Der Auskotzthread 2 - Reloaded

Um welche Seite gehts dir denn, bzw wer von beiden bist du ?

Miefer, die Seite des “Fanboys”

1.Fehler:

Du versuchst eine Diskussion im Internet zu führen :gunnar:

Ne ernsthaft, man merkt doch ziemlich schnell, dass diese Diskussion keinen Sinn ergibt, da von der einen Seite immer wieder das gleiche kommt „hätte man halt bock haben müssen“ ist nun einfach nicht wirklich fundiert.
Spar dir die Zeit und Nerven in Zukunft auf solche Leute einzugehen. Davon hast du dann mehr.

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Brauche eine Selbsthilfegruppe für Internet Diskussionen, ich kann manchmal einfach nicht aufhören zu antworten :colinmcrage: ahhhhhhhhhhhhh

ich würde mitmachen :sweat_smile:

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“Mittel” nehme ich dir nicht ab…

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Einfach nur Scheiße sowas!

Zum Glück fallen langsam aber sicher die Strafen höher aus!

Aufsehen erregte der Fall zweier Raser in Berlin, die ein Gericht Ende Februar wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte.

Verdient, würde ich sagen.

Ich wünsche dem Fahrer dass ihn das sein Leben lang heimsuchen wird.

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vorsicht. noch nicht rechtskräftig und juristisch hoch umstritten.

Umstritten glaube ich. Mord setzt ja Vorsatz voraus der hier ja eher fraglich sein dürfte. Verdient hätten sie es trotzdem.

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das urteil gabs übrigens unter anderem in der härte, weil die schuldigen keine reue gezeigt haben.

Ist aber an sich dann kein Grund einen Straftatbestand auszurufen für den die gesetzlich geregelten Bedingungen nicht erfüllt sind. Ich mein das Stgb gibts nicht ohne Grund. ich habs zumindest in der Vorlesung anders gelernt.

des wegen ja unter anderem, aber genau deswegen ist das urteil umstritten.

Ist halt echt Quatsch. Klar ist es moralisch scheiß dass sie nichts bereuen, aber rein juristisch kann man deswegen nicht machen was man will. Sonst könnte man ja für den Einbruch in einer Wohnanlage für Behinderte ein höheres Strafmaß bzw. einen ganz anderen Tatbestand aufrufen als bei einem Einbruch bei Lothar Matthäus, nur weil es einem moralisch schlimmer vorkommt.

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es gab ja wie gesagt auch andere punkte, die die richter zu dem urteil geführt haben. in wie weit die berechtigt waren, wird in zukunft von vermutlich mehreren instanzen geprüft werden.

Na dann bin ich mal gespannt. Muss auch mal googlen was aus der Frau geworden ist die ihren Freund mit der Kreissäge enthauptet und auf Notwehr plädiert hat

Ich hab zu dem Mordurteil für die Raser mal was in nem Podcast gehört, da würde es (für einen Laien) recht schlüssig erklärt warum es Mord ist und nicht Totschlag oder fahrlässige Tötung. Bekomme es aus dem Gedächtnis aber nicht mehr ganz zusammen. Ging glaube ich darum dass jemand der mit dieser Geschwindigkeit unter anderem über rote Ampeln fährt es billigend in Kauf nimmt dass er damit Menschen töten kann und man in diesem speziellen Fall auch ganz klar davon ausgeht dass den Fahrern absolut bewusst war was sie da tun und welche Konsequenzen es haben wird.

Menschen, die anonym einen anrufen, sind böse

Hmopf… sicher Mord?

Google… ääääähh WHAT??

http://www.jurawiki.de/Mord

Der Mord ist in § 211 StGB geregelt.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

•andere zum Zuckerguss scheißen bringt und des weiteren auf ihre Häupter bzw. Euter seine Ladung abschüttelt

•aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
•heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
•um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Ich glaube diese Quelle ist nicht… zuverlässig…

Das sind die Schlimmsten.