Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Das kann doch nicht dein ernst sein :rofl:

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Guter Punkt, aber er ist nunmal das Gesicht der vorgeschlagenen Richtlinie und sollte zumindest über einen fähigen Berater verfügen, der ihm mal kurz erklärt, gewisse Sachen lieber nicht zu posten, als sich lächerlich zu machen.

Erinnert mich ein wenig an einen Bericht von Polizisten an eine Staatsanwaltschaft, wo - neben all dem anderen grausigen Zeug - der Polizist davon überzeugt war, dass das Benutzen des Mortal Kombat Logos der entscheidende Beweis ist, dass der Beschuldigte ein Nazi ist und gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat (und ja, man muss MK nicht mögen, aber dass war dann doch etwas weit hergeholt).

Sehe hier ein wenig eine gewisses Lernresistenz. Hr. Voss mag kein Vollidiot sein (im Gegenteil, er scheint wirklich daran zu glauben, dass er mit den Artikeln Google, Facebook und Konsorten Einhalt gebieten kann :roll_eyes:), aber zeigt aktiv so viel Nichtwissen in genau der Materie, wo er sich als Experte auszugeben versucht. Eigentlich muss man ihn knuddeln (und daran hindern, den Posten-Button zu drücken :stuck_out_tongue_winking_eye: ).

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Und wenn er alles am Ende versteht, was sein Berater ihm beigebracht hat und den Finalen Test besteht, gibts den hier:

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Richtig nur bedeuten automatische erkennungssysteme nicht zwangsläufig anhaltslose komplettüberprüfungen, zwangsweise lizenzssysteme mit Vertriebsgesellschaften oder die automatische Sperrung bei erkennungen.

Und übrigens: wenn absehbar ist, dass eine Gesetzesänderung mehr Schaden als nutzen für eine Gesellschaft verursacht, dann kann man sie auch einfach fallen lassen.

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BeHaind und Herrnewstime haben Beef seit Jahren und verstehen sich ganz und gar nicht. David selbst hat schon sehr hasserfühlte Aussagen gegen HerrNewstime geäußert und hat einfach die Chance gesehen den Newstime einen reinzuwürgen.

Danke für die Info.
Ich schätze deshalb wurde der Tweet wohl fallen gelassen.

Herr Voss hat auf den Tweet reagiert.

Ich empfehle allen sich den Audiomitschnitt anzuhören, wo der Beweis zu finden ist.

Gesetzgebung sei ein Wettbewerb laut Axel Voss.

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Wie soll das Aussehen? Eine automatische Erkennung kann rein logisch nicht Anlass bezogen agieren, da sie dann nichts mehr erkennt. Also ganz konkret, wie sollten Urheberrechtsverstöße im Web 2.0 erkannt erkannt werden?

Ich glaube viele in der Bubble verkennen, dass seine primären Adressaten nicht in dieser Bubble sitzen, sondern im EP und den anderen Parteien. Darüber hinaus ist die Strategie, sich selbst zum Blitzableiter für die Reform zu machen nicht ganz dumm, da so die sachlichen Argumente der Gegenseite im Sturm der persönlichen Angriffe untergehen.

Im Übrigen hat er sich auch nie als IT-Experte gemeldet, sondern ist Jurist und in seiner Rolle als Berichterstatter auch Diplomat und Unterhändler, der die Positionen der unterschiedlichen Gruppen im EP auf einen Nenner bringen muss.

Hier trifft die IT-Welt, in der juristische Fachkenntnisse nicht so weit verbreitet sind auf die Welt der Juristen, in der IT-Kenntnisse gegenüber digital natives fehlen. Aus der Sicht eines Juristen ist die Aussage „Uploadfilter stehen nicht im Text“ anders zu bewerten, denn für ihn stehen die Abwägungen (Verhältnismäßigkeit, Definition Artikel 2, 5) im Vordergrund während dem ITler hier nicht die notwendige juristische Ausbildung hat und er die Aussage deswegen anders einordnet. Das nehme ich im übrigen einen Solmecke auch sehr übel, da er nicht versucht eine Brücke zu bauen, sondern weiter polarisiert - außer natürlich ein anderer Jurist ist anwesend, wie bei World Wide Wohnzimmer, wo er kaum wieder zuerkennen war.

Die Aussage von Voss ist, dass Verlage Lobbyarbeit betrieben haben (wie alle Stakeholder) aber nicht, dass sie ihn oder andere Abgeordnete erpresst hätten. Ein entscheidender Unterschied.

