Berichterstattung aus Newsseiten, Zeitungen und anderen Medien über Rocket Beans

Ja, der ist sehr seltsam. Scheint einfach nur persönlicher Beef von dem mit RBTV zu sein, mit Journalismus hat das nichts mehr zu tun.

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Der T-Online-Artikel ist ja auch völlig okay finde ich.

Naja.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres habe sich dieses Vorgehen abgezeichnet; Rocket Beans hatte damals seine Teilnahme an der Videospielmesse Gamescom abgesagt.

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Gamescom…Gamevasion…irgendwas mit mit Spielen halt :smiley:

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Oh wow, ich bin jetzt kein Anwalt, aber der Quotenmeter-Artikel könnte sich auch gut eine oder zwei Abmahnungen einfangen. Ist schon ein starkes Stück, seine persönliche Abneigung so rauszulassen.

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Der Artikel von Gamestar ist richtig gut und am Ende auch darauf hinzuweisen das man sich benehmen soll richtig so :+1:

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Ich fand eher traurig, dass es offenbar nötig ist das erwähnen zu müssen. :person_shrugging:

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Der Quotenmeter-Typ ist schon eine echt arme Wurst :face_with_hand_over_mouth:

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Der Artikel auf t.online ist auch sehr gut recherchiert:

Demnach sei seit dem 1. Februar „ein Großteil“ des Teams für drei Monate in Kurzarbeit geschickt worden. Zudem reduziere das Unternehmen die Arbeitszeiten auf 70 Prozent, heißt es in der Mitteilung.

„Zudem“ … sollte das nicht „Das heißt, …“ heißen? Ist die Definition von Kurzarbeit nicht, dass man die Arbeitszeiten reduziert?

Aha, im Dezember war wohl eine Gamescom.

Im Februar werde ein solches Event definitiv nicht mehr stattfinden, dafür jedoch das Format „Beef Jr.“, das regulär am 12. Februar wieder ausgestrahlt werden soll.

Äh: die Nachricht war: kein Feber-Event und „Beef Jr.“ wird nur mehr alle zwei Wochen ausgestrahlt, „dafür jedoch […] regulär“ ist da irgendwie irreführend.

Der Artikel bei quotenmeter hat bereits in der Headline eine Aussage, die kreditschädigend gewertend werden könnte, bin ja mal gespannt, wie lange der online ist.

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wobei gerade der Absatz ist strafrechtlich noch im Rahmen würde ich behaupten

Faktisch falsche Tatsachenbehauptungen sind eher „Rocket Beans ist zahlungsunfähig“
da gibt es eine bestimmte Definition die hier nicht erfüllt ist und somit eine Verleumdung darstellt.

Keine Ahnung wie das bei euch heißt oder gibt, aber in Österreich wäre das wohl ein klarer Fall von „Kreditschädigung“.

(1) Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen schädigt oder gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen.

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Ich kenne mich da gar nicht aus, was erlaubt ist und was nicht. Mir ist dieser Absatz nur ins Auge gesprungen, weil das halt wirklich fast 1:1 CJ-Sprech ist. Ich meine erstmal behaupten kann so ein Artikel immer viel, davon lebt die Bild zu 90 % :smiley: . Bzgl. Verleumdung habe ich auch eher an die Überschrift und den einleitenden Satz („Die Rocket Beans sind pleite!“) gedacht. Denn die sind ja faktisch falsch.

Steffen hat es mitbekommen.

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Das ist die Kreditgefährdung, also die Verleumdung die sich auf das Kredit des Betroffenen bezieht bzw. den Kredit schützt

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Keine Ahnung wie es bei euch ist, aber der Unterschied ist, dass falsche Fakten an sich zu behaupten nicht strafbar ist. Wenn du damit aber anderen einer Straftat bezichtigst ist es Verleumdung, wenn du sie unrichtig an ihrer Ehre verletzt (irgendwas mit Ehre), und wenn du damit ihnen finanziell schadest Kreditschädigung.

In der Heinrich-Straße wird Grade bestimmt Polterabend gefeiert :beanevil:

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Einer unserer Geschäftsführer hat mir mal erklärt was da alles zusammenkommen kann wenn es Gerüchte über die Finanzielle schiefläge eines Unternehmens gibt.
Das kann schon sehr schädigend sein.

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In Deutschland

Die Verleumdung im Sinne von § 187 StGB enthält zwei unterschiedliche Tatbestände,

  1. Verleumdung
  2. Kreditgefährdung

  1. Bei der Verleumdung muss in einer Kundgabe gegenüber einem Dritten dem Opfer eine unwahre Tatsache angedichtet werden. Das bedeutet, dass die Unwahrheit der Tatsache für den Täter feststehen muss.Zudem muss die behauptete / verbreitete Tatsache geeignet sein, den anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

  2. Bei der Kreditgefährdung muss sich der Täter neben der Kenntnis der Unwahrheit der behaupteten Tatsache auch bewusst sein, dass sich die Behauptung für eine Kreditgefährdung des Betroffenen eignet.

Heißt also Kreditgefährdende unwahre Tatsache, Schädigungseignung und Wider besseres Wissen müsste vorliegen. Also mindestens die ersten beiden sind erfüllt

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Erstmal „falsche Fakten“ gibt es nicht. Entweder es sind Fakten oder nicht [/Klugscheißmodus aus] :stuck_out_tongue: .

Aber danke für die Einordnung. Unabhängig von der Sache hier wusste ich das tatsächlich nicht. Wäre jetzt davon ausgegangen, dass man grundsätzlich keine Lügen öffentlich verbreiten darf. Wieder was gelernt :slight_smile:

Merci, immer wieder spannend, wie einzelne Rechtsbegriffe im Kern die gleichen, aber juristisch große Unterschiede zwischen unseren beiden Ländern sind.

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