Der Auskotzthread 4

Würde ich so nicht sagen. Bei einer Sachbeschädigung ist die Sachlage einfacherer und es kann schnell abgeklärt werden.

Bei der Schaufenster Sache muss man sich jetzt erstmal wieder juristisch abwichsen, ob das denn nun strafbar ist.

Für mein Rechtsverständnis, liegt sowohl Volksverhetzung als auch Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik vor. Dürften einmal maximal 3 und einmal maximal 5 Jahre sein.

Aber 8 Jahre bekommt der eh nicht und wenn der ne Bewährung für ein paar Monate bekommt bin ich schon verwundert.

Auch wenns blöd klingt, aber ich fänd eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage geil. Dass der irgendwie 10k € an einen Verein für Immigranten spenden muss. Das wäre köstlich.

Ist aber leider hier nicht möglich, da die Anforderungen des 153a nicht erfüllt sind. Schade.

Bzgl. Polizei: Dass die ne ganze Ecke weiter rechts steht als sie sollten glaub ich dort unten schon. Ist halt leider so.

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Inwiefern wird berücksichtigt, dass er kein "“Ersttäter” ist, was sowas anbelangt?

aka ohne medialen Stress wäre es vermutlich anders verlaufen.

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Ist Teil der “Strafzumessung”. Welchen Anteil das nun genau spielt kann man nicht sagen. Das liegt im Ermessensspielraum des Richters/der Richterin. In der Strafzumessung werden alle Einzelheiten der Tat betrachtet und gewichtet.

Nicht unwahrscheinlich.

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Ich hoffe es. Gerade, wenn der Typ sowas immer wieder bringt, muss was gemacht werden, wenn schon die Polizei die Augen zudrückt.

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Viel Glück. Du schaffst das.

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Maximal. Also wenn dafür einer in den Knast wandert, sollte es das erste Mal sein, dann wäre ich entsetzt. Wo ist dann da die Verhältnismäßigkeit zu anderen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung.

Geldstrafe/Bewährung/Sozialstunden, irgendwas aus der Schiene. Mehr darf es dafür nicht geben, so lange er kein Wiederholungstäter ist.

Das heilt diesen Typen genau so wenig wie 8 Jahre gesiebte Luft.

Dürfte bei den beiden Straftaten nicht möglich sein.

Und Sozialstunden gehen wie gesagt auch nicht.

Der wird natürlich keine 8 Jahre bekommen.
Der wird paar Monate auf Bewährung bekommen.

Was genau heißt eigentlich Bewährung? Ich hab das nie verstanden.

Nochmal etwas Strafbares machen und du gehst die Restzeit in den Knast.

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Du bekommst z.B. 6 Monate auf Bewährung mit einigen Auflagen.

Solltest du gegen diese Auflagen verstoßen oder anderweitig straffällig werden, wanderst du für die Zeit der Bewährung in den Knast.

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du musst nicht in den Knast …bekommst aber sidequests … wenn du die nicht schaffst …knast …bzw gegen die regeln verstößt …^^

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Aber es kann doch trotzdem zu einer Kombination kommen, oder?

Also sozusagen 10 Monate Bewährung und 100 Sozialstunden? Oder ist das gar nicht möglich? Also in die Bewährungsauflagen integrieren oder so.

Und vor allem zählt es als „vollwertige“ Verurteilung, also ist man Vorbestraft und es steht dementsprechend in der Akte oder?

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Ob Sozialstunden/Geldstrafe möglich ist hängt vom jeweiligen Vergehen ab. Steht dann im Paragraphen ob Geldstrafe möglich ist. Bei Sozialstunden bin ich mir aber gerade ausm Kopf nicht sicher wo das geregelt wird.

Aber eine Kombination dürfte gehen. Sicher bin ich nicht.

Richtig. Ob nun Geldstrafe/Bewährung/Haftstrafe ist egal. Man ist verurteilt.

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Und wie lange dauert die Bewährung? Also wann dürfte ich wieder straffällig werden ohne für die Bewährung in den Knast zu gehen?

Das hängt halt von der länge der Bewährung ab. Die Länge wird wie bei der Haftstrafe vom Richter bestimmt.

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Gibt’s den ein Höchstmaß für Bewährung, also ganz grundsätzlich? Oder kann ich theoretisch auch zu 20 Jahren Haftstrafe ausgesetzt auf Bewährung verurteilt werden? :thinking:

Ja. Es kann auch nicht jede Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden. Am besten einfach mal den Paragraphen durchlesen:

https://dejure.org/gesetze/StGB/56.html

20 Jahre Haftstrafe auf Bewährung gehen also nicht :smiley:

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Digga isch les doch sowas nischd Isch bin Strassse :ugly:

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