Der Auskotzthread 11

Liest sich nach einigen im Monk Thread. :beanlurk:

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Nutzt ihr Windows?

Sag ihr mal, dass ihr Mauszeiger asymmetrisch ist, falls sie das noch nicht wusste…

…könnte zu Anfällen führen…

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Ich hab jetzt endlich eine antwort wegen der mietklage…

unsere Mietklage vom 21.1.2022 hatte - aus Kostengründen - nur die Rückzahlung für Juni 2021 in Höhe von 187,48 € zum Inhalt. Dieser lag eine durch uns nach Ihren Angaben zur Wohnung errechnete zulässige Höchstmiete von 392,52 € (nettokalt) zugrunde.

Im Prozess hat die Gegenseite sich überhaupt nicht verteidigt, so dass für diesen einen Monat ein Rückzahlungsanspruch von 187,48 € durch ein sogenanntes „Versäumnisurteil“ ausgeurteilt und später durch die Gegenseite gezahlt worden ist. Der Prozess ist damit beendet.

Nachdem wir diese Rückzahlung dann auch für die Monate nach Juni 2021 angemahnt hatten, übersandte uns die Gegenseite mit Anwaltsschreiben vom 21.5.2024 die Kopie eines Mietvertrages Ihres Vorvormieters über Ihre Wohnung aus dem Jahr 2013 mit einer Nettokaltmiete von 432 €. In der Mietpreisbremse gibt es eine Ausnahmevorschrift für eine sog. „geschützte Vormiete“, die bereits vor dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse in Berlin am 1.6.2015 vereinbart worden ist und damit nicht unter diese Regelung fällt. Eine solche „geschützte Vormiete“ darf der Vermieter dann auch nach 2015 vereinbaren, sie genießt sozusagen Bestandsschutz (§ 556e Abs. 1 des „Bürgerlichen Gesetzbuches“ [BGB]). Deshalb hat der Vermieter für alle Monate seit Juli 2021 diese geschützte Vormiete von 432 € als Nettokaltmiete zugrunde gelegt.

Diese Nettokaltmiete ist damit zulässig.

Da Ihr Vermieter auch eine entsprechende Rückzahlung an Sie geleistet hat, haben wir von der Einreichung einer weiteren Klage abgesehen.

Sog. „Fälligkeitszinsen“ werden von uns nie berechnet oder eingeklagt, da ihre Berechnung äußerst kompliziert ist: so müssten wir für jeden Monat Ihr tatsächliches Überweisungsdatum sowie jeweils den „3. Werktag des Monats“ zugrunde legen, zu dem die Miete nach dem Gesetz spätestens zu zahlen ist.

Und wieder eine sache wo man den mietpreisbremse aushebeln kann. „Geschützte Vormiete“.

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Dafuq, das ist mir nie aufgefallen :wtf:
Dabei seh ich das sogar, ohne nachzumessen
Ich werde nie wieder ruhig schlafen können :beanfeels:

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Na toll, das werde ich jetzt immer sehen.

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tröstet euch damit, dass zumindest eine gewisse Bündigkeit an den markierten Stellen vorhanden ist :beanjoy::

Aber schönes Beispiel um mal die Kommunikation mit besagter Kollegin zu schildern. Hätte man ihr den symmetrische Pfeil gegeben, hätte sie erstmal Konturdicke oder so minimal anders haben wollen und dann sowas geschrieben wie „das ist viel zu dünn, so kann man die Pfeil mit einem Schritt entfernung ÜBERHAUPT NICHT ERKENNEN!“ und dann irgendwann nach 5 Korrekturschleifen, wenn das Projekt „Pfeil“ eigentlich schon abgeschlossen wäre, noch geschrieben
„Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass die vorderste Spitze des Pfeils ja nicht bündig mit der schwarzen Innenkante des unteren Strichs ist. Warum ist das in der Reinzeichnung nicht aufgefallen? Bitte umgehend korrigieren und die Zeit dafür intern erfassen, diese Fehlerbehebung können wir nicht weiterberechnen!“

OK… ich merke gerade, dass ich mich in Rage tippe und zu sehr reinsteiger. Rest der Mittagspause muss zum runterkommen genutzt werden. Ich geh mal aus meinem Wohnungsstaub einen Zengarten basteln :beancomfy:

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diese Mietpreisbremse ist echt ein Witz. Habe heute morgen erst das hier gesehen:

und hatte gleich „surprised Pikachu“ im Kopf

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Die Mietpreisbremse fühlt sich schon immer so an für mich

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Hab es auch shcon unter regionales gepostet :stuck_out_tongue:
habs auch gelesen.

Das ist etwas was ich schon seit Jahren sehe, xyz Wohnung die überteuert angeboten wird weil Möbiliert, und dann ist das auch immer so hässlich möbiliert und nirgend hast du platz für nen Gaming PC :stuck_out_tongue:

Eine Freundin hat schon vor 3 Jahren gesagt, dass die Mietpreisbremse eigentlich ein Gesetz sein sollte, sprich, automatisch zugreifen müsste und man nicht immer Klagen müsste…

Viele Klagen auch nicht, weil sie angst haben vor eine Eigenbedarfskündigung.

Dazu kommt, ein Kollege sucht ne Wohnung, seien Frau kriegt demnächst ihr erstes Kind, aber die finden keine, weil es zum nächsten Unding kommt.

Möbelverkauf!

Rein Rechtlich ist es so, dass es angeboten werden darf, aber nicht verpflichtend ist. Aber die Realität ist: wer die Möbel teuer abkauft, bekommt die Wohnung. So sollte er für die EBK 7k Zahlen…

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So sanieren sich manche Mieter, denen der Vermieter die nachmietersuche überlässt natürlich auch den Umzug.

Da ist ja dann nichtmal unbedingt der Vermieter schuld.
Und eventuell ging es dem jetzigen Mieter auch schon genauso als er die Wohnung übernahm, also will er die Kohle wieder reinholen.

Kann och kurz nachfragen was genau hier die klage war ind was diese „geschützte“ kaltmiete verhindert tu mich gerade anhand diesen einen schreibens schwer v.a. weil ich kein fan von rechtsdeutsch bin

Klage auf Mietpreisbremse, also die Reduzierung der Miete auf den errechneten Mietpreisbremse.

Es gibt aber dabei Ausnahmen, so sind zb Neubauten - ich glaube ab 2015 oder so, ausgeschlossen aus der Mietpreisbremse wie genau auch möbilisierte Wohnungen.

Eine weitere Ausnahme ist scheinbar die sogenannte „Geschützte Vormiete“. Sprich. Man legt den Mietpreis von vor 2015 aus und dieser ist dann die neue Standardmiete.

Die Idee bei der 2015 gegründete Mietpreisbremse ist, dass die Mieten nicht mehr rasant streigen, wenn der Vermieter also eine Miete angibt die vor 2015 ist, gilt sie als wie oben genannt, geschützte Miete und dann wird statt die errechnete Mietpreisbremse, die geschützte Miete genommen, die vor 2015 fällig war. Also von meinem Vorvormieter.

Wir hatten unseren letzten Vermieter auf Einhaltung der Mietpreisbremse verklagt und vor Gericht einen Vergleich zu unseren Gunsten erzielt.
Zum Glück über Rechtsschutz und Anwältin, die Frau war wirklich Gold wert.
Soweit ich mich erinnere gilt das mit der Vormiete nur, wenn man als Mieter auch darüber informiert wurde, wie viel die Vormieter gezahlt haben. Und der Vermieter muss auch belegen können, das er darüber informiert hat.

hier geht es aber um die Geschützte Miete vor 2015, also dem Vorvormieter.
Das scheinen nochmal besondere Sachen zu sein.
Das lief bei mir ja auch alles über eine Rechtskanzlei

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Ich bin zwar schuldig, mich an offenen Bahnhöfen nicht an Raucher-Zonen zu halten, weil es für mich halt einfach Quatsch ist, aber ich entsorge meine Stummel immer im Müll und wenn ich rauche, dann nehme ich auch Abstand zu anderen Wartenden und stehe nicht direkt daneben.

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woher willst du aber wissen das es quatsch ist?

Du nimmst dir da einfach das recht raus zu entscheiden dass du mehr weist als alle die für die Einrichtung solcher Bereiche zuständig sind.

Wenn zb an einem Bahnsteig der Wind meistens aus Osten weht, und deswegen der Raucherbereich ganz am Ende des Bahnsteigs gen Westen liegt, würde das zb Sinn ergeben.

Plus,evtl nimmst du in dem Moment wo du dir eine Ansteckst, abstand zu den anderen, aber damit sorgst du ab dem Moment dafür, dass die Leute abstand von dir halten müssen wenn sie nicht im Rauch stehen wollen.
Wenn zb dann mehr Leute auf den Bahnsteig kommen, muss sich der Rest entweder zusammendrängen oder in deine selbstgewählte Raucherzone kommen, ganz toll, nicht.

Im raucherbereich dagegen sind die raucher konzentriert und wenn man 20m davon abstand hält, kriegt man nicht wirklich was ab.

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Klar, als Raucher wärs für mich halt auch quatsch. Aber als nichtraucher wärs nett, wenn man die paar Meter machen und sich dran halten könnte.

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Der fairness halber sei gesagt, dass ich auch schon auf genug bahnhöfen stand, wo einfach gar keine Raucherinsel war. Also ganz normal"offene" bahnhöfe, kein unterirdischer sbahn-bunker, da versteh’ ich das natürlich.
Eine solche option für uns Suchtis aber gar nicht anzubieten, bringt im endeffekt das genaue gegenteil und gibt leuten ja nicht mal die chance, sich entsprechend zu segregieren

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Ich würde Geld darauf wetten, dass kein einziger Raucherbereich in Deutschland danach geplant wurde.

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Das kann dir doch völlig egal sein, aber es gibt dir nicht das recht einfach zu sagen dass du es besser weist als ganz deutschland.

Plus zb Raucherbereich am Endbereich des gleises, bedeutet das in 3 Richtungen der Rauch niemand trifft erstmal.
Wohingegen wenn du irgendwo in der Mitte rauchst, in 2 Richtungen schonmal Personen sind, evtl sogar 3.

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