Bist du behindert? - Leben mit Behinderung

Hat leider ne Paywall, aber ja über die Hindermisse der Bürokratie kann man Lieder singen

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GELÄHMT: WIE EINE 23-JÄHRIGE UM EIN SELBSTBESTIMMTES LEBEN KÄMPFEN MUSS

Kim-Tara Fleischer ist nach einem Arbeitsunfall querschnittsgelähmt. Sie kann sich jedoch inzwischen in einem Rollstuhl fortbewegen. Ihren Geburtstag feierte die 23-Jährige am 7. April mit Mutter Kirsten (v. l.), Bruder Jarmo, Schwester Vanessa und Vater Andreas. - © Privat
Kim-Tara Fleischer ist nach einem Arbeitsunfall querschnittsgelähmt. Sie kann sich jedoch inzwischen in einem Rollstuhl fortbewegen. Ihren Geburtstag feierte die 23-Jährige am 7. April mit Mutter Kirsten (v. l.), Bruder Jarmo, Schwester Vanessa und Vater Andreas. | © Privat
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Arbeitsunfall in Gütersloh
Gelähmt: Wie eine 23-Jährige um ein selbstbestimmtes Leben kämpfen muss
Kim-Tara Fleischer ist seit einem Arbeitsunfall querschnittsgelähmt. Nach einjährigem Klinikaufenthalt wünscht sie sich die Rückkehr zu ihren Eltern, doch die Berufsgenossenschaft macht es der Familie schwer.

Vor einem Jahr ändert sich das Leben von Kim-Tara Fleischer von jetzt auf gleich. Es ist der 29. März 2021, als die 21-jährige Auszubildende bei der Arbeit in der Gütersloher Filiale der Baumarktkette Hornbach von Zaunelementen erfasst wird und auf den Rücken fällt. Sie bricht sich dabei drei Halswirbel und verletzt sich das Rückenmark. Kurz darauf folgt die Diagnose Querschnittslähmung. Die Prognose ihrer Ärzte ist niederschmetternd: Kim-Tara Fleischer wird vom Hals abwärts gelähmt bleiben und nie wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können. Gegen diese Prognose kämpft sie seit einem Jahr mit großen Erfolgen in einer Klinik in Bochum an. Inzwischen ist sie so stabil, dass Therapie und Betreuung auch zuhause umgesetzt werden könnten, doch die Rückkehr zu ihren Eltern nach Hiddenhausen (Kreis Herford) ist ungewiss.

Seit Monaten planen die Eltern von Kim-Tara Fleischer die Rückkehr ihrer Tochter. „Doch die Berufsgenossenschaft macht es kompliziert“, moniert Mutter Kirsten Fleischer. Seit dem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) für die Versorgung von Kim-Tara Fleischer zuständig. „Die medizinische Versorgung läuft ohne Probleme, doch ihr Wunsch, wieder zuhause zu leben, wird torpediert, weil wir nicht ausreichend informiert werden“, erklärt Vater Andreas Fleischer.

Unterbringung im Altenheim möchte die Familie verhindern

Mehrere Monate nach dem Arbeitsunfall beginnen die Pläne für die künftige Wohnsituation von Kim-Tara Fleischer. „Die BGHW hat uns darüber informiert, dass Kim-Tara in einem Pflegeheim untergebracht werden kann. Da es im Kreis Herford jedoch keine Angebote für junge Menschen gibt, müsste sie in einem Altenheim leben und das möchte sie nicht“, erklärt Andreas Fleischer. „Auch die Suche nach einer eigenen, behindertengerechten Wohnung ist schwierig, denn Kim-Tara ist noch 24 Stunden am Tag auf eine Betreuung angewiesen“, so Kirsten Fleischer.

Als Alternative entwickeln die Eltern den Plan einer mobilen Wohneinheit, für die im Garten ihres Hauses Platz ist. „So eine Wohnlösung würde Kim-Tara ein selbstbestimmtes Leben, aber auch den Kontakt zu uns ermöglichen. Auch das Bauamt Hiddenhausen war einverstanden, weshalb wir im Oktober 2021 die BGHW über die Pläne informiert haben“, erklärt Andreas Fleischer. Doch erst im Januar 2022 erhält die Familie die Information, dass die Wohnung zu klein ist und auch nicht komplett finanziert wird. Auch ein Hausumbau würde nicht komplett finanziert. „Anstatt uns das sofort mitzuteilen, haben wir fast vier Monate umsonst weiter geplant.“

Anbau würde 350.000 Euro kosten

Alternativ entwickelt die Familie den Plan für einen größeren Modulanbau als Wohnung, die an das Haus angebaut werden kann. „Auch damit ist das Bauamt einverstanden“, sagt Andreas Fleischer. Doch die Pläne sind aufwendig, denn für jede Leistung muss die Familie zwei Angebote von Handwerkern einholen. „Wir sind die Bauherren, wissen aber nicht, ob und in welcher Höhe die Kosten dafür von der BGHW übernommen werden.“ Kosten würde der Anbau laut der Familie etwa 350.000 Euro. „Ohne komplette Finanzierung der BGHW müsste sich unsere Tochter verschulden und das möchten wir unter allen Umständen verhindern“, sagt Kirsten Fleischer. „Wir fühlen uns hilflos und sind verzweifelt, weil wir unserer Tochter ihren Wunsch, zurück nach Hause zu kommen, derzeit nicht erfüllen können.“

Die BGHW weist auf Anfrage von nw.de die Kritik der fehlenden Informationsweitergabe zurück und erklärt, dass sie der Familie bereits eine grundsätzliche Kostenzusage für den Anbau einer Wohnung abgegeben hat. „Die konkrete Höhe der Beteiligung am Anbau des Hauses kann derzeit noch nicht beziffert werden. Hierzu sind der detaillierte Bauplan und die Kostenaufstellung erforderlich“, heißt es weiter. Eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme liegt Familie Fleischer jedoch nicht vor.

Ungewissheit belastet Kim-Tara Fleischer in der Klinik

Diese Ungewissheit belastet derzeit vor allem Kim-Tara Fleischer. „Ich wünsche mir die Rückkehr nach Hause, weil ich mich in der Klinik nicht mehr wohlfühle.“ Zum einen, weil sie sich von einigen Pflegekräften und Ärzten in der Klinik eingeschüchtert fühlt, und zum anderen, weil sie seit Kurzem in einem Doppelzimmer untergebracht ist. „Ein Jahr lang war ein Einzelzimmer mein neues Zuhause, indem ich zumindest etwas Privatsphäre hatte. Davon ist jetzt nichts mehr übrig.“ Zudem darf sie seit Anfang Februar 2022 aufgrund der Pandemielage die Klinik nicht verlassen.

Um eine Verschuldung ihrer Tochter zu verhindern, hoffen Andreas und Kirsten Fleischer auf Spenden und die Unterstützung durch die Hornbach-Stiftung. „Die Vorgesetzten unserer Tochter in der Gütersloher Hornbach-Filiale haben uns endlich den Kontakt zu Stiftungen zukommen lassen, die wir nun umgehend anschreiben“, erklärt Kirsten Fleischer. Der Hornbach-Sprecher Florian Preuß erklärt, dass die Hornbach-Stiftung „Menschen in Not“ Menschen inner- und außerhalb des Unternehmens unterstützt, die durch Erkrankungen, Unfälle oder andere Ereignisse in eine Notlage geraten sind.

Ermittlungen zum Arbeitsunfall laufen noch

Ungewiss ist aktuell zudem, ob und welche straf- oder zivilrechtlichen Folgen der Arbeitsunfall von Kim-Tara Fleischer haben wird. „Die Ermittlungen der Polizei dauern noch an“, erklärt der Anwalt von Familie Fleischer, Jan-Wolfgang Hecker. „Ich habe bislang noch keine Akteneinsicht erhalten, deshalb fehlen mir Informationen. Aber nachdem, was ich von meinen Mandanten weiß, werte ich das Verhalten des Arbeitgebers als grob fahrlässig.“

Nach Angaben des Herforder Juristen haben Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. „Das gilt im besonderen Maß für Auszubildende, die nur Tätigkeiten ausführen dürfen, die ihren körperlichen Kräften angemessen sind und die explizit dem Zweck der Ausbildung dienen.“ Laut Hecker hat Kim-Tara Fleischer am Tag ihres Unfalls jedoch eine Aufgabe von einem Vorgesetzten erhalten, die für ihre körperlichen Kräfte nicht angemessen war.

Staatsanwaltschaft Bielefeld klärt strafrechtliche Folgen

Laut Kim-Tara Fleischer wurde sie am 29. März 2021 dazu aufgefordert, im Außenbereich des Baumarktes 1,8 Meter hohe und 25 Kilogramm Zaunelemente zu kommissionieren. „Ich habe die Verriegelung gelöst und schnell gemerkt, dass mir die Zaunelemente zu schwer waren. Doch dann kam eine Windböe und ich wurde von mehreren Zaunelementen erfasst.“

Für die strafrechtliche Bewertung des Falls ist laut Hecker die Staatsanwaltschaft Bielefeld zuständig. „Dort muss geklärt werden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht.“ Unabhängig davon bestehe zivilrechtlich die Möglichkeit einer Schadensersatzklage.

Familie sammelt Spenden

Andreas und Kirsten Fleischer sammeln Spenden für ihre Tochter. Unterstützer können sich per Mail an die Familie wenden. Kontakt: [email protected]

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Das macht mich sprachlos

Das man einen geistig Behinderten dafür hinrichtet ist schon schlimm genug. Aber man bekommt in Singapur für 43 Gramm Heroin die Todesstrafe? Was stimmt nicht mit denen?

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Ich finde es wesentlich schlimmer Menschen mit geistiger Behinderung hinzurichten. Anders als Leute, die bewusst Heroin mitschleppen, kann die Person mit Behinderung absolut gar nichts dagegen tun. Von daher verstehe ich gerade nicht dieses „Schlimm genug, aber

Edit: Die Formulierung macht mich dementsprechend kirre.

Da ist wohl so einiges streng verboten und wird wohl empfindlich bestraft zum Beispiel Kaugummis besitzen

Zehn Dinge, die in Singapur verboten sind • NEWS.AT.

Das sollte keine Rangliste sein. Nur der Ausdruck, dass niemand, der 43 Gramm Drogen schmuggelt, die Todesstrafe verdient hat.

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Das mit den Kaugummis kenne ich schon seit der Grundschule. War eher immer ein Funny Fact. Naja, heute ist da wohl nur noch wenig Funny.

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Klar, aber irgendwie finde ich, verschiebt es das eigentlche Thema, weshalb es im Thread ist.

Find ich eigentlich nicht. Ich schreibe ja nur mit dir grade darüber. Deshalb können wir es auch lassen, dann redet auch keiner mehr darüber.

Tut mir leid, dass ich es aufgeworfen habe. Ich habe den Artikel wohl falsch interpretiert. Denn die Todesstrafe bezieht sich rein auf den Besitz und nicht auf eine Behinderung an sich. Diese wurde jedoch überhaupt nicht bei der Strafe berücksichtigt, was die Sache wiederum so verwerflich macht.

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Drogenbesitz, selbst zur Absicht des Verkaufs, zum Kapitalverbrechen zu erklären ist an sich verwerflich. Ist’s moralisch weniger verwerflich jemanden hinzurichten der schmuggelt, weil sonst bspw. seine Familie verhungert?

Ich glaube kaum, dass Rolly diesen Fall in einem Thread über Behinderung gepostet hat um jetzt darüber zu diskutieren, wie mit Drogenbesitz umgegangen wird. Abgesehen davon, dass ich an so einer Diskussion kein Interesse habe, da es nicht darum geht.

Edit: Ich habe @TIMBOlino1984 Post fälscherlicherweise als Ranking gelesen und im Kontext des Threads als Schwerpunktverschiebung gesehen. Aber das hatten wir beide geklärt.

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Traurig, wenn Menschen nach wie vor nicht wissen, was der Gedanke der Inklusion ist.
Zu behaupten, dass irgendwo in Deutschland schon die Inklusion erfolgreich gewesen war, ist schlichtweg gelogen (und wenn man es genau nimmt, kann man niemals sagen, dass die Inklusion geschafft sei - das widerspricht direkt dem Inklusionsgedanken^^).

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https://raul.de/allgemein/warum-mich-die-legosteinrampen-mittlerweile-maechtig-nerven/

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Das Typische Problem von Alibi Maßnahmen. Ein bisschen was machen und dann sagen wir machen doch was reicht jetzt aber auch.

Ich habe übrigens noch nie eine Legorampe gesehen

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Mal ne Frage an alle hier mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung (bitte nur Abstimmen, wenn du eine Behinderung hast):
Hast du einen Therapeuten, Betreuer und/ oder Arzt bei dem zu grade in Behandlung bist? (Anonym)
(Hinweis: Arzt in Behandlung würde z.B. reichen, wenn er dir regelmäßig Tabletten verschreibt)

  • beim Arzt in Behandlung
  • Therapeuten
  • Pfleger/ Betreuer
  • Nein, nichts davon

0 Teilnehmer

Okay, ich frage mich gerade, was du mit der Umfrage bezweckst herauszufinden. :sweat_smile:

Zumal es ein großer Unterschied ist, einen Betreuer oder einen Therapeuten zu haben, das zusammenzulegen in eine Frage erschließt sich mir nicht.

Meine es null böse, bin nur grad verwirrt, was einem das zeigen soll - magst du das erklären? :slight_smile: