Der Auskotzthread 3

Hm… der vermieter hätte ja vorab völlig legal sagen können: ich vermiete an personen mit haustieren aber wegen der erhöhten abnutzung um 200 euro teurer.

Also Nachklausuren ne … der Hammer. Jede, in die ich nach dem letzten Semester reinmusste (fragt nicht. Zeitverschwendung hoch 10), war so kackenschwer, dass einfach alle durchgefallen sind. Geile Sache. Hab ich richtig Bock drauf.

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Klar. Das ist aber auch was völlig anderes :smiley:

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Warum sollte dann eine änderung innerhalb der laufzeit sittenwidrig sein?

Kann doch auch nur eine verkürzung des folgenden prozesses sein:

Mieter: „Herr vermieter ich muss meinen mietvertrag wegen wichtigem grund kündigen“
Vermieter: „Wieso?“
M: „Ich hab ein haustier geerbt“
V: „Oh. Damit dürfen sie hier nicht wohnen, hier die kündigumg zum monatsnächsten“
M: „Na gut, dann begebe ich mich auf wohnungssuche“
V: „sie können auch wohnen bleiben wenn sie einen haustiermietvertrag unterschreiben“
M: „Ok“

Soweit ich weiß, darf die Miete nur aus zwei Gründen erhöht werden.

  1. Anpassung an den Mietspiegel
  2. Durch Modernisierung
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Weil das 2 völlig verschiedene Szenarien sind. Bei dem einen wird allein wegen der Katze die Miete erhöht. Also falls man denn eine hat und diese meldet.

Die andere Konstellation dürfte es meines Wissens nach so auch nicht geben. Ein Vermieter kann Katzen nicht allgemein verbieten. Da müsste es schon zu einer Belästigung/Störung/Beeinträchtigung der Nachbarn bzw. der Mietsache kommen. Gibt da auch 100% ein BGH Urteil aus 2013. Letztens erst gelesen.

Du schlägst also vor, dass es 2 Mietverträge gibt? Einmal für “normale” Mieter und dann für Mieter mit Katze wo die Miete automatisch höher ist? Dürfte so gestellt auch sittenwidrig sein, wobei es da fraglich ist wie offenkundig diese Erhöhung kommuniziert wird.

@boja Richtig. Oder die Nebenkosten erhöhen sich halt. Also Versicherung wird teurer oder der Hausmeister möchte mehr als Mindestlohne verdienen. Sowas.

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Im laufenden mietvertrag. Aber er hätte von anfang an schon sagen können: bei haustieren= zuschlag

I love this Herr Büser Slang. Haste eigentlich n Poster von dem an der Wand? :heart_eyes:

https://www.wolfgang-büser.de/images_neu/partner/802/productBox.jpg

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch nicht möglich ist.

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Natürlich. Der vermieter kann ja haustiere verbieten. Der vermieter gegenüber erlaubt z.b. haustiere verlangt aber eine höhere miete.

Geht natürlich nur für haustiere die verboten werden können. Also nicht zum beispiel ein hamster

Er kann Haustiere verbieten, aber ich denke nicht, dass er eine Haustiergebühr nehmen kann

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Bin eher Fischer Fan :smiley:

ok, probieren wir es anders herum: warum erlaubt der gesetzgeber ein tierverbot? Wegen der erhöhten abnutzung lärm und geruchsentwicklung. Warum sollte dann der „aufschlag“ um die erhöhte abnutzung zu kompensieren sittenwidrig sein?

Es herrscht doch Vertragsfreiheit.

Genauso wie ein Vermieter Leute die er mag eine Wohnung zum Betrag X geben kann, kann er doch auch sagen, dass “Bassisten, Justin Bieber Fans und Irish Greyhound Besitzer” X+ 300€ zahlen müssen.

solange es nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder andere Gesetze verstößt (wenn zb im Mietvertrag stehen würde, Juden müssen 200€ mehr zahlen) wieso sollte das illegal sein?

Genau die!

Eben nicht.

Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig .

Es ist nicht alles erlaubt :smiley:

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Welcher Fischer? :cluelesseddy:

Heißt also ich kann meine grandiose Idee verwerfen und die Miete nicht ans Gewicht des Mieters koppeln?

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Aber der vermieter darf diskriminieren und sagen: studenten nehm ich nicht. Oder pensionisten nehm ich nicht. Oder familien nehm ich nicht. Oder personen unter 3000 euro einkommen nehm ich nicht.