Der Auskotzthread 11

ach, da würd ich an deiner stelle auch wirklich entspannt sein.

Entweder dein Plan A klappt direkt (also einfach nix sagen) dann eh alles tutti.
Wenn nicht, kann man einen Aufhebungsvertrag machen.
Wenn das nicht kann man nen Abwicklungsvertrag machen.
Und wenn das nicht klappen würde, kann man ja immernoch in die Kommunikation mit dem neuen AG gehen und um eine Verschiebung bitten. oft geht das, auch wenns unangenehm ist, vor allem wenn dus so erklärst wie uns, dass es halt ganz knapp war und du das nicht wusstest.

Also da gibts noch viele Wege wie du gut in den neuen Job kommst (Glückwunsch btw)

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Schlechte Bewertungen auf Kununu kann die Chefetage einfach Löschen lassen. Da müssen sich sie sich keine Sorgen drum machen. :beansad:

Könnte der neue Arbeitgeber nicht auch ne Ablöse an den alten zahlen? Im Fussball ist das ja Gang und gebe.

Beim ÖD machen die das sicher nicht

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In meinem Vertrag steht nur was von gesetzlicher Kündigungsfrist. Und soweit ich das verstanden habe, müsste das da drin stehen?

wenn da nichts speziell drinsteht, dann hättest du
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

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Das dachte ich nämlich auch… rede morgen mal mit HR.

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Damit hast du 2 Monate Kündigungsfrist.

Nein, damit hat der Arbeitgeber 2 Monate Frist. Nicht der Arbeitnehmer.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

So verstehen ich das auch.

Dann guck doch bitte mal in deinen Vertrag rein. Normalerweise ist der Standardpassus, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten gilt, wie auch in Absatz 6 erlaubt.

„Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist ordentlich kündbar. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten der Mitarbeiterin führt auch zu einer Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Unternehmens.“

Aber da steht nichts drin, wie das die gesetzlichen Fristen verändert, nur das.

Absatz 6 sagt doch nur, dass meine Frist nicht länger als die des Arbeitgebers sein darf? Von kürzer steht da nix?

Hmm, ich verstehe es mit dieser Information nun so wie @Herzer

Zugunsten meint, dass dir der Arbeitgeber 2 Monate geben muss, wenn er dir kündigt, im Umkehrschluss er diese auch bekommt: „führt auch zu einer Verlängerung zugunsten des Unternehmens“.

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Ist halt echt dubios formuliert. Ohne Zahlen und schwammig. Naja, egal wie, ich bin Ende Juni weg.

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aber wäre sie dann nicht schlechter gestellt mit ihrem arbeitsvertrag, als der Gesetztestext.

Dachte das wäre nur legal wenn es zum Vorteil des ANs wäre.

Und eben längere Fristen wenn der Tarifvertrag es regelt, aber nie zum nachteil des AN.

Im Gesetzestext steht doch in Absatz 6 drin, dass die Fristen länger sein dürfen, solange sie genauso lang sind, wie für den AG.

ok, ja aber ob der eine Satz da ausreicht den @MaraLeaJade da drin stehen hat.

ABer gut, am ende wird das wohl schon passen, die Firmen haben sich ja eigentlich immer rechtlich abgesichert

Ich denke nicht, dass sie darauf bestehen, sollte es jemandem auffallen. Es gibt dann sicher eine Lösung.

Danke euch allen!!!