Zumal das Ding bestimmt nicht wirklich lecker ist. Ich finde solche Aktionen auch immer unnötig.
Ja stimmt das ist gut möglich.
Bin mir auch nicht mal so sicher ob´s am Ende auch schmeckt.
Ich versteh dich schon. Es sterben Tiere dafür.
Wenn man nicht aufisst, ist es ein wenig so als wäre der Tod des Tieres umsonst gewesen.
Ich schimpfe deswegen öfters mit den Kindern.
Wenn sie schon nicht aufessen, dann wenigstens das Fleisch.
Naja aber wenn du ein Bild von dir postest, um Polizeigewalt aufzuzeigen, schminkst du dich doch nicht vorher, um deine Verletzungen abzudecken.
Unbeobachtet war es nicht, es befand sich eine Zugriffshundertschaft vor Ort, der schwarze Block hat die Konfrontation auch gesucht und alleine an dem Morgen wurden rund 50 Leute festgenommen/festgesetzt. Nur wenn da rund 200 Zelte mit Schlafplätzen von jeweils 2-3 Mann pro Zelt stehen, da wirst du nur einen Bruchteil bekommen. Denn das Camp stand unter dem Versammlungsrecht usw.
Am Ende muss man aber sagen, die Parks sind so, dass man mehrere Ein bzw. Ausgänge hat, so kann man sich in Bunt in die Stadt bewegen, zieht sich schnell um und zack los gehts. Genau das ist so passiert.
Dann halt Kameraperspektive, Helligkeit oder wo wir auch in nem Forum sind grad, einfach nur Fake
Nein, das Gericht beurteilt nicht die Gefahr, sondern ob ein verbot gesetzlich machbar ist. Mit den geltenden Gesetzen durfte das Camp (Gottseidank/leider je nach Ansicht) nicht verboten werden
Finde ich nicht… die polizei ist die Exekutive und soll aktuelle Gesetze ausführen. Ob sie dabei die aktuellen Gesetze korrekt auslegt oder nicht entscheidet die Jurisdiktion.
Für “Optimale” Voraussetzungen, also kriminelle Handlungen gar nicht erst entstehen lassen, wäre die Politik der Legislative zuständig.
Weil Ultras 38x im Jahr randalieren und die G20 Randalierer nur 1x in Hamburg … die Erfahrungswerte mit den Fußballhooligab sind dementsprechend höher
Hm, nagut. So sehr kenne ich mich da wieder nicht aus.
Aber wie gesagt, in Bayern gab es doch größere Einschränkungen? Und besondere Anlässe, lassen ja durchaus auch Gefahrenzonen zu, wo bestimmte Grundregeln dann nicht mehr gelten. Und ich denke, schon, dass die Einschätzung ob eine Gefahrensituation schlimm genug ist, um eine Gefahrenzone zu errichten durchaus auch je nach Richter unterschiedlich beurteilt werden kann.
Es gibt ja keine Formel á la X Autonome x Y Gipfeltage = Gefahr genug
Aber es kann natürlich auch sein, dass ich da einfach komplett daneben liege
Versammlungsverbot kann ja auch unter gewissen Auflagen erteilt werden:
Gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz kann eine Versammlung auch bei drohenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung verboten werden.
Ich bin mir bloß nicht sicher, ob diese Gefahr für die öffentliche Sicherheit irgendwo geregelt ist, oder eben Abwägungssache des Richters ist. Wenn ich mir den Paragraphen anschaue, scheint es dort (bis auf Opfergedenkstätten als Spezialfall), allerdings keine sehr konkreten Angaben dazu zu geben.
Du kannst dir gerne als Einstieg in das Thema den winipediaartikel lesen. Vorallem den Abschnitt Proteste und Sicherheit.
Wissen ist holschuld, keine bringschuld
Wie gefährlich oder nicht gefährlich etwas ist wird sich ein Richter alleine selten verbindlich zu sagen trauen und holt deswegen unabhängige Gutachten ein
essen kann man das eh kaum, da alleine schon der saft dieses burgers all das brötchen darunter in pinke pampe verwandelt sobald du das anfasst,
Es gibt Essensweltrekorde die gut Essbar sind, wenn sie auf einem größen Volksfest stattfinden und man es dann kostenlos verteilt,
Größte Pizza, größte Paella.
Eben Dinge die gut in die Fläche skalierbar sind, oder die Eintopfartig sind,
Burger gehört nicht dazu
Zeit Online beendet die Zusammenarbeit mit zwei seiner Autoren, die für das Watchblog Störungsmelder tätig gewesen sind – darunter Links-Aktivist Sören Kohlhuber. Hintergrund: Der beim G20 offenbar als Journalist akkreditierte Autor hatte bei Demos andere Berichterstatter fotografiert und die Bilder bei Twitter veröffentlicht – mit dem Hinweis, es handele sich um Anhänger der Identitären Bewegung. Gewalttätige Demonstranten hatten die Betroffenen daraufhin attackiert und geschlagen. Kohlhuber wurde deshalb vorgeworfen, eine “Hetzjagd” iniitiiert zu haben.
Glückwunsch, da wird nirgends auch nur einer meiner Fragen geklärt
Es wird sogar „nur“ eine 8km Sperrzone errichtet, was also sehr wohl darauf hindeutet, dass die Größe der Sperrzone vom Kontext abhängig ist. In Hamburg gab es eine wesentlich größere Sperrzone. Ob eine noch größere Notwendig gewesen wäre? Im Nachhinein vielleicht, im Vorfeld war die Rechtssprechung scheinbar der Meinung das nicht.
Nichts desto trotz kann es eben sein, dass auch die Richter (so wie alle anderen) die Lage einfach falsch eingeschätzt haben und deshalb entspreche Anweisungen der Polizei wieder aufgehoben haben.
Ich bleibe dabei, nach meinem derzeitigen Rechtsverständnis, gibt es kein Regelbuch, was genau erlaubt ist und was nicht und ich konnte mir dazu spontan auch nichts ergooglen, in wie weit Richter da Ermessensbefugt sind.
Und nur weil sich Richter auch mal Gutachten dazu holen (was allerdings bei solchen sehr schnellen Entscheidungen wie dem Hin-und Her mit den Camps eher unwahrscheinlich ist), heißt es ja nicht, dass sie jedem Gutachten zu 100% folgen müssen.
Richter sind zum Glück ziemlich frei in alle ihren Entscheidungen / Auslegungen.
Blub.
http://www.hansklausweber.de/html/versammlungsrecht1.html#Eingriffe
Nicht umsonst hat Bundesverfassungsrichter Hoffmann-Riem in dem bereits erwähnten Spiegel-Interview im Herbst 2000 auf die Frage, warum in der letzten Zeit das Bundesverfassungsgericht in mehreren Eilentscheidungen Verbote von Behörden und diese Verbote mittragende Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten als unvereinbar mit Art. 8 GG angesehen habe, erklärt: „Manche Gerichte und Behörden sind unsicher über die anzuwendenden Maßstäbe“, eine sehr diplomatische Äußerung, da er wie folgt fortfährt:
Sehr wohl kommt es auf die angelegten Maßstäbe der einzelnen Richter an, die scheinbar auch nicht immer Konform mit der Verfassung sind (was halt eben zeigt, dass auch Richter sich irren können, oder vom BverG korrigiert werden müssen).
Das gleiche wird wohl für Auflagen gelten. Da, bevor eine Demo komplett verboten werden darf, zumeist das mildere Mittel der Auflagen und Einschränkungen gewählt werden muss. Ob diese Auflagen rechtmäßig sind, entscheiden eben die Gerichte. Aber ich denke dort wird es ebenso auf die Auswahl der Maßstäbe ankommen.
Es mag sein, dass der BVerfG auch hier am Ende zu Gunsten des Camps entschieden hätte. Dennoch heißt es nicht automatisch, dass bei einer anderen Beurteilung der Gefahr durch Richter nicht auch andere Maßnahmen hätten ergriffen werden können.
ja das erste instanzen sehr oft anders entscheiden ist leider tatsache. kann man jedoch nicht so einfach abändern, da diese richter nicht so viel zeit haben sich in die thematik einzulesen, wie der BVerfG
Wie gesagt, meist wird es darum gehen, welche Maßstäbe angesetzt werden, bzw. weile “Beweise” man für die Gefahrenlage hat.
Hätte man bspw. nachweisen können, dass dort mit “Kampfzwillen” (ein besser Begriff fällt mir nicht ein) bewaffnete Leute campieren, hätte man es eventuell tatsächlich auflösen können.
Kann mir z.B. Vorstellen, dass ein Richter Schill sehr anders entschieden hätte, als die Richter, welche die Entscheidung nun getroffen haben (was nicht heißen soll, dass es wünschenswert wäre, den Typen wieder in HH zu haben).
Es ging mir nur darum, dass andere / stärkere Maßnahmen je nach Beurteilung möglich gewesen wären. Das eine Fehleinschätzung der Situation vorlag ist ja nun im Nachhinein erwiesen, da offenkundig niemand mit diesem Gewaltpotential gerechnet hat (auch wenn das niemandem mehr hilft).
Außer der normalen Bevölkerung. Es war doch abzusehen, dass es da rund geht.
Okay, und der Verfassungsschutz, auf den hört aber niemand
Er hat in der Vergangenheit nicht gerade mit Kompetenz geglänzt