Berufstätige Bohnen gesucht!

Wie heißt denn das Magazin?

Du kümmerst dich darum, wenn Leute ein Aua vom Fallen haben?

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TEENSMAG - kreativer Titel, I know. :smiley:

Okay, stimmt, daran habe ich gar nicht gedacht :smiley:
Hätte halt erwartet, das man viel um Aufträge buhlen muss.

Guter Mann! :smiley:

Man möchte meinen, dass das Absicht war :nun:

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Setzer in einem rechtswissenschaftlichen Verlag.

Hast du mit Hurenkindern zu tun?

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Pass bloß auf deine Wortwahl auf, sonst ergehts dir wie dem Schusterjungen!

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FTFY :kappa:

Bin Project- und Portfolio Manager und Agile Coach in der IT von Großunternehmen - Industrie eigentlich egal, derzeit Bio-Pharma.

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Wie meinen? :thinking:

Ja. Und Witwen und Waisen. :confused:

War ein an Monty Pythons Life of Brian angelehnter Gag. Dort gibt es die judäische Volksfront, die Volksfront von Judäa und die populäre Front. Letzterer wird “Spalter!” zugerufen. Da musste ich durch deinen Post dran denken.

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Lehrer am Gymnasium für Mathematik und Physik

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^^
So ähnlich. Ich sorge dafür, dass du über die Runden kommst, wenn du längere Zeit Krank.

Beispiel: Du brichst dir das Bein, weil zu viel auf dem Weihnachtsmarkt getrunken und hinterm Zelt gestürzt. Dein Arbeitgeber zahlt für die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach zahle ich dir Krankengeld mit dem du dein Leben bestreitest. In der Zeit kümmere ich mich, dass du eine Reha zeitnah bekommt, einen schnellen Termin beim Arzt usw. damit du wieder schnell arbeitsfähig wirst.

So bist du schneller Gesund, dein Arbeitgeber kann dich früher wieder einsetzen und die Krankenkasse spart Geld. Mit dem gesparten Geld kann die Krankenkasse den Betrag senken/stabil halten oder Zusatzleistungen für seine Versichertengemeinschaft bringen.

Also sorge ich täglich für Win-Win-Win-Win-Situationen.

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Sorry für Offtopic aber mal ne Frage: Kannst du mir sagen mit welcher Begründung nach den 6 Wochen die Auszahlung auf 70% gesenkt wird?

Game Designer / Spieleentwickler

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Ja ganz einfach gesagt, weil es im Gesetz im §47 SGB V steht.

Natürlich gibt es bei allen Gesetzen auch eine Gesetzesbegründung. Interessant hierbei ist, dass früher das Krankengeld 80% vom Regelentgelt war. Aufgrund des Beitragsentlastungsgesetzes von 1996 wurde der Wert auf 70% gesenkt.

Ziel war es die Beitragssätze in den Sozialversicherungszweigen gering zu halten. Ist ja auch logisch wenn ich den Beitragssatz senken will muss ich auch Leistungen senken. Am Ende bist du selber schuld, weil du immer die günstigste Krankenkasse raussuchst^^

Hier mal ein paar Zitate aus der Begründung vom Deutschen Bundestag

Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, die Beitragssätze
der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 1996 kurzfristig festzuschreiben
und mit Wirkung vom 1. Januar 1997 um 0,4 Prozentpunkte
zu reduzieren. Hierdurch können das Beitragssatzniveau
der sozialen Krankenversicherung von gegenwärtig 13,4 % auf
13,0 % gesenkt und damit Arbeitnehmer und Betriebe gleichermaßen
entlastet werden.

Das Beitragsentlastungsgesetz führt zu finanziellen Entlastungen
der gesetzlichen Krankenversicherung und dient der Stabilisierung
und Senkung der Beiträge der Krankenkassen.

  1. Absenkung des Krankengeldes um 10%

Mit der Absenkung des Krankengeldes von bisher
80 auf zukünftig 70 v. H. des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts
erfolgt eine sozialpolitisch vertretbare
Absenkung, die als eine maßvolle Abstufung zwischen
Arbeitslohn- und Lohnersatzleistung gerechtfertigt
erscheint. Durch diese Reduzierung wird zudem
eine Angleichung an das Niveau der Lohnersatzleistungen
anderer Sozialversicherungszweige
hergestellt. Das im Vergleich zu anderen Lohnersatzleistungen
bislang deutlich höhere Krankengeld
hatte auch häufig einen Anreiz für Versicherte und
Arbeitgeber, auf eine Verlängerung der Bezugszeit
z. B. vor Eintritt in die Rente oder in den Vorruhestand
hinzuwirken. Ein Indiz für solche Anreize ist
auch die Ausgabenentwicklung beim Krankengeld,
dessen Finanzvolumen in den béiden letzten Jahren
von 13,3 Mrd. DM (1993) auf 18,4 Mrd. DM (1995),
d. h. um ca. 38 v. H. gestiegen ist, während der Anstieg
der beitragspflichtigen Einnahmen im gleichen
Zeitraum lediglich 3,1 v. H. betrug.

So jetzt aber genug Offtopic. Beschwerden richten Sie bitte an unsere Regierung^^

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Danke. Sehr ausführlich. :wink: War aber keine Beschwerde nur rein Interesse halber.

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Einer von uns! Einer von uns!

Personalleiterin in einer Baufirma :slight_smile:

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