.
Europaparlament: 751 Sitze.
EVP stellt damit ca. 29% des Parlaments.
CDU/CSU stellt 15,6% der EVP Partei.
CDU/CSU stellt 4,5 % des Parlaments.
Du überspitzt den Einfluss der CDU/CSU maßlos. Ich finde die Aussagen die in dieser Debatte zur CDU getroffen werden als völlig an den Haaren herbeigezogen. „#niewiedercdu“ ist einfach realitätsfern. Die CDU allein hat damit so wenig Einfluss auf das Europaparlament, dass man sie bei einer Bundestagswahl nicht einziehenlassen würde.
Man kann den „gravierenden Einfluss“ sehr wohl verneinen.

„uhh eine weiterer rein polemischer, an den fakten vorbeigehender beitrag eines CDU-fans.“
Auf wortwörtliche Antwort auf meinen Beitrag.
Aber bevor wir noch mehr ausflüchte hören können wir es auch darauf beruhen lassen.

Nein die Richtlinie besteht darauf, dass sie es wenigstens Versuchen. Nur wer es nicht ernsthaft versucht kommt überhaupt in die Haftung. Hier ist nichts widersprüchlich. Es ist nur unfassbar einfach für Unternehmen keine Strafen zu bekommen. Das wunderbar, denn so kommt es zu keinem oder nur sehr wenig overblocking. Die genauen Zahlen werden rechtmäßig von der Legislative der einzelnen Länder festgelegt. Ein fabelhaftes Ergebnis einer EU Richtlinie. Deutschland darf darauf bestehen, dass 100% der Zitate und Parodien durchgehen müssen und dafür in Kauf nehmen, dass die Zahl der geblockten Urheberrechtsverletzungen etwas geringer ausfällt. Deutschland kann damit ein Land werden, dass eine Kunstfreiheit für seine Einwohner garantiert. Ob man das dann im Bundestag so umsetzt ist mit „Bäumchen wechsel dich“ Parteien wie der SPD leider nicht zu erwarten. Natürlich wird sich die CDU auch nicht als Ritter in glänzender Rüstung hervor tun. Nur Artikel 13 hat mit dem Ganzen dann nichts zu tun. (Aber Föderalismus ist eigentlich schon geil)
PS: Best effort wird gerade nicht dadurch ausgehebelt. Was redest du denn da?

So, und da haben wir doch schon die Rechtsunsicherheit. YouTube müsste also für jedes Land nen eigenen Filter einrichten.
Was passiert dann, wenn in Deutschland einer was mit Material von einem Franzosen hochlädt und das dann bei uns durch den Filter geht, während es in Frankreich geblockt wird? Haftet dann YouTube? Oder der Deutsche? Oder der deutsche Staat?

Wieso ist dann bspw. überhaupt Artikel 13 drin? Ohne die Zustimmung von Deutschland im Austausch für Frankreichs Zustimmung bei Artikel 11 wären die in der Richtlinie gar nicht drin gewesen.

Außerdem ist doch Axel Voss maßgeblich für die Richtlinie verantwortlich. Und aus welcher Partei kommt der?

Ja, mit Verzögerungen von mehreren Wochen, die für gewinnorientierte Channels schon mal arge finanzielle Belastungen bedeuten.

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Nicht nur meiner Meinung nach, sondern aller, die einigermaßen auf dem Stand der heutigen Technik sind. Wir sind weit davon entfernt, dass Computer Semantik einwandfrei und zuverlässig verstehen können. Dementsprechend ist diese Forderung der Richtlinie ein Widerspruch in sich und steht in völligem Konflikt mit der technischen Realisierbarkeit.

Dieses System basiert aber auf einer umgekehrten Beweisführung, sieht keinerlei Entschädigungen für unberechtigte Sperrungen vor und schränkt die Möglichkeiten zur Berichterstattung massiv ein.

Deiner Schilderung entnehme ich, dass du nicht sonderlich viel darüber weißt, wie gesetzestexte allgemein und speziell im Europaparlament erarbeitet werden. Der Einfluss der aller meisten Abgeordneten beschränkt sich darauf, dass sie einen gesetzestext ablehnen oder annehmen können, meistens nicht einmal das, da viele einfach nach fraktionslinie abstimmen.

