Der Auskotzthread 11

In meinem Vertrag steht nur was von gesetzlicher Kündigungsfrist. Und soweit ich das verstanden habe, müsste das da drin stehen?

wenn da nichts speziell drinsteht, dann hättest du
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

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Das dachte ich nämlich auch… rede morgen mal mit HR.

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Damit hast du 2 Monate Kündigungsfrist.

Nein, damit hat der Arbeitgeber 2 Monate Frist. Nicht der Arbeitnehmer.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

So verstehen ich das auch.

Dann guck doch bitte mal in deinen Vertrag rein. Normalerweise ist der Standardpassus, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten gilt, wie auch in Absatz 6 erlaubt.

„Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten der Mitarbeiterin führt auch zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Unternehmens.“

Aber da steht nichts drin, wie das die gesetzlichen Fristen verändert, nur das.

Absatz 6 sagt doch nur, dass meine Frist nicht länger als die des Arbeitgebers sein darf? Von kürzer steht da nix?

Hmm, ich verstehe es mit dieser Information nun so wie @Herzer

Zugunsten meint, dass dir der Arbeitgeber 2 Monate geben muss, wenn er dir kündigt, im Umkehrschluss er diese auch bekommt: „führt auch zu einer Verlängerung zugunsten des Unternehmens“.

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Ist halt echt dubios formuliert. Ohne Zahlen und schwammig. Naja, egal wie, ich bin Ende Juni weg.

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aber wäre sie dann nicht schlechter gestellt mit ihrem arbeitsvertrag, als der Gesetztestext.

Dachte das wäre nur legal wenn es zum Vorteil des ANs wäre.

Und eben längere Fristen wenn der Tarifvertrag es regelt, aber nie zum nachteil des AN.

Im Gesetzestext steht doch in Absatz 6 drin, dass die Fristen länger sein dürfen, solange sie genauso lang sind, wie für den AG.

ok, ja aber ob der eine Satz da ausreicht den @MaraLeaJade da drin stehen hat.

ABer gut, am ende wird das wohl schon passen, die Firmen haben sich ja eigentlich immer rechtlich abgesichert

Ich denke nicht, dass sie darauf bestehen, sollte es jemandem auffallen. Es gibt dann sicher eine Lösung.

Danke euch allen!!!

Hach ja, diese juristische Kackscheiße immer :upside_down_face:
Gibt’s nicht auch irgendeine Passage, die besagt, dass im beiderseitigen Einvernehmen die Frist auch geringer ausfallen kann?
Ansonsten manchmal echt unnötig kompliziert, wenn es nicht einfach eine einheitliche Regelung für alle gibt und man hier und da noch extra Rüscherl dran- und rumschreiben darf…

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Das Spielchen kenn ich doch mit den Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag, musste mich da auch eines besseres belehren lassen.
Ich hoffe, du kommst gut raus aus dem Unternehmen.

Lass dir einfach deine Kündigung bestätigen (nicht nur den Eingang) und dann sobald beide Seiten zustimmen, ists durch. :slight_smile:

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Das ist der wichtige Part. Du hast 4 Wochen, der Satz danach bezieht sich nur darauf, falls irgendwo eine längere Kündigungsfrist vereinbart wurde. Wenn es da keine weiteren Absprachen gibt gelten die gesetzlichen und du kannst die 4 Wochen entsprechend nehmen.

Ich hatte da ähnliche Spirentien bei meiner Kündigung vor 2 Jahren.