Also ich höre aus dem Audiomitschnitt jetzt keine Bestätigung der Drohung raus. Er gibt zu das es Einflussnahme gibt, dass dies aber von allen Seiten passiert und er das nicht als Problem sieht. Leider druckst er extrem rum, so dass man manchmal nicht genau weiß, wen meint er jetzt gerade. Auf jeden Fall eine Aussage, die man kritisch betrachten kann, aber für mich klingt das eher nach einem Missverständnis.

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öhm doch kann sie. Du kannst zum beispiel mit einer ganz einfachen stichwortsuche mögliche urheberrechtsverletzungen finden und dann entsprechend diese fälle weiter untersuchen.

so wie sie auch im analgoen bereich funktioniert: durch aufdeckung der verletzungen durch die urheber bzw deren rechtlicher vertretung. dass du damit nicht alle fälle abdecken kannst ist hierbei übrigens kein argument, denn auch im analogen bereich wird die urheberrechtsverletzung von klein kai aus hinterwassmannsdorf nur durch zufall aufgedeckt werden.

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Darauf wollte ich auch nicht hinaus.
Deswegen meinte ich ja, dass zu hören ist wie er sagt, dass Gesetzgebung ein Wettbewerb sei.
Also bedeutet das, dass der mit dem dicksten Spendenkonto mitbestimmen kann.

Da er sonst viel hin und her faselt und etwas nicht versteht oder nicht verstehen will, bleibt dazwischen leider viel interpretationsspielraum. Aber allein das was gesagt wurde, finde ich bedenklich.

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Wenn du schon so an eine Freimaurer mauschelei glaubst: Google und Amazon hätten aber das dickere Spendenkonto :smiley:

Es gab parteiübergreifend viele Gegenvorschläge im EP, auf die allerdings nicht eingegangen wurde. Julia Reda war immerhin Schattenberichterstatterin und daher auch wesentlich in den Gesetzgebungsprozess involviert, vergleichbar mit Herrn Voss selbst. Ihre Vorschläge wurden allerdings nicht berücksichtigt:

Hier zwei der angesprochenen Vorschläge, die öffentlich gemacht wurden:

  • Vorschlag von Herr Wölken, eingebracht im EP. Vorgeschlagen wurde zum Beispiel, dass Plattformen es den Rechteinhabern erleichtern sollen, rechteverletzende Werke zu finden. Bei YouTube zum Beispiel durch ein ContentID, welches aber nicht selbständig blockiert. Die Rechteinhaber können damit Plattformen nach ihren Inhalten durchsuchen und nach Beurteilung, ob eine Schranke des Urheberrechts vorliegt, blockieren. Nutzer sollen innerhalb einer zeitlichen Frist gegen eine Blockierungsanfrage vorgehen können. In der Zeit bleibt der Upload online, wird nur nicht mehr öffentlich gelistet.
  • Vorschlag von Frau Reda, eingebracht im EP, welcher unter anderem die betroffenen Plattformen einschränkt.


Außerdem der letzte Woche veröffentlichte Vorschlag der CDU Deutschland, der europaweit hätte vorgetragen werden können.

Konkrete Gegenvorschläge von Juristen und unabhängigen Stellen gab es zum Beispiel:


Außerdem gibt es einige Studien darüber, die die Prämisse der “Value Gap” oder die Vereinbarkeit mit EU-Recht in Frage stellen. In beiden Fällen wäre Artikel 13 schlechter als der Status Quo:


Neben diesen Expertenmeinungen gibt es natürlich noch genügend Kritik von fast allen Stakeholdern, die ich jetzt nicht alle aufzählen werde. Einiges davon wurde die letzten Wochen auch hier im Thread verlinkt.

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Vorhin gab es beim ZDF ein sehr spannendes Interview mit Herr Voss. Der Moderator hat sehr viele kritische Fragen gestellt und blieb auch wirklich hartnächkig dran.

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Die Spenden aber kaum was, warum auch immer. Google hat in den letzten 4 Jahren 51 Millionen $ weltweit für Parteispenden ausgegeben. Bei Volkswagen (einfach als Beispiel) waren es im gleichen Zeitraum über eine Milliarde.