Den haupteinfluss auf die Formulierung eines solchen Textes haben hingegen die kleinen Arbeitsgruppen, die meistens anteilig aus den jeweiligen fachpolitikern der einzelnen Fraktionen gebildet werden. Das sind dann maximal 2-3 Politiker pro Fraktion. Das heißt die meisten europäischen Parteien hatten bei der Richtlinie faktisch keinen Einfluss.

Darüber hinaus gibt es in diesen Arbeitsgruppen noch spezielle Rollen, wie die des chefunterhändlers Voss (CDU), welche Richtlinienkompetenzen gegenüber den anderen Mitgliedern der Gruppe mit sich bringen.

Dementsprechend ist eine Feststellung, dass die CDU und ganz im speziellen Voss keinen gravierenden Einfluss auf die Richtlinie hatte, völlig vorbei an der politischen Realität.

Mit einer klaren Trennung durch eine explizite Zitierung der entsprechenden Frage. Wenn du das nicht sehen willst, kannst du gerne darauf beharren, deine Interpretation bleibt nur leider falsch. Allerdings ist das ein wunderbares Beispiel dafür, dass selbst der Mensch Semantik oft falsch erkennt und dieser muss nun nach der Richtlinie Programme entwickeln, die dies besser können…

Nope in dem Absatz zur Verhinderung von weiteren Verletzungen des Urheberrechts ist explizit nicht die Rede von best effort. Stattdessen steht dort klipp und klar, dass der Plattformbetreiber in jedem Fall eine solche verhindern muss.

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nein. youtube müsste sich an die gesetzeslage in irland halten, da google die seiten youtube.de, youtube.co.uk, etc. in europa durch die dienstleistungsfreiheit grenzübergreifend aus dublin ausgehend anbietet.

die rocketbeans, müssten sich an die gesetzeslage in deutschland halten.

es gibt zwar viele rechtsunsicherheiten durch diese reform, vorallem da es noch kein gesetz gibt, sondern dies erst ausgearbeitet wird und wir und hypothetisch über ein künftig eventuell geltendes gesetz unterhalten, aber die rechtszuständigkeit hat noch niemand angezweifelt.

Die SPD hat bei dem Deal auch was bekommen. Kannst ja mal recherchieren bei welchem Thema Frankreich seinen widerstand im Februar aufgegeben hat.

Und ja, ich habe dafür verlässliche Quellen die ich hier aber nicht zitieren kann.

Du verwechselst schon Rechtsunsicherheit damit, dass andere Länder auch Gesetze haben. Denken wir dochmal deinen Gedanken zu ende; Selbst wenn die EU zum Superstaat wird und wir eine einheitliche Gesetzgebung erhalten und nicht mitreden dürfen. Muss Youtube dann auch noch Gesetze von China, Russland, Saudi Arabien etc. einhalten. Schafft man bisher auch ganz nice. Wenn es in anderen Ländern illegal ist, wird es dort geblockt. Das ist das Problem des besagten Landes. Und da unsere europäischen Nachbarn auch Demokratien sind, werden die sich das wählen dürfen. Denn Gott sei Dank werden den Nationen nicht einfach Gesetze diktiert.

Weil man Kompromisse macht. Das ist besonders dann einfach, wenn man die genauen Gesetze dann noch selbst erlassen kann. Denn dann kann man das noch schön ausgestalten.
Und weil die mein „Du überspitzt den Einfluss der CDU/CSU maßlos.“ zitierst:
Deutschland ist mehr als die CDU, zum beispiel die wackel SPD die genau so den Vertrag „bricht“ wie die CDU :smiley:

Weil er den Text vorliest und unterschreibt ist für die Erlassung der Richtlinie das Parlament verantwortlich.

Falls es überhaupt gefiltert wird, was man ja wie beschrieben im nationalen Gesetz regulieren kann. Dann müsste man in die „Revision“ gehen, deren Zeitraum wir nicht kennen / du dir ausdenkst, dass es mehrere Wochen dauert.

Anhand der Vielzahl der genannten Quellen muss mich das ja überzeugen. Wer bei „Alle“ nicht eine nennt ist unglaubwürdig. Eigentlich sollte hier schon eine handvoll gleich mitgeliefert werden.

