Würde ich so nicht sagen. Bei einer Sachbeschädigung ist die Sachlage einfacherer und es kann schnell abgeklärt werden.
Bei der Schaufenster Sache muss man sich jetzt erstmal wieder juristisch abwichsen, ob das denn nun strafbar ist.
Für mein Rechtsverständnis, liegt sowohl Volksverhetzung als auch Verwendung verfassungsfeindlicher Symbolik vor. Dürften einmal maximal 3 und einmal maximal 5 Jahre sein.
Aber 8 Jahre bekommt der eh nicht und wenn der ne Bewährung für ein paar Monate bekommt bin ich schon verwundert.
Auch wenns blöd klingt, aber ich fänd eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage geil. Dass der irgendwie 10k € an einen Verein für Immigranten spenden muss. Das wäre köstlich.
Ist aber leider hier nicht möglich, da die Anforderungen des 153a nicht erfüllt sind. Schade.
Bzgl. Polizei: Dass die ne ganze Ecke weiter rechts steht als sie sollten glaub ich dort unten schon. Ist halt leider so.
Ist Teil der “Strafzumessung”. Welchen Anteil das nun genau spielt kann man nicht sagen. Das liegt im Ermessensspielraum des Richters/der Richterin. In der Strafzumessung werden alle Einzelheiten der Tat betrachtet und gewichtet.
Maximal. Also wenn dafür einer in den Knast wandert, sollte es das erste Mal sein, dann wäre ich entsetzt. Wo ist dann da die Verhältnismäßigkeit zu anderen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung.
Geldstrafe/Bewährung/Sozialstunden, irgendwas aus der Schiene. Mehr darf es dafür nicht geben, so lange er kein Wiederholungstäter ist.
Ob Sozialstunden/Geldstrafe möglich ist hängt vom jeweiligen Vergehen ab. Steht dann im Paragraphen ob Geldstrafe möglich ist. Bei Sozialstunden bin ich mir aber gerade ausm Kopf nicht sicher wo das geregelt wird.
Aber eine Kombination dürfte gehen. Sicher bin ich nicht.
Richtig. Ob nun Geldstrafe/Bewährung/Haftstrafe ist egal. Man ist verurteilt.
Gibt’s den ein Höchstmaß für Bewährung, also ganz grundsätzlich? Oder kann ich theoretisch auch zu 20 Jahren Haftstrafe ausgesetzt auf Bewährung verurteilt werden?