Wenn sie es drauf anlegen würden, könnten Facebook und Google sicherlich viel mehr Einfluss nehmen, als sie es momentan tun. Man könnte ja auch mal einen Tag den Service abschalten, wie Wikipedia. Aber man legt scheinbar extrem viel Wert darauf, als politisch neutral zu bleiben. Das kann ich einerseits verstehen, die Konzerne haben naturgemäß den Ruf, die Menschen sowieso schon zu beeinflussen mit ihren Algorithmen. Ob das bei all dem Lobbyismus und all den Geldern in der Politik aber langfristig die richtige Strategie ist, bleibt abzuwarten. So ist man bei aller Gesetzgebung immer der Depp.

Man merkt in dem Interview das Axel Voss absolut keine Ahnung hat.

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Großes Lob an den Moderator. Der hat seinen Job aber auch verdammt gut gemacht.
Das war das kritischste Interview, dass ich bis jetzt mit Axel Voss gesehen / gelesen habe.

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Doch kann man, wenn man die politischen Ideale über die Karrieren einzelner stellt.

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Die Vorschläge beziehen sich alle, soweit ich es überblicken kann auf eine ältere Version der Richtlinie, die in entscheidenden Punkten von der aktuellen Richtlinie abweicht.
Unter anderem wurde die Definition des „performs an act of communication to the public“ in Recital 38 gepackt, was zumindest fragwürdig ist.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Plattformen nach dieser Fassung der Richtlinie keine Möglichkeit gehabt hätten einen Safe Harbour Status zu erlangen.

Auf beide Kritikpunkte gibt die aktuelle Version der Richtlinie eine Antwort, indem zum einen die Definition nicht mehr in einem Recital ist sondern in Artikel 17, Absatz 1 geklärt wird und zum anderen über Artikel 17, Absatz 4 die Möglichkeit, einen Safe Harbour Status zu erlangen gegeben ist.

Das eigentliche Problem - wie sollen in Zukunft Urheberrechtsverstöße im Web2.0 festgestellt und beseitigt werden adressiert nur der Vorschlag von Wölken, der es Vorsieht, dass jeder Rechteinhaber seine eigenen Filter zur Erkennung von Verstößen per Schnittstelle über die Plattform-Datensätze laufen lassen darf.

(b) Provide requesting rightholders all information about user uploaded content made publicly accessible on the service through dedicated automated communication channels, so that the rightholders can inspect the uploaded content and, using the same channels, directly claim recognised copyrighted works and request removal or de-listing as per paragraph 3. The costs arising from the inspection are to be beard by the service providers.

Im weiteren wird ein Video dann aus den Suchergebnissen entfernt, sobald ein Claim eingeht, wobei das Video dann noch aufrufbar bleibt.

In meinen Augen würde die Wölken-Lösung gerade im Bereich der Meinungsfreiheit deutlich größere Probleme erzeugen, da ein Delisting gerade im Bereich von Reviews in der Wirkung einer Löschung deutlich näher kommt, und der Publisher/Verleih über die Schnittstelle sogar seine eigene Erkennungssoftware verwenden kann um entsprechende Werke zu finden. Im Bereich der tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen hingegen, kann zum Beispiel ein Spielfilm bis zu 48h abrufbar bleiben und über das Teilen des direkten Links (meist werden sie eh nicht public gelisted) im verteilt werden.

Die Frage die sich also stellt ist, wer sollte die automatisierte Prüfung vornehmen. In meinen Augen schützt es die Rechte aller beteiligten am besten, wenn die Plattform, die sowieso schon Zugriff auf die Daten hat, diese Prüfung vornimmt.

Voss hat gesagt, dass Gesetzgebung der Wettbewerb widerstreitender Interessen ist. Im aktuellen Fall den Interessen von Plattformen, verschiedenen Gruppen von Urhebern, Rechteverwertern usw. Diese tragen ihre Interessen und die Argumente für ihre Interessen dann vor und im Wettbewerb dieser Argumente entsteht dann ein Gesetzt.

Die Vorstellung, dass Parteispenden eine erhebliche Rolle in dieser Auseinandersetzung spielen mag in Spielfilmen realistisch sein, aber wenn du dir einmal die Zahlen der deutschen Parteien anschaust, sind die Budgets derart lächerlich niedrig (Bundestagswahl 2017 hatte die Bundes CDU ein Budget von circa 20mio, die Bundes SPD hatte 24mio) dass man sich fragen müsste, was die Parteien mit all den schönen Spenden machen?

Hab ja immr gesagt, dass merel eher politik für die EU macht als für das eigne Land.