Wiedermal: Gott sei Dank, dass sie nicht einwandfrei sein muss. Man kann ja regulieren, dass der Fokus darauf liegt, dass auch alle legitimen Zitate Parodien etc. durchkommen. Best effort ist dann auch erfüllt, wenn sie nur evtl 40% des geschützen Materials blocken. Das dürfen wir Deutschen dann nochmal für uns entscheiden. Föderalismus ist echt geil - nur so bekommen wir keine Gesetze von Menschen, die irgendwo in anderen Ländern sitzen.

Das Thema hatten wir schon und es ist wirklich immernoch falsch, auch wenn du es mit der Sturheit eines Bots immer wieder postest. Geschütztes material veröffentlichen wird zur Strafe führen. Das Material wird auf YT veröffentlicht. Es kommt zur Anzeige wie es in jedem anderen Verfahren passiert. YT zieht die „Gehe nicht ins Gefängniskarte - denn ich habe es ja versucht“- Karte. Der Beweis, dass etwas veröffentlicht wurde muss trotzdem erbracht werden. Ist halt nicht besonders schwer da es ja öffentlich ist. Die Regelung des Filters ist nur der Freifahrtsschein im Nachhinein.

Ausgedachtes Argument ohne Quelle oder Rückhalt. Die Richtlinie erfordert, dass es genau nicht einschränken soll. Du hast halt genug Fantasie um die vorzustellen, dass es passiert. Das ist aber kein Fakt mit dem man Argumentieren kann.
Fantasie != Fakt.

Du hast schonmal entnommen, dass ich CDUler bin. Zeig doch bitte mal dein Wohlwollen in der Diskussion indem du deine Fantasie nicht nur bei deinen Argumenten auslässt, sondern auch bei der Darstellung der anderen Diskussionsteilnehmern.

Erstmal ist die Formulierung des Textes nicht das Wichtige, sondern ob er zur Richtlinie erlassen wird. „Für die Erlassung der Richtlinie das Parlament verantwortlich.“ wie ich bereits weiter oben in diesem Beitrag hingewiesen habe.
Aber wenn wir uns am Verfasser des Textes stören wollen kann man das auch mal machen. Nur gibt es dabei zu beachten:

Danke für mein Argument. Es wundert mich sehr, dass du mit diesem Argument dich daran störst, dass angeblich die CDU schuld sei. Denn selbst wenn wir annehmen, dass diese 2-3 Abgeordneten der EVP dann CDUler waren, beschreibst du doch richtig, dass S&D, EKR, ALDE, Grüne/EFA, GUE-NGL, EFDD und ENF als auch manche Fraktionslose in die Arbeitsgruppen kommen. Also unter der gütigsten Annahme, dass alle von der CDU stammen, und sagen wir auch die EVP 3 Abgeordnete in der Arbeitsgruppe hatte und die anderen nur 2 und wir die Fraktionslosen rausnehmen; Ergibt sich folgendes Bild:
EVP/CDU: 3
Alle anderen: 14
Dass nicht jeder einzelne Politiker an der Erstellung des Textes mitarbeitet ist offensichtlich wenn man die Realität nicht vergessen will: das sind 751 Leute. Aber alle dürfen ja am Ende abstimmen. Kein Grund auf die Barrikaden zu gehen.

wie eben beschrieben: Nein. Im günstigsten Fall für deine Argumentation nicht mehr annährend.

Ich erkenne bei dir wirklich absolut kein Wohlwollen in dieser Diskussion. Ich finde es schon wirklich asozial wie du aus diesem Verhalten noch versucht Profit zu schlagen. Sogar auf die Ansage hin, dass wir es beruhen lassen können setzt du noch drauf.

Wie ich oben beschrieben habe ist in einem anderen Absatz dann geschildet, wie die Plattform dann die „Gehe nicht ins Gefängnis“- Karte ziehen kann. Auch noch in Artikel 13. Damit genau so gültig wie jeder andere Absatz von Artikel 13.

i doubt „verlässliche quelle“, wenn man hier keinen zeitungsartikel oder ähnliches zitieren kann :smiley:

gib mal ein stichwort? oder wo soll ich meine recherche anfangen? soll ich einfach in google „widerstand frankreich“ „protest frankreich“ suchen? ich lande immer nur bei den gelbwesten

Den Zeitraum kennen wir dank dem Artikel 13 AD ziemlich genau.
Und der beläuft sich eben auf mehrere Wochen.

https://www.golem.de/news/uploadfilter-voss-stellt-existenz-von-youtube-infrage-1903-139992.html

Einmal hochscrollen und da wäre eine Quelle gewesen.

