Der Auskotzthread 4

Proteinreiche Ernährung soll die Entstehung zumindest begünstigen :smiley:

Einer muss woanders aushelfen, einer hatte nen Arbeitsunfall (fiel beiden aber gestern erst ein, als wir wegen nem Akkuschrauber gefragt hatten. Einer musste arbeiten, hat aber in seinen 3 Std Mittagspause helfen können.Einer ist krank und wollte wegen der ganzen Absagen nicht auch absagen. Den haben wir nach 2 Std aber auch nach Hause geschickt.

Ich bin so froh, dass meine Geschwister kurzftistig eingesprungen dind. Meine Schwester darf zwar nicht schwer heben, aber besser als nix.

Jetzt sind mein Freund und ich allein und holen gleich den letzten Rest und meine Vögel.

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Und wenn ihr fertig seid, kannst du noch ein paar schöne Fotos für die Vermieterin schießen. :hugs:

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Die kann sie dann selbst machen :smiley:

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Internet fühlt sich gerade an wie im Jahr 2008. Twitch stockt die ganze Zeit und auch Youtube kommt nicht mit dem Buffern nach :frust:

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erstmal haleb liter saft überm schreibtisch verteilt … SONE SCHEIßE ! :beanwat:

Was lief denn auf WDR? Ich fande das Kabarett da eig ganz geil. Hagen rether und Volker Pispers, Gold!

True true. Genau die Kartons haben beim letzten Umzug mein erst kurz vorher neu gekauftes Geschirr vernichtet.

Leute kauft niemals PC-Teile oder sonst was bei mindfactory :face_vomiting:

Das is der einzige Saftladen im Netz oder sonst wo der einem bei nem Garantiefall niemals as Geld zurückgibt und noch nicht mal ein neues Ersatzgerät sondern die Kaputte Graka jetzt zur Reperatur an den Hersteller schickt :cluelesseddy:

Den Flickenteppich können die schön behalten. Sobald die in 2-3 Wochen hier ankommt wird sie sofort wieder eingeschickt bis es denen zu blöd wird^^ Da kenn ich nix wenn die einen mit teurem E-Schrott abwimmeln wollen :beanrage:

Das ist doch völlig normal, dass Geräte zur Reparatur an den Hersteller eingeschickt werden? Und wenn sie es nicht repariert bekommen, erhälst du ein neues.
Verstehe nicht, wieso man immer alles auf den Müll werfen muss ohne eine Reparatur zu machen und nicht jeder Laden kann es sich wie Amazon erlauben Millionen auszugeben für einen Kunderservice, wo fast alles ohne mit den Wimpern zu zucken ersetzt wird.

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Außerdem ist es gesetztlich geregelt, dass der Vertragspartner 2 mal nachbessern (Reparatur) darf.

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Weil ne Graka die nach nicht mal 3 MOnaten schon kaputt ist nach Montagsmüll riecht und selbst nach dem flicken spätestens 6 Monate später wieder am arsch ist :man_shrugging:

Es gibt Dinge die flickt man nicht sonder tauscht sie aus = Graka, CPU und MBs. UNd das macht auch jeder PC Laden in der Innenstadt und die haben nichtmal 1/1000 an Umsatz wie MF :cluelesseddy: liegt also kaum am Laden und btw. bekommen die bei defekten Geräten mit Garantiefall eh das Geld vom Hersteller wieder … also machen die keinen Verlust ^^

Dann kauf nächstes Mal doch direkt da?

Reparatur kann auch so viel heißen, dass die zunächst checken, was das Problem ist und dir dann was neues zuschicken. Nach 3 Monaten geht keine Graka tot, weshalb die Herausfinden wollen, wo das Problem ist. Vllt. am Ende irgendeine Kleinigkeit nicht richtig verlötet oder so.

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Werd ich ja auch und wie gesagt nie wieder bei MF ^^ War mein bisher 2ter kauf dort im Leben und nun auch der letzte.

Die hatten eben die Karte 1 Monat vor meinem STammladen oder ihre KOnkurenz (wäre hart gewesen aber auch ok dort zu kaufen :wink: ) und wollte net warten :sweat_smile:

Nein, soweit ich weiß, kann man durchaus auch die Lieferung eines heilen Teils verlangen.

„(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/nacherfuellung#1-das-recht-auf-nachlieferung-und-nachbesserung-im-ueberblick

Das der Verkäufer 2 x “nachbessern” kann bezieht sich darauf, dass man erst nach 2 gescheiterten Nachbesserungsversuchen komplett vom Kaufvertrag zurücktreten kann / Schadensersatz fordern kann.

Das wäre ja noch schöner, ich kaufe eine Neuware, sie wird mir kaputt geliefert und der Händler sagt dann: Ja kein Problem, ich repariere sie dir und du hast dann trotzdem den Vollpreis gezahlt.

Das ist jetzt zumindest so meine Wissensstand, den ich mir abgespeichert habe (ohne meine Quelle zu 100% durchzulesen). Aber ich finde es sehr viel einleuchtender, dass die Reparatur einer Neuware nicht automatisch zur Erfüllung des Kaufvertrags führt.

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Wer spricht hier davon, dass es kaputt geliefert wurde? Die Graka hat nach Angabe die ersten ~3 Monate funktioniert.

Dann ist trotzdem eine Mangelhafte Sache geliefert worden, da sie die zugesicherte Mindestlebensdauer nicht gehalten hat (Beweislast ist ja noch nicht auf den Käufer über gegangen).

Ändert auch nichts an der zitierten Vorschrift, dass es im Ermessen des Käufers liegt ob ein neues Teil geliefert werden soll, oder eine Reparatur stattfinden soll. Ein “Recht auf 2-malige Reparatur” wie weiter oben geschrieben hat der Verkäufer einfach nicht.

Da es sich um einen gesetzlichen Gewährleistungsfall handelt, muss der Verkäufer eben Nacherfüllen.

Edit: Ist halt gefährliches Halbwissen, aber so in der Art erinnere ich mich auch aus meinen Jura-Studiums-Versuchen dran

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Na dann sollte er direkt das Mindfactory schreiben, wenn es so safe ist.

Als Nachbesserungen werden beispielsweise Reparaturen von elektrischen Geräten angesehen. Die Entscheidung, welche der Optionen Anwendung finden sollen, liegt alleine beim Käufer; die Kosten für die Nacherfüllung hat gemäß § 439 Abs. 3 BGB der Verkäufer zu tragen.

Aus dem verlinkten Artikel von @Behnson :man_shrugging:

Hab ja mit denen am Telefon heute geredet und auch ne Mail letzte Woche geschrieben. Hat die nicht interessiert und nen Anwalt hol ich mir dafür sicher net. Wie gesagt schicke ich einfach die Karte solange zurück bis ich ne Neue oder das Geld zurück bekomme.

Ja, würde ich auch machen.

Ist ja nicht das erste Mal, dass sich Versandhändler mit irgendwelchen falschen Angaben um ihre Rechtspflichten drücken wollen :man_shrugging:

Fun Fact:

(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.

Dein Ein/Ausbau könnte man sich auch noch bezahlen lassen, wenn man es nicht selber gemacht hat :smiley: