Der Auskotzthread 5

noch ist das gutscheingesetz nciht durch.

Auf unerfüllbarkeit des Vetrags hinweisen und Geld zurück verlangen,

gegenseite beruft sich auf höhere gewalt und sie sehen gar kein geld wieder. da würde ich doch eher den sanfteren weg wählen.

Was ist denn mit dem Sound von “Jak II” auf der PS4 los?!

In den Zwischensequenzen ist ein permanentes Knistern zu hören, und zwar wirklich nervig!

So kann ich das nicht spielen! ^^

Ich werde es morgen nochmal neu installieren, aber glaube kaum das es was bringt.

Wäre sehr schade.

Mit höherer Gewalt können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Dementsprechend müssen die dann das Geld zurück überweisen

je nachdem, wie sich die höhere gewalt auswirkt. wenn sie dafür sorgt, dass man die vereinbarte leistung nicht antreten kann, ja. wenn sie aber nur verhindert, dass der anbieter die leistung überhaupt liefern kann, dann nicht zwangsweise.

Das mit dem Sound scheint bei “Jak II” in der PS4 Fassung wohl so zu sein. ^^

Also das ist schon eine absolute Frechheit!

Ich verstehe gerade den Unterschied nicht? Wenn A nicht liefern kann dann kann B sie doch automatisch nicht antreten.

Gerade mal fix nachgeguckt und in den Center Parcs AGB steht:

  1. Aufhebung des Vertrags
    Wird die Reise infolge höherer Gewalt
    (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen)
    unmittelbar oder konkret erheblich erschwert,
    gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie
    als auch wir vom Vertrag zurücktreten.

Beeinträchtigt ist sie ja auf jeden Fall. Und wenn man rechtmäßg vom Vertrag zurücktreten kann kenne ich keine Möglichkeit Geld einzubehalten.

Ich beziehe mich da vor allem auf die Situation mit der Bahn, die bei höherer Gewalt ja gerade keine Rückerstattung vornehmen muss. Soweit ich weiß, ist das auch nicht durch irgend eine Sonderregelung gedeckt, sondern die allgemeine Rechtslage.

Auch das man von Seiten der Regierung jetzt ein spezielles Gesetz erlassen will, damit die Anbieter gezwungen werden, Gutscheine mit möglicher nachträglicher Vergütung raus zu geben, spricht für mich dafür, dass die aktuelle Rechtslage einen einfachen Rücktritt mit Erstattung nicht ermöglicht.

Jo habs jetzt nochmal nachgeguckt. Geld einfach einbehalten ohne Gegenleistung dürfen sie nicht aber es gibt in solchen Fällen ein Recht auf Vertragsanpassung. Hatte ich nicht mehr aufm Schirm. Denke mal dass die Bahn dann auch Gutscheine ausgeben muss.

Solange diese Warnungen bestehen, ist von einem außerordentlichen Kündigungsrecht für Gäste von Ferienunterkünften auszugehen, hilfsweise von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage. Allerdings: Weder Gastgeber noch Gäste trifft ein Verschulden. Nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bzw. nach Treu und Glauben haben Gastgeber in diesem Fall einen Anspruch auf Vertragsanpassung. Das könnte eine Umbuchung auf einen späteren Zeitraum oder ein Gutschein sein. Gäste dürfen nur ablehnen, wenn dies für sie unzumutbar ist (das müssten sie dann darlegen). In diesem Fall müssen Gastgeber schon geleistete Zahlungen zurückerstatten.

https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html

Was da jetzt als unzumutbar gilt ist wahrscheinlich schwer zu sagen aber da die Gültigkeit eh verlängert werden soll hätte man wahrscheinlich schlechte Karten sich darauf zu berufen.

