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Du hast dich verschrieben. Es ist ein Drittel und nicht das Dreifache.

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Ich denke du meintest das dein Nettogehalt das dreifache der Miete sein soll oder die Miete ein Drittel des Nettogehalts. Du hast aber geschrieben, dass die Miete das dreifache deines Nettogehalts sein soll, also damit IMMER über deinem Einkommen liegt.:wink:

Man ist Berlin nicht mal billig gewesen, ist ja fast auf Hamburg Niveau

Ups, ja sorry es ist spät ^^

@PerfectPatrick
nach neuster Rechnung ist Berlin jetzt über Hamburg, nur München ist Teurer.
im umkehr verdienst du aber in Hamburg und München mal paar Hunderte mehr, also zu mindest ich ^^

Da müssten die Städte sich mehr durchsetzen. Finde es gibt nichts schlimmeres bei der Thematik, wenn du einen Straßenzug hast aus Häusern die um die Jahrhundertwende gebaut wurden und mittendrin steht dann ein moderner Neubau.

Irgendwie passt der Inhalt des Artikels nicht zum Gesetzesentwurf

Für die faulen unter uns - die relevanten Artikel sind:

Art. 5
Art. 11
Art. 12
Art. 13
Art. 14

Und am besten auch in der Reihenfolge lesen.

Ich sehe da nun wirklich kein Problem.
Und auch die Registrierung (Art. 35) ist nichts schlimmes.
Nicht jeder depressive wird in ein öffentliches Register eingetragen. (Genau genommen wird niemand in ein solches eingetragen)

Einrichtungen, die psychisch kranke Menschen unterbringen müssen laut Gesetzesentwurf bestimmte Daten erfassen. (Diese Daten sind aber nicht für jeden Einsehbar) Das hat zum größten Teil sogar Vorteile für den untergebrachten und erlaubt eine Kontrolle der Einrichtung und der Unterbringung, denn was die Versorgung von psychisch Kranken angeht wird Deutschlandweit dermaßen geschludert… das glaubt man gar nicht.

So unrecht hat er ja nicht IMO

Die Bundeswehr muss einfach wieder Pervitin ausgeben, damit die deutschen Wundersoldaten wieder halten was sie versprechen :grin: :wink:

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Muss nicht sein, aber es wird wirklich um alles Rücksicht genommen. Man kann es ja gut finden das Kitas und so angeboten werden, aber dass die Soldaten/in selbst beim Marsch so “verweichlicht” werden. Lieber weniger Soldaten, dafür aber Tough Guys in der Bundeswehr, als ein Haufen von (Sorry) Weicheiern!

Da sich Deutschland so gut es geht um Kampfeinsätze drückt und 99% der normalen Soldaten vermutlich niemals ein Gefecht erleben werden, ist es wahrscheinlich einfach nur folgerichtig, dass auch die Ausbildung harmloser wird.

Bei den Spezialeinheiten sieht das ganze immer noch anders aus.

Vor ein paar Tagen lief übrigens eine Reportage auf irgendeinem ÖR-Kanal über die französische Fremdenlegion und deren Ausbildung. Deutsche Soldaten würden es dort vermutlich keine Woche aushalten :joy:

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Hier ist noch mal ein etwas nüchternerer Artikel zum Thema. Der Gegenwind scheint ja aus allen Richtungen zu kommen. Ich maße mir nicht an den Gesetetzentwurf zu bewerten, dazu fehlt mir einfach das Fachwissen. Aber ein bisschen gruselt es mich schon, wenn ich die erwähnten Artikel aus dem Gesetz lese. Das liegt aber wahrscheinlich einfach am unangenehmen Thema.


Auf der Seite sind unten Stellungnahmen zu dem Gesetz verlinkt (Ärzte, Betroffene, Bayrischer Bezirketag). Teile des Gesetzes werden gut aufgenommen (Krisenzentren), aber es hagelt auch viel Kritik.

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Mein Problem bei diesem Text ist, dass ich nicht 100%ig weiß, wie die aktuelle Lage aussieht. Ich meine nämlich du kannst heute niemanden gegen seinen Willen in eine Heilanstalt packen, außer er hat bereits eine Straftat begangen. Hier reicht es aus, dass er etwas gefährdet. Gefährden ist aber recht subjektiv, aber auch hier vermute ich, dass es juristisch voll definiert ist, ich die Definition aber nicht voll kenne.
Hart ist z.B. Art 11, bei der eine Verwaltungsbehörde mich einweisen darf. Da leg ich dann besser nicht zu oft Widerspruch bei anderen Sachen ein, oder wie? Sonst gelte ich als auffällig oder verhaltensgestört.

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Nein das geht aus dem Wortlaut nicht hervor und der Wortlaut ist die Grenze der Auslegung.

Eine Unterbringung gegen deinen Willen ist jetzt schon möglich.

Es geht ganz deutlich nur um eine Gefahr für die Allgemeinheit, andere Menschen oder den kranken selbst.

In solchen Fällen (außer der Selbstgefährdung) kann die Polizei dich auch wenn du geistig fit bist verknacken.
Das Problem ist nur, dass die Polizei nicht für psychisch Kranke ausgestattet und ausgebildet ist und bei einer normalen Festnahme oft noch mehr Schaden angerichtet wird.

Jetzt hat die Polizei die Möglichkeit in dringenden Fällen, wenn kein Richter verfügbar ist, die Person in eine ausgestattete Einrichtung zu bringen, aus der die Person sich nicht ohne weiteres selbst entlassen kann.
Denn genau hier liegt der Knackpunkt.

Am Ende ist diese Lösung m.E. für alle Beteiligten auf jeden Fall eine Verbesserung.

Nochmal: die Befugnis gilt nur für absolute Ausnahmefälle

Der Normalfall bleibt, dass ein Richter zuerst entscheidet und gesetzlicher Betreuer bestellt wird.

Edit:
Was ich auf keinen Fall sagen möchte ist, dass das Gesetz perfekt ist oder, dass man es nicht hätte anders ausgestalten können. Ich verwehre mich nur der Panikmache.
Das Gesetz ist nicht grundsätzlich schlecht. Gut ist es aber auch nicht, weil der Fokus m.E. falsch gesetzt wurde.
Es geht hier zu viel um die Gefahrenabwehr und zu wenig um die Qualitätssicherung der Behandlung selbst.
Aber das ist nur einer von vielen angebrachten Kritikpunkten. Eine emotionale Debatte um den Teil der die Gefahrenabwehr umschreibt, die Tatsachen und Ängste vermischt, lenkt zu sehr von den wahren Problemen ab.

Der Entwurf ist 3 Monate alt. Ignoriert am besten jeden Beitrag dazu, der jünger als ein Monat ist und lest euch lieber die Stellungnahmen von Februar und März durch. Hier fand nämlich die tatsächliche Debatte statt.

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Warum will man für die Kirche arbeiten, wenn man Atheist ist?

Da wird man gut bezahlt und ist teilweise sogar Beamter :beangasm:

Im Erziehungswesen (Kitas) stellen die Kirchen einen nicht unerheblichen Teil der Kapazitäten und damit auch Arbeitsstellen.

Das kann man nicht verallgemeinern. In meiner Verwandtschaft haben sich neulich zwei Erzieherinnen über ihr Gehalt ausgetauscht. Die ein arbeitet seit fast 20 Jahren bei einem kirchlichen Träger und verdient nur wenig mehr als die andere die seit nicht einmal 2 Jahren als Berufseinsteigerin in einem städtischen Kindergarten arbeitet. Die Jüngere dürfte die Ältere bei der nächsten höheren Einstufung lt. Tarifvertrag überholen. Wie es in anderen Bereichen aussieht und ob das nur ein Einzelfall ist, weiß ich allerdings nicht.

Weil Kinderbetreung & Pflege von Kranken nun Mal auch Menschen machen, die nicht gläubig sind.

Sehr zu befürworten, dieses Grundsatzurteil.

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Es bleibt abzuwarten was Normal wird und was die Ausnahme. ich will davon abgesehen auch nicht im Ausnahme Fall unrechtmäßig verknackt werden, weil die (überforderte) Polizei gerade meint es dient der Sicherheit. Zur Gefahrenabwehr kann sie bereits Leute inhaftieren, jetzt wirds noch diffuser mit psych. Krankheiten. Es gibt schlicht einen Grund warum das die Polizei bisher nicht konnte, nämlich um Willkür zu verhindern. Die Polizei verspielt mit solchen Gesetzen eben ihr Vertrauen mehr und mehr in der Bevölkerung. Und das ist ihr Kapital, nicht irgendwelche Gesetze.

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Naja, aber dennoch die frage: warum muss man als nicht gläubiger Mensch, unbedingt dort arbeiten.

Nicht falsch verstehen, finde das Urteil auch gut, aber wundert mich nur. Nicht wenn sie dann fordern, dass die Kreuze abgenommen werden.

Also dürfen auch nur Fußball-Fans bei einem Fußball-Verein arbeiten? Nur wer ausschließlich Online einkauft, darf bei einem Online-Händler arbeiten? :grin:
Die Leute sollen ja keine bedeutungsschwere Glaubenstätigkeit da ausüben sondern normale Tätigkeiten, die in keinem direkten Zusammenhang mit ihrer Konfession stehen.

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