Also ein „Berichterstatter“ ist schon ein bisschen mehr als ein Vorleser und Unterschreiber.

Der Unterschied ist, dass die von dir genannten Staaten nicht in der EU sind. Ich als nicht mal kurz nach Russland rüber, Zeugs hochladen und wieder zurückgehen könnte.
Zudem dachte ich immer, dass die EU auch dazu da wäre, Gesetze, Normen usw. zu vereinheitlichen und nicht den einzelnen Nationen eine ultra schwammige Richtlinie hinzulegen, mit der nachher wieder jeder sein eigenes Süppchen kochen kann. Gerade bei Themen die das Internet betreffen sollte man zumindest in der EU einheitlich sein.
Sonst filtert nachher Dänemark gar nicht und Ungarn alles und wir sind am Ende gar nicht weiter. Eher sogar n Schritt zurück.

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Endlich nennt einer diesen Punkt auf einer seiner Beiträge damit er ihn mal mit bekommt.

Bist Du dir da sicher? Für Fragen, die das Urheberrecht betreffen, gilt soweit ich weiß das Schutzlandprinzip. Wenn YouTube ein Werk eines deutschen Urhebers in Deutschland nach Artikel 13 öffentlich und unrechtmäßig wiedergibt, dann würde die Haftung nach der deutschen Version von Artikel 13 erfolgen.

Ich bin mir hier allerdings selbst nicht so ganz sicher, deswegen frage ich.

Wiedereinmal: da sich die Richtlinie hier selbst widerspricht ob nun best effort oder das blocken jeglichen rechtsverstoßes angewendet werden muss, ist so eine eindeutige Aussage schlichtweg falsch.

Nein deine Schilderung des Sachverhaltes ist falsch. Es geht nicht um mögliche rechtsverfahren zwischen rechteinhaber und plattformbetreiber, sondern um das anwendungsprinzip der uploadfilterung. Wenn du als Ersteller eines Videos aufgrund eines solchen filters dieses nicht hochladen kannst, obwohl du keinerlei Rechtsverletzungen begangen hast, entstehen dir ungerechtfertigte einnahmeverluste, du musst den Nachweis erbringen, dass du rechtskonform agiert hast und du hast den ganzen Ärger am Hals.

Deine Fantasie sagt dir wohl eher, dass eine entsprechende Einschränkung nicht vorkommen kann. Wenn man dieser Argumentation nämlich folgt und die widersprechenden Passagen aus Artikel 13 ignoriert, kann schlicht kein anderer Schluss getroffen werden, als dass Artikel 13 technisch nicht umsetzbar ist.

Da die Technik nämlich nicht eindeutig sagen kann, ob es sich um einen rechtsverstoß handelt oder nicht, müsste sie nach deiner Argumentation jegliches Video zulassen.

Doch natürlich. Die Formulierung einer Richtlinie ist das absolut wichtigste, da die Formulierung rechtliche Feinheiten festsetzt. Bestes Beispiel für so einen Fall wäre: der Ankläger muss die Schuld des Angeklagten belegen vs der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen.

Ich finde es bezeichnend, dass du den hauptpunkt meiner Argumentation, nämlich dass Voss als unterhändler die Richtlinienkompetenz hat, schlichtweg ignoriert hast.

Du meinst den wohlwollen deinerseits deine fehlerhafte Interpretation nicht zuzugeben und stattdessen mir, trotz Beteuerungen einer nicht persönlichen Intention, diese weiter unterstellst?

Nein, denn die best effort Karte zieht nur in einem spezifischen Fall eines ersten rechtsverstoßes, nicht bei der Verhinderung weiterer. Wie gesagt, der Richtlinientext ist da eindeutig widersprüchlich.

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Als Tipp: geht da auch um nen Stream

Es gibt für beide Einigungen zwischen Deutschland und Frankreich mehr als genug Quellen, die Verbindung, für die ich eine persönliche Quelle habe, wurde aber soweit ich das beurteilen kann noch nicht öffentlich gezogen. Wundert mich aber auch nicht, da beide Themen journalistisch eher am Rand mitlaufen und über die Details diplomatischer Verhandlungen zwischen Deutschland und Frankreich nur bei deutlich wichtigeren Themen berichtet wird.