E:
Wobei auch dieser Absatz gelten könnte

Vor der Reise: Dürfen Gäste kostenfrei stornieren, wenn ein Gebiet gesperrt wurde oder ein behördliches Verbot der touristischen Vermietung erlassen wurde?
Ja. Gäste können in diesem Fall kostenlos stornieren. Es handelt sich um einen Fall der Unmöglichkeit. Das heißt, Vermieter können die vertraglich vereinbarte Leistung, nämlich die Zurverfügungstellung der Unterkunft, nicht erbringen. Geleistete Anzahlungen oder - falls der gesamte Mietpreis überwiesen wurde - müssen erstattet werden. Gastgeber sind darüber hinaus aber nicht zur Erstattung von Schäden (zum Beispiel Kosten für vergebliche Anreise oder vorzeitige Rückreisekosten) verpflichtet, da sie kein Verschulden trifft. Eine Liste mit den behördlichen Maßnahmen finden Sie

Ich hab heut zuviel Sonne abbekommen. Trotz Hut ,Sonnencreme und Schattenpausen zwischen der Gartenarbeit. :sob: Wie soll das nur im Sommer werden. Hab glaub sogar nen Sonnenbrand auf den Lippen und nen bescherten Abdruck von meiner Brille.

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Drinnen bleiben hilft^^

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Die Arbeit macht sich aber leider net von alleine.

Hab meinen ersten Brand nun auch durch. Arme, Schultern und Halsbereich sind also erstmal safe. Immer positiv sehen! :slight_smile:

BtT:
Eine f**king Wespe hat mir genau neben die Wirbelsäule oben am Hals anscheinend in ein Nervenbündel gestochen. Das brennt jetzt von den Zehen, bis unter den Scheitel, und am Hals, als würde mir da einer die Haut mit einem Messer wegrasieren! :hot_face:
Scheißteil, und das, wo ich einfach nur halbwegs still rumstand! FAK!

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welchen schutzfaktor hatte die sonnencreme denn? :thinking:

war auch grad auf der wiese, nach 10 minuten aber wieder rein, da ic hdie sonne auch gut gemerkt habe

dann gegoogelt, diesen tollen artikel gefunden

klingt ja so als wäre die sonne für den menschen zu nichts gute :smiley:

vor allem

Irrtum acht:
Sonnenstrahlen sind gut für die Psyche. „Das stimmt nur bei Menschen mit echten Depressionen“, sagt die Ärztin. Es gebe Untersuchungen, wonach psychisch labile Menschen tatsächlich positiv auf UV-Licht reagierten. „Aber wer immer gut gelaunt ist, ist das auch bei Regen.“

glaube nicht, dass Sonne nur „Menschen mit echten Depressionen“ gut tut…

War ne Kindecreme mit 50er Schutzfaktor. Ich bin halt ein heller Hauttyp mit Sommersprossen und war den halben Tag draußen.

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Ist das nicht eh so, dass der Faktor nur angibt, um wie viel sich der Selbstschutz der Haut vervielfacht?

Wenn man dann so ein 2-3 Minuten „Selbstschutz“-Typ ist, muss man bei 50 auch ordentlich oft nachschmieren glaub ich :thinking:

Ja, aber das ist zu unpraktikabel :smiley:

Nachcremen verlängert den Schutz aber auch nicht. Wenn man Hauttyp I ist und einen Selbstschutz von 5 Minuten hat, kann man mit LSF 50 halt 250 Minuten in der Sonne bleiben. Länger nicht, egal wie oft man sich eincremt.

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Wieder was gelernt!

Aber als Sonnophobikler bekomm ich die 250 Minuten eigentlich eh nie voll :smiley:

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ich kotz im strahl … sollte das weiter hier so eskalieren …

die kinder können ja dann beide im garten sachen suchen …

(wir haben aber nur 2 gekochte eier bemalt und nen buch über die schwangerschaft erklärt für kleinkinder) … meine nichte hat 3 riesenpakete …40kg shokoeier und noch mehr!

unser sohn …mehr mehr mehr … ich glaub der osterhase hat nix mehr für dich …thea…thea… ja kp was da wieder schiefgelaufen ist …

entweder bekommen alle gleich viel oder getrennt …aber ne hier muss ja alles zusammen gemacht werden!

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