Weil in dem Fall eine dokumentierte Aufklärung durch einen Arzt stattgefunden hat und sie zugestimmt hat, dass sie das verstanden hat. (So der Normalfall) Diese Infektion war ihr jahrelang bekannt. Die Corona-Leugner können ihr “Wissen” auch nur aus einer Filterblase bezogen haben.
Wie das mit der Unterbringung wegen Fremdgefährdung aussieht weiß ich nicht. Das gießt wahrscheinlich noch Öl ins Feuer der Corona-Leugner-Community.
Das ist nicht vergleichbar. Sie wurden ja nicht nicht ausversehen angespuckt. Wenn jemand geschubst wird und abstürzt, dann war da keine Absicht dahinter.
Beim Spucken allerdings war Absicht dahinter.
Nein. Es ist allgemein bekannt, dass die Krankheit tödlich verlaufen kann.
Derjenige der spuckt weiß das entweder, leugnet die Wahrheit oder er glaubt wirklich nicht daran.
Dann kann ja jeder sagen er hätte nicht gewusst, dass XY nicht tödlich ist.
Für mich ist es wichtig, dass das eben bekannt ist, dass es tödlich ist. Es ist Konsens.
Die Richter legen das wahrscheinlich bei jedem fall anders aus.
Es gab ja auch schon Raser die den Tatbestand Mord hatten.
Versteh ich nicht. Was hat der Artikel mit dem Sachverhalt hier zu tun? AIDS war lange Zeit steter Begleiter der Gesellschaft, die Annahme das Aids ungefährlich ist läuft gegen jahrelange Präventionspolitik. Corona ist knapp 6 Monate bekannt und noch kürzer ein Thema hier und noch weniger eindeutig belegt als Aids.
Dafür war die Medienberichterstattung umso größer. Es kann mir kein mündiger Bürger erklären, dass er nicht davon gehört hat, dass spucken ansteckend sein könnte.
Das ist natürlich möglich. Kann mit aber auch vorstellen, dass es nicht abmildernd wirkt,
Wenn ein Psychologe bestätigt, dass bei dieser Person psychisch alles ok ist.
Dann greift dieses “unwissenheit schützt vor strafe nicht” möglicherweise schon.
nein, der glaube ist egal. wichtig ist die verfügbare nachprüfbare faktenlage. außer es geht in den bereich eine psychischen störung, was aber dann ja eh andere urteile verursacht.
Das ist schlicht falsch. Ja, man kann sich nicht völlig der Realität verschließen, da dt. gerichte eine gewisse Mindestbildung voraussetzen. Trotzdem kann es sein, dass eine Lebenseinstellung/-ansicht zu Milderung führt. Nehmen wir die Raser nochmals als Fall. Früher war es ein Problem, da die Fahrer nicht (öffentlich) davon ausgingen, dass es passieren könnte. Das ist, offensichtlich, eine verzerrte Wahrnehmung der Realität, aber verhinderte eine Mordanklage. Erst vor kurzem hat sich diese Ansicht gewandelt.
Zeitgleich gab es auch schon Meldungen von Urteilen (hab leider gerade weder Kontext noch Quelle parat), in denen milder geurteilt wurde, weil es nicht ganz für den Täter klar war, was erlaubt war und was nicht, und das Gericht das eingesehen hat.
Ob es im konkreten Fall auch so entscheiden wird, steht in den Sternen, wollte nur aufzeigen, dass es da durchaus Spielraum gibt und geben muss.
ja in der frage mord/totschlag ist der aspekt der eigenen überzeugung durchaus relevant, nur ist das für den fall des spuckens im umfeld der corona-krise völlig nebensächlich, da hier eine anklage eh maximal auf schwere körperverletzung lauten kann. und für diese anklage bzw alle stufen darunter ist es unerheblich, was der täter glaubt oder nicht.