Der Auskotzthread 11

Er hat es aber schon geschafft. Hier bin ich wieder, Ort voller Hasses :beanaww:

Wir haben Dich vermisst… :beanhug:

Die anderen Liken wieder viel zu viel… :beanwat:

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Vier Wochen vs 2 Monate.

Au ok, erstmal krasser Schritt. So wie ich es herauslese für dich eine Erleichterung?
Hast du gleich was neues in Aussicht? Und hat HR sich dann schon gemeldet?

Viele Erfolg für dich in Zukunft!

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Es sind doch zu Beginn 4 wochen und danach 1 monat und nach 5 jahren dann 2 monate.

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Das weiß ich jetzt auch. Bin leider 2 Monate über die 5 Jahre…

Kannst du einen Aufhebungsvertrag anstreben? Vorher Resturlaub nehmen?
Wann beginnt denn die neue Stelle?

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hattest du in den 5 Jahren vielleicht eine längere Abwesenheit oder einen abweichenden Arbeitsmodus (Teilzeit, Hamburger Modell…)?
Sodass du auf keine 5 Jahre VZÄ kommst?
Aber vielleicht geht es ja auch so durch. Ich drück fest die Daumen.

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Der Plan ist erstmal, es nicht zu erwähnen. HR wird nichts sagen. Wenn es raus kommt, wird sich hoffentlich eine Lösung finden.
Ich fange am 1.7. in der neuen Stelle an.

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Nee, hab komplett gearbeitet.
Danke fürs Daumen drücken!

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Falls es doch nicht klappt, habe ich gerade gelesen, dass dann evt ein Abwicklungsvertrag aufgesetzt werden kann. Es wurde von deiner Seite schon die Kündigung eingereicht, da geht ein Aufhebungsvertrag evt nicht.

Im Gegenteil zum Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen den Vertrag erst ab, wenn bereits eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch eine der beiden Partien eingereicht wurde.

Der Abwicklungsvertrag wickelt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Daher enthält er vielmehr die Bedingungen zur Auflösung des Arbeitsvertrags. Da es sich hierbei um eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelt, nennt man den Vertrag auch Abwicklungsvereinbarung.

Eine Sprinterklausel ist eine erweiterte Vereinbarung in dem Abwicklungsvertrag. Sie beendet das Arbeitsverhältnis auf Wunsch des Arbeitnehmers früher als in der Kündigung bestimmt, sofern dieser ein neues Arbeitsverhältnis beginnen will. Durch die Sprinterklausel steht dem Arbeitnehmer ein Lohnausgleich in Form von einer höheren Abfindung zu.

Viel Erfolg und drücke auch die Daumen! ^^

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blöde frage aber wieso soll der AG eine Abfindung zahlen wenn man selber kündigt, ?
kapiere das gerade nicht

Weil er auch Geld spart, wenn er dem Mitarbeiter früher kein Gehalt mehr zahlen muss.

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aber der mitarbeiter arbeitet ja auch noch.

Klaaaaaar :smiley:

sowohl Abwicklungs- als auch Aufhebungsverträge werden manchmal auch einfach gemacht weils das anders nicht wert ist, gerade wenn jemand eh schon nen neuen job hat ab nem bestimmten datum.

Da wird sich dann eher drum gekümmert dass man keine Brücken abbrennt, schlechte reviews auf kununu riskiert etcpp nur um am ende ne woche mehr vom Mitarbeiter zu haben

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Kommt halt drauf an, was dein Beruf ist. Wenn man nur Tagesgeschäft macht, geht dss natürlich klar. Aber ich hatte zig Projekte, deren Verwirklichung 2026-30 angepeilt wurde. Ob ich da nun noch einen Monat länger dran arbeite war völlig egal. Der neue Kollege müsste sich dann eh einarbeiten und alles nochmal prüfen.

Danke, dann mache ich mir jetzt weniger Sorgen. :slight_